19.07.2016

Urlaubsguru: “Ein Reiseblog braucht Ausdauer und eine gewisse Nerdigkeit”

Und schon wieder poppt ein Hammer Angebot für den nächsten Urlaub im Facebook-Newsfeed auf. Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben die Mitarbeiter der Website urlaubsguru.at etwas damit zu tun. Der österreichische Urlaubsguru-Chef Daniel Frick erzählt dem Brutkasten warum Österreicher andere Urlaubsbedürfnisse als Deutsche haben und wie sein Hobby "einfach so" zum Beruf wurde.
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Österreicher haben andere Reisebedürfnisse als die Deutschen.

Wer kennt sie nicht, die verlockenden Urlaubsangebote von urlaubsguru.at. Doch was steckt eigentlich dahinter und wer betreut diese Seite? Der österreichische Urlaubsguru-Chef Daniel Frick erzählt über die Entstehungsgeschichte der Website und warum er niemals rote Zahlen schrieb.

Ein Flug nach New York um 200 € – wie macht Ihr das?

Daniel Frick: Stichwort “Error Fares”. Error Fares sind Preisfehler von Fluglinien. Passiert beim Einstellen des Flugpreises ein Fehler kostet ein Flug statt 550 Euro aufeinmal nur noch 55 Euro. Bei solchen Error Fares muss man jedoch schnell sein, deshalb bedeutet ein Error Fare im Büro Alarmstufe Rot. Wir schauen uns dann so schnell wie möglich an, ob es sich um einen offiziellen Fare handelt oder einen Error-Fare von einer Fluglinie. Solche “Alarmsituationen” sind unsere größten Glücksfälle.

Wie findet Ihr all diese Angebote?

Wir habe einige Kooperationen mit großen Partnern, die uns bereits in der Früh mit Deals bombardieren. Dazu zählen beispielsweise TUI oder travelbird, in erster Linie Pauschalanbieter. Aus diesen Deals lässt sich so manch gutes Angebot rausfiltern. Wir screenen täglich alle Flüge ab und mit Hilfe einiger Tools bauen wir günstige Flug+Hotel Reisen zusammen. Auf ca 100 Seiten sind wir täglich unterwegs. Zusätzlich bekommen wir super Feedback von der  Community was wir besser machen könnten und was eventuell besser ankäme.

“Bei Error Fares gibt es Alarm im Büro. Das sind unsere Glücksfälle.”

Wie sieht ein Tag im Urlaubsguru Büro aus?

Daniel Frick ist 27 Jahre alt und kommt aus Vorarlberg.
Daniel Frick ist 27 Jahre alt und kommt aus Vorarlberg.

Die Redaktion startet gegen 7.30 Uhr damit neue Deals rauszusuchen. Gewisse Websites bringen jeden Tag neue Angebote raus. Die müssen erstmal abrecherchiert werden, ob sie für uns passen und dann werden weitere Schnäppchen gesucht. Mein “klassischer Geschäftsführertag” sieht in etwa so aus: Ich starte mit Kaffee. E-Mails checken, schauen was die Redaktion vorbereitet hat, Anliegen von Marketing- und Salesabteilung sowie der Buchhaltung bearbeiten und dann ist ein langer Tag auch meistens schnell wieder vorbei.

+++Mehr zum Thema Urlaub: Wenn Gründer Urlaub machen+++

Wie kam es zu Urlaubsguru?

Freunde waren immer wieder verblüfft, wie ich es schaffe als Student so oft und so günstig zu verreisen. Deshalb habe ich 2013 einen Urlaubsblog namens “urlaubsdealz.at” gestartet. Damals war mir jedoch in keinster Weise bewusst, dass sich damit Geld verdienen lässt. Das Timing hat gepasst, denn die Gründer von urlaubsguru.de (Daniel Krahn und Daniel Marx) wollten zu dieser Zeit nach Österreich expandieren. Ich war damals Theologie und Geschichte Student und habe urlaubsguru.at nebenbei aufgezogen.

Wann wurde das Studium zur Nebensache?

Am Anfang habe ich ungefähr fünf Stunden pro Woche investiert. Doch die Seite ging relativ schnell durch die Decke. Nach 1-2 Monaten warens es bereits 50-60 Stunden pro Woche. Urlaubsguru wurde immer größer, deshalb habe ich im Juli 2014 erstmals ein Büro in Wien angemietet. Mittlerweile umfasst unser Team 15 Personen.

Haben die Österreicher eigene Bedürfnisse beim Reisen?

Screenshot Facebook
Screenshot Facebook

Ja definitiv. Das Angebot muss an die österreichischen Bedürfnisse angepasst werden. Die Österreicher sind einfach ein anderes Volk als die Deutschen. (grinst) Als Vorarlberger ist das gar nicht so einfach, denn 70 Prozent der User kommen aus dem Osten Österreichs und sogar das macht einen Unterschied. Ich hatte aber immer ein gutes Bauchgefühl für urlaubsguru.at, denn durch das Studium hatte ich schon einige Jahre in Wien verbracht. Unsere Konkurrenz von urlaubspiraten.at sitzt beispielsweise in Berlin und ich denke, wir können durch unsere lokale Präsenz den Bedürfnissen besser entsprechen.

Wir haben nie rote Zahlen geschrieben. Das ging immer einfach so.

Wie vedient Urlaubsguru Geld?

Ca. 90 Prozent unserer Einnahmen stammen aus dem Affiliate-Marketing. Den Rest lukrieren wir mittels Bannerwerbung. Wir verwenden aktuell zwei Modelle. Einerseits CPO (cost per order), das heißt wir bekommen eine Provision im einstelligen Prozentbereich wenn wir User zu einem Reiseanbieter schicken und die dort buchen. Andererseits zahlen unsere Partner für Traffic, also pro Klick.

Redaktionstipps

Wie hast du dein Projekt in den Anfängen finanziert?

Ausschließlich durch Bootstrapping. Wir haben noch nie Fremdkapital bekommen oder eingesetzt und noch nie rote Zahlen geschrieben. Das ging immer einfach so. Anfänglich wars ja nur ein Hobby, das keine großen Geldressourcen verschlingt. Eine gewisse Prise Nerdigkeit schadet jedoch sicher nicht, da man sich vor allem am Anfang stundenlang durch Angebote ackert und dabei  praktisch nichts verdient. Mittlerweile haben wir eine entsprechende Bekanntheit und Partner zahlen für den Traffic. Der Traffic und die Reichweite sind in der Reisebranche das Wichtigste.

Gibst du Reisebüros eine Chance für die Zukunft?

Reisebüros müssen sich auf jeden Fall anstrengen. In 20 Jahren wird niemand mehr eine klassische Pauschalreise im Reisebüro buchen. Die Internet-affine Generation bucht jetzt nicht im Reisebüro und wird es in 20 Jahren auch nicht tun. Hätte ich ein Reisebüro, würde ich mich auf Specials konzentrieren. Rundreisen in Alaska oder Australien in etwa. Auf Reisen, die nicht mit ein paar Klicks erledigt sind. Ich glaube sie werden nicht aussterben, aber kontinuierlich an Marktanteil verlieren.

+++Mehr zum Thema Urlaub: 3 Gründe für Entrepreneure auf Urlaub zu gehen+++

Welche Reisen verkaufen sich am besten?

Diesen Sommer ist alles ein bisschen anders, weil Ägypten und die Türkei wegfallen. Das waren die beiden Top-Destinationen für Pauschlareisen. Österreicher fahren immer mehr nach Österreich, beispielsweise nach Kärnten. Aber auch Italien und Kroatien sind heuer beliebt. Alles was gut mit dem Auto erreichbar ist. Im Sommer verkaufen sich die Pauschalreisen sehr gut und im Winter dreht sich alles um Thermen und Wellness. 70 Prozent unserer User sind Frauen – Kuschelhotels und ähnliches stehen da hoch im Kurs. Ein Dauerbrenner sind natürlich Städtereisen wie New York oder Barcelona.

Gehst du selbst noch oft auf Urlaub?

Ich gehe ansich wirklich gern auf Urlaub. Sonst wäre dieses Projekt wohl nie entstanden. Während der letzten Jahre bin ich aber immer seltener dazu gekommen. Wie die meisten Leute, die eine Firma haben, schaffe ich es auch nie ganz abzuschalten. Aber ich würde natürlich gerne immer wieder eines unserer Angebote buchen, vor allem weil ich ja an der Quelle sitze.

Danke!


Hardfacts zu Urlaubsguru.at

  • 20 neue Angebote täglich
  • 850.000 Visitors im Monat
  • 500.000 Unique Clients
  • 2 Millionen Seitenaufrufe
  • 80.000 App-Downloads
  • 70.000 Newsletter Abonennten
  • Marktfüher in Österreich

Wer bei den Urlaubsguru Angeboten nicht die richtige Reise findet, kann sich mittels Chat individuell beraten lassen. Diesen Service stellt Urlaubsguru kostenlos zur Vefügung. Hier gehts zum Forum.

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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