06.07.2021

Warum deutsche Startups jetzt einen Vorteil im “War for Talents” haben

KOMMENTAR. Deutschland hat die Mitarbeiterbeteiligung massiv erleichtert. Es ist höchste Zeit, dass Österreich nachzieht.
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Mitarbeitern ein Stück vom Firmenkuchen abzugeben ist in Deutschland jetzt einfacher © Pexels/brutkasten/Montage
Mitarbeitern ein Stück vom Firmenkuchen abzugeben ist in Deutschland jetzt einfacher © Pexels/brutkasten/Montage
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Besonders junge Startups haben es oft nicht leicht, wenn es darum geht, die besten Köpfe ins Team zu holen. Oft können sie (noch) nicht so viel Lohn bezahlen, die Firma ist noch unbekannt, Produkt oder Service mitunter noch nicht einmal marktreif. Firmenanteile können dann ein gutes Lockmittel sein – sie binden frühe Schlüsselarbeitskräfte eng ans Unternehmen und können auch Ausgleich für eine vielleicht anfangs niedrigere Entlohnung sein. Könnten. Denn in der Praxis sind sie meist eher eine steuerrechtliche Falle. Eine direkte Beteiligung am Unternehmen ist nämlich Lohnsteuer-pflichtig. Ein Beispiel: Das Startup hat bereits eine erste Finanzierungsrunde hinter sich, bei der die Firma mit 3 Millionen Euro bewertet wurde. Jetzt wird das Team kräftig ausgebaut und für die Marketingleitung eine erfahrene Managerin an Bord geholt. Sie soll mit zwei Prozent am Unternehmen beteiligt werden. Diese zwei Prozent sind also 60.000 Euro wert, auf die in dem Moment der Beteiligung Lohnsteuer anfällt.

Dry Income: Kein Geld bekommen, aber Steuern zahlen

Dry Income nennen das Steuerexperten. “Man hat kein Geld hereinbekommen, muss aber trotzdem Steuer bezahlen”, bringt es David Gloser von Ecovis auf den Punkt. Dabei geht es bei Startups schon bei kleinen Beteiligungen durchaus um Summen, die sich zu diesem Zeitpunkt vielleicht weder Mitarbeiter noch Firma leisten können oder wollen. Noch dazu kann es ja sein, dass die Anteile bei einem späteren Verkauf vielleicht gar nicht so viel wert sind, wie zum Zeitpunkt der Beteiligung angenommen – zurück bekommt man das zu viel bezahlte Geld vom Fiskus freilich nicht. Diese doch bedeutende Hürde besteht in Österreich – Deutschland hat sie mit 1.7. beseitigt und damit Startups im Nachbarland einen nicht zu unterschätzenden Vorteil im “War for Talents” in die Hand gegeben.

Deutsche Lösung: Stundung für 12 Jahre

Die deutsche Regelung sieht quasi eine Stundung der zum Zeitpunkt der Mitarbeiterbeteiligung fälligen Lohnsteuer vor. Und zwar eine großzügige: 12 Jahre lang muss die Beteiligung nicht versteuert werden – bis dahin gab es vielleicht ohnehin bereits einen Exit (der steuerrechtlich anders behandelt wird) oder man hatte zumindest 12 Jahre lang Zeit, den Betrag anzusparen. Nach der neuen deutschen Regelung wird nach 12 Jahren sogar eine eventuelle Wertminderung der Anteile berücksichtigt – sollte der Wert der Firma gesunken sein, wird auch weniger Lohnsteuer fällig. Last but not least kommt auch noch ein niedrigerer Steuersatz zum Tragen. Die neue Regelung gilt für eine recht großzügige Definition von Jungunternehmen: Die Gründung darf höchstens 12 Jahre her sein und es müssen weniger als 250 Vollzeitbeschäftigte sein.

Phantom Shares: Auch nicht optimal

Derweil in Österreich greifen die meisten Startups auf eine Lösung über Phantom Shares zurück. Dieses Modell hat viele Vorteile, ist vergleichsweise einfach umzusetzen, scheint nicht im Cap Table auf und räumt Mitarbeitern keine umfassenden Gesellschafterrechte ein. Ob damit der Effekt der engen Bindung früher Schlüsselarbeitskräfte ans Unternehmen wirklich umsetzbar ist, bleibt allerdings fraglich. Am Ende handelt es sich um eine Bonusvereinbarung – so sieht das auch Gloser von Ecovis. Der Bonus wird in diesem Fall beim Exit fällig. Wird das Jungunternehmen also beispielsweise um 3 Millionen Euro verkauft und eine Mitarbeiterin hält 2 Prozent in Form von Phantom Shares bekommt sie beim Exit 60.000 Euro. Der Vorteil: Zum Zeitpunkt der Gewährung fallen keine Steuern an. Der Nachteil: Der Bonus wird beim Exit voll besteuert – Lohnnebenkosten, Lohnsteuer, Sozialversicherung. Übrig bleiben weniger als 50 Prozent davon. Zur Erinnerung: Bei der deutschen Lösung kommt bei einer direkten Beteiligung im Fall eines Exits nach mindestens drei Jahren ein niedrigerer Steuersatz zum Tragen.

In Österreich gibt es also zwei Möglichkeiten: Entweder die direkte Beteiligung ist im Moment der Gewährung für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin eine Kostenfalle. Oder es frisst die Steuer im Fall von Phantom Shares die Hälfte des in Aussicht gestellten Bonuses auf. Wirklich überzeugend ist keines der beiden Modelle. Damit österreichische Startups im “War for Talents” am ohnehin derzeit schwierigen Arbeitsmarkt eine Chance gegen Startups aus dem direkten Nachbarland haben, sollte die heimische Politik rasch nachziehen. Die Stundung auf 12 Jahre ist eine durchaus attraktive Lösung.

Cherry on top: Klare Lösung für die Firmenbewertung

Worüber wir auch reden sollten ist die Firmenbewertung, die bei Startups bei Mitarbeiterbeteiligungen angenommen wird. Die ist nämlich Grundlage für die Lohnsteuer, die bei der Gewährung des Dry Income in Form von Anteilen anfällt. Und sie ist selbst für Expertinnen und Experten eine harte Nuss. Ob man richtig lag, entscheidet das Finanzamt vielleicht erst bei einer Prüfung Jahre später. Und: Geht die Geschäftsidee nicht auf, bekommt man die Steuer nicht mehr zurück. Gloser empfiehlt für diese Problematik in die USA zu blicken, wo es bereits eine vereinfachte Bewertung für die Steuer gibt, die deutlich unter dem Verkehrswert liege. Mag sein, dass das ferne Zukunftsmusik ist, aber zumindest die deutsche Regelung könnte sich Österreich jetzt gleich zum Vorbild nehmen.

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(c) EY

Ab sofort ist die denkstatt Gruppe nach einer Übernahme Teil des EY-Netzwerks. Mit gesamt 170 Mitarbeitenden wird die denkstatt Gruppe künftig unter der Marke EY denkstatt am Markt auftreten. Ergänzt durch bestehende Fachexpert:innen mit Fokus auf Nachhaltigkeit aus weiteren Servicebereichen von EY, wie die Beratungsorganisation am Dienstag bekannt gab.

Laut Firmenbuch hält Ernst & Young Advisory Services GmbH mit Sitz in Wien 100 Prozent an der denkstatt GmbH. Christian Plas, Co-Gründer und Managing Partner der denkstatt Gruppe, wird künftig Partner bei EY denkstatt und das gemeinsame Nachhaltigkeitsteam bei EY Österreich leiten.

EY denkstatt verfügt über interdisziplinäres Team

EY denkstatt bietet künftig laut eigenen Angaben ein “vollumfängliches Servicepaket” für das Beratungsfeld der Nachhaltigkeit – von der nachhaltigen Ausrichtung von Geschäftsmodellen über technische und wissenschaftliche Expertise bis hin zu regulatorischen Themen oder auch “Green Taxes” und darüber hinaus. Neben Österreich ist EY denkstatt künftig auch in Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Slowakei aktiv.  

Die Teams sind multidisziplinär und werden laut EY denkstatt je nach Kundenanforderungen spezifisch zusammengesetzt. Dazu zählen klassische Managementberater:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen über Expert:innen zu ESG-Reporting, Nachhaltigkeitsregulatorik, EHS-Management, Ökobilanzierung und Footprinting, Kreislaufwirtschaft oder auch ESG-Software bis hin zu technischen Ingenieur:innen, Data-Scientists und Architekt:innen.

“In dieser Konstellation können wir die Unternehmensstrukturen unserer Kund:innen eins zu eins spiegeln, sie entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette begleiten und End-2-End-Lösungen für ihre Probleme und auch spezialisiert auf ihre Branche bieten”, so Gunther Reimoser, Country Managing Partner von EY Österreich.

Auch heimische Startups- und Scaleups nutzen das Angebot

Die denkstatt Gruppe wurde 1993 in Wien gegründet und hat sich seither zu einem der führenden Beratungsunternehmen für Nachhaltigkeit am österreichischen und europäischen Markt mit rund 170 Mitarbeitenden und Büros in fünf Ländern entwickelt.

Seit fast 20 Jahren bietet auch EY Dienstleistungen im Bereich Nachhaltigkeitsprüfung und -beratung an und begleitet Kund:innen bei ihrer nachhaltigen Transformation. Dazu zählen auch Player der heimischen Startup- und Scaleup-Landschaft. Mit dem “EY Startup-up-Barometer” liefert die Unternehmensberatung zudem auch in regelmäßigen Abständen einen Überblick zu Finanzierungsrunden in Österreich – darunter auch spezifische Zahlen zu ClimateTech-Startups (brutkasten berichtete).

Erst 2021 wurde das Portfolio im Bereich Nachhaltigkeitsberatung stark um weitere Dienstleistungen wie beispielsweise Strategie, Steuern, M&A und Förderungen sowie die Umsetzung regulatorischer Vorschriften rund um EU-Taxonomie, CSRD oder CSDDD erweitert.


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