09.11.2020

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

Die österreichische Bundesregierung präsentierte vergangenen Freitag die Details zur Corona-Hilfsmaßnahme des sogenannten "Umsatzersatzes". Auch Startups, die erst dieses Jahr gegründet wurden, sind anspruchsberechtigt.
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Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz. Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.

Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vorjahresumsatz im November 2019. Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online möglich.

Wie das österreichische Bundesministerium für Finanzen am Montag gegenüber dem brutkasten bestätigte, wurden bis heute Vormittag mehr als 8000 Anträge eingereicht. Alleine am Freitag sollen laut dem Ministerium innerhalb der ersten Stunde mehr als 2.000 Anträge eingelangt sein.

Umsatzersatz: Was ist mit Neugründungen?

Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2019 vorweisbar ist.

Das Finanzministerium antwortet auf diese Frage wie folgt: Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein.

Was ist, wenn für den Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze vorliegen?

Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an. Sofern dies der Fall ist, wird den betroffenen Unternehmen der Minimalbetrag von 2300 Euro ausgezalht.

Reminder: Vom 6. November 2020 bis 15. Dezember 2020 kann der Umsatzersatz via FinanzOnline – vom Unternehmer selbst oder dessen Steuerberater beantragt werden. Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die eine Tätigkeit gemäß der ÖNACE-Aufstellung ausüben anspruchsberechtigt – alle weiteren Fragen findet ihr hier.


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Das OroraTech-Führungsteam mit dem Kärntner Co-Founder Thomas Grübler (3.v.l.) | (c) OroraTech
Das OroraTech-Führungsteam mit dem Kärntner Co-Founder Thomas Grübler (3.v.l.) | (c) OroraTech

Angesichts der Zunahme von Naturkatastrophen gewinnt die Entwicklung innovativer Technologien in diesem Bereich zunehmend an Bedeutung. Eine dieser Technologien ist die „satellitengestützte Thermalsensorik“ von OroraTech. Mithilfe ihrer Nanosatelliten-Technologie kann das Startup Temperaturen auf der Erdoberfläche direkt aus dem Weltall messen und analysieren.

OroraTech wurde 2018 in München von dem österreichischen Co-Founder Thomas Grübler gegründet. Nach mehreren Finanzierungsrunden in Millionenhöhe gab Grübler im Oktober 2023 seinen Posten als CEO ab und übernahm die Rolle des Chief Strategy Officer (CSO). Nun verkündet OroraTech seine Zusammenarbeit mit der Deutschen Raumfahrtagentur (DLR).

OroraTech stellt “hochwertige Wärmedaten” für die Forschung zur Verfügung

Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, einem breiten Netzwerk aus Forscher:innen und Wissenschaftler:innen entscheidende Daten zur Landoberflächentemperatur bereitzustellen. Grundlage dafür sind Informationen, die von OroraTechs Satelliten Forest-2 sowie dem bald startenden Otc-P1 im Orbit gesammelt werden.

„Durch die Partnerschaft mit OroraTech können wir deutschen Wissenschaftlern und Anwendungsentwicklern die hochwertigen Wärmedaten zur Verfügung stellen, die sie benötigen, um wirkungsvolle Forschung voranzutreiben und ihren innovativen Wert zu erkunden, während wir eine nachhaltigere Zukunft für alle Bürger aufbauen”, erklärt Godela Roßner, Leiterin der Erdbeobachtung bei der DLR.

Landoberflächentemperatur als wichtiges Instrument

OroraTech will mit seinen Echtzeitdaten Forscher:innen dabei unterstützen, „kritische Umweltprobleme besser zu verstehen und anzugehen“, erklärt das Startup.

„Daten zur Landoberflächentemperatur sind ein wichtiges Instrument, um zu verstehen, wie sich Umweltveränderungen auf Ökosysteme und städtische Gebiete auswirken. Wir sind stolz darauf, dass unsere Daten Wissenschaftlern in ganz Deutschland ermöglichen, innovative Lösungen für die Herausforderungen des Klimawandels zu entwickeln“, sagt Lisa-Katharina Habich, Leiterin der Geschäftsentwicklung bei OroraTech.

Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor

Diese Daten leisten einen wertvollen Beitrag für Forschung und Wissenschaft. Sie eröffnen vielfältige Anwendungsmöglichkeiten: von der Überwachung städtischer Wärmemuster zur Förderung einer nachhaltigen Stadtplanung, über Waldbrandprävention bis hin zur Beobachtung der Bewässerung von Nutzpflanzen zur Steigerung der landwirtschaftlichen Produktivität.

Mit der „Integration der fortschrittlichen Wärmedaten von OroraTech in ihr Ökosystem“ will die DLR die zentrale Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor betonen. Diese Partnerschaft sei ein entscheidender Schritt für die erfolgreiche Umsetzung umfassender nationaler Klimainitiativen, heißt es in der Aussendung.

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AI Summaries

Umsatzersatz: Wichtige Informationen für Startups und Neugründungen

  • Am vergangenen Freitag präsentierte die österreichische Bundesregierung die Details zum Umsatzersatz.
  • Das Instrument gilt für den Zeitraum der angeordneten Schließung und ersetzt anspruchsberechtigten Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes bis maximal 800.000 Euro – der brutkasten berichtete.
  • Der Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet und orientiert sich dabei am Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Beantragung ist seit Freitag 14:00 Uhr über Finanz-Online von den anspruchsberechtigten Unternehmen möglich.
  • Für Startups, die erst in diesem Jahr gegründet wurden, stellte sich im Rahmen der Präsentation des Corona-Hilfsinstruments folgende Frage: Wie wird Umsatzersatz berechnet, wenn das Unternehmen erst dieses Jahr gründet wurde und somit kein Umsatz für den Vergleichszeitraum 2020 vorweisbar ist.
  • Zudem stellte sich die Frage, was mit Unternehmen ist, die im Vergleichszeitraum 2019 keine Umsätze erzielten – die Regierung führt das Beispiel eines Umbaus an.

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