✨ AI Kontextualisierung
Im Frühling vergangenen Jahres war es schon einmal passiert – der Fahrtendienstvermittler Uber musste seine Services in Österreich nach einer einstweiligen Verfügung vorübergehend einstellen. Nun ist es wieder soweit. Laut einem Gerichtsentscheid muss der US-Riese, der bislang vom Ausland aus operiert, eine Niederlassung sowie eine Gewerbeberechtigung in Österreich haben, um seine Services anbieten zu können. Tatsächlich ist eine Niederlassung bereits vorhanden, die Gewerbeberechtigung fehlt nach Angaben des Unternehmens aber noch. Uber teilte daher heute mit, vorübergehend alle Dienste einzustellen.
Zwei Wochen Pause für Uber
Konkret werden ab 0:00 Uhr in der Nacht von 25. auf 26. Juli keine Uber mehr in Österreich fahren, wie der brutkasten von einem Fahrer erfuhr. Betroffen sind die Services UberX, Green, Black und Van in Wien sowie die Testbetriebe in Graz, Linz und Salzburg. “Wir sind bereits dabei, unser Modell anzupassen und werden im Laufe der nächsten Wochen wieder zurück sein”, schreibt der Konzern in einem schriftlichen Statement. In der internen Kommunikation ist von zwei Wochen die Rede, wie der Uber-Fahrer dem brutkasten erzählt.
Gewerbeberechtigung “in Kürze”
Man habe bereits alle notwendigen Schritte unternommen, um die Anforderungen des Gerichts zu erfüllen, heißt es im Statement weiter. Der Prozess, um in Kürze eine Gewerbeberechtigung zu erhalten, sei eingeleitet. Zudem arbeite man eng mit den Partnerunternehmen zusammen und biete ihnen spezielle Info-Sessions und persönlichen und telefonischen Support an, “um sie in dieser Übergangsphase zu unterstützen”.
Fahrtendienst in Bedrängnis
Der neue Gerichtsentscheid ist bei weitem nicht die größte Hürde, mit der Uber in Österreich momentan konfrontiert ist. In der sogenannten “Lex Uber”, einer Anpassung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, wurde der Fahrtendienst kürzlich gesetzlich mit Taxi-Diensten gleichgestellt, was sein Geschäftsmodell de facto verunmöglicht. Das Gesetz soll im September 2020 inkrafttreten.