22.02.2022

Unlined: Neue App von Wiener Startup Yodel wimmelt ungewollte Anrufe ab

Yodel bietet seit Jahren einen Telefonie-Assistenten für Teams. Unlined verspricht nun auch einzelnen User:innen, keine ungewollten Anrufe mehr zu erhalten.
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unlined und yodel.io: Das Gründer Team (vlnr.) Mike Heininger, CEO, Nina Hödlmayr, CCO, David Heininger, COO/CFO und Mario Uher, CTO
(c) Yodel.io: Das Gründer Team (vlnr.) Mike Heininger, CEO, Nina Hödlmayr, CCO, David Heininger, COO/CFO und Mario Uher, CTO

“Die Telefonie-Technologie ist restlos veraltet”, sagt Nina Hödlmayr, Mitgründerin des Wiener Startups Yodel. Bereits zur Gründung 2016 sei das der Ausgangspunkt gewesen, etwas zu verbessern. “Schon damals wollten wir Telefonie simpler machen und automatisieren, damit sie nicht mehr beim Arbeiten stört”, ergänzt Co-Founder Mike Heininger. Seitdem wurde Yodel als automatischer Telefonie-Assistent, der unter anderem bei Slack integriert werden kann, vor allem im englischen Sprachraum etabliert. Zielgruppe sind dabei Teams, vor allem im Customer Success-Bereich. Nun launcht das Startup mit der (zunächst iOS-)App Unlined einen Telefonie-Assistenten für Einzelpersonen auf Basis der Yodel-Technologie.

Anrufer:innen werden nach simplem Schema unterschieden

“Auch Unlined ist ein B2B-Produkt, aber mit einer anderen Zielgruppe im Unternehmen”, erklärt Heininger. Es sei etwa auf vielbeschäftigte Manager:innen ausgerichtet, aber die Zielgruppe verschwimme. Man wolle zum Beispiel auch Einzelunternehmer:innen ansprechen. Der Assistent beantwortet Anrufe verbal und soll so auch bei Anrufer:innen Klarheit schaffen. Im ersten Schritt basiert er auf einer simplen Zuordnung, die teils automatisch passiert und teils von den User:innen vorgenommen wird. Unlined unterscheidet in “unbekannte”, “bekannte” und “trusted” Anrufer:innen.

“Unbekannte” werden gleich zur Voicemail weitergeleitet, bzw. können eine vom Assistenten mit Spracherkennung transkribierte Nachricht hinterlassen. Wann das dann angezeigt wird, können die User:innen selbst bestimmen. “Bekannte Anrufer:innen” lassen das Telefon zwar nicht läuten, aber führen zu einer unmittelbaren Benachrichtigung. Nur “trusted”-Anrufer:innen werden von Unlined direkt durchgestellt, wobei User:innen auch hier angeben können, dass sie gerade beschäftigt sind, woraufhin der Assistent die Anrufenden darüber informiert, und fragt, ob es wirklich dringend ist.

“kleiner Supercomputer in der Tasche”: Mit KI soll Unlined bald noch besser filtern

Er selbst habe die App seit einigen Wochen auf seinem Handy laufen und sehe jetzt schon eine Vehaltensänderung bei häufigen Kontakten, erzählt Heininger. Denn diese müssten sich nun etwa keine Gedanken mehr machen, ob es für ihn gerade ein günstiger oder ungünstiger Zeitpunkt ist. “Viele Leute fragen sich, warum die Sprachassistenten, von denen sie umgeben sind, nicht für sie telefonieren können. Jetzt geht das”, sagt der Gründer. “Seit es Mobiltelefone gibt, haben wir nur Voicemail als Unterstützung in der Anruf-Beantwortung. Es gibt keine Intelligenz in dem Anruf-Zirkus. Und das obwohl man einen kleinen Supercomputer in deiner Tasche hat, der das alles kann, was es braucht”.

Daher soll im nächsten Schritt eine KI noch weitere Feinheiten aus dem, was die Anrufer:innen dem Assistenten sagen, herausfiltern und damit direkt eine Priorisierung vornehmen, um das Versprechen “no ore unwanted phone calls” noch besser umzusetzen. Damit sollen Spam-Anrufe endgültig keine Chance mehr haben, während der unbekannte Paket-Bote, der gerade die richtige Haustür sucht, trotzdem durchkommt. “Unlined sieht dann zum Beispiel auch den Kalender. Wenn es dort einen Termin mit Herrn Bauer gibt, dann wird Herr Bauer natürlich durchgestellt, auch wenn er mit unbekannter Nummer anruft. Man sieht daran: Der Assistent muss oft gar nicht so intelligent sein. Es sind meist einfache Regeln”, sagt Nina Hödlmayr.

App seit heute zum Download bereit

Der Beta-Launch auf der Plattform Product Hunt fand heute statt. Dort kann der Download-Link zur App nun gefunden werden. Der Public Launch soll bereits kommende Woche am 28. Februar folgen. Zunächst wird wieder, wie schon mit Yodel, der englischsprachige Raum adressiert. “Aber die App ist bereits für Mehrsprachigkeit vorbereitet. Unsere interne Beta kann schon deutsch. Das werden wir auch in wenigen Wochen launchen”, verspricht Heininger. Zugleich liefen bereits Vorbereitungen für weitere europäische Sprachen. Denn während man vor einigen Jahren nur im US-Markt ausreichend Bereitschaft für die erste Telefonie-Lösung sah, sehe man nun auch hier ein stärkeres Verständnis für das Thema.

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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