04.11.2020

205 Mio. Dollar investiert: Sieg für Uber und Co. gegen Arbeitsrecht

Zeitgleich mit der US-Präsidentenwahl fand im US-Bundesstaat Kalifornien die eine Abstimmung über einen von Uber und weiteren Unternehmen unterstützten Antrag statt, der das geltende Arbeitsrecht zu deren Gunsten abändern soll.
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Gig Workers Rising: Protestaktion gegen die Arbeitsbedingungen von Uber und Lyft
(c) Gig Workers Rising: Protestaktion gegen die Arbeitsbedingungen von Uber und Lyft
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Im August sah es nach einem schon länger andauernden Rechtskonflikt bereits so aus, als müssten Uber und weitere Unternehmen ausgerechnet im Heimat-Bundesstaat Kalifornien ihre Geschäftspraxis komplett umstellen. Der oberste Gerichtshof des Westküsten-Staats hatte entschieden, dass die Unternehmen ihre Mitarbeiter – im Fall von Uber die Fahrer – anstellen müssen, und diese nicht mehr als „Selbstständige“ beschäftigen dürfen. Damit sollte im Sinne des geltenden Arbeitsrechts der Scheinselbstständigkeit ein Riegel vorgeschoben werden.

Zehn Tage Frist hatte der ambitionierte Richter den Unternehmen zur Umsetzung gegeben. Doch es sollte anders kommen. Zuerst erreichten Uber, Lyft und Co. einen weiteren Aufschub. Und dann setzten sie auf die Stimme des Volkes – und 205 Millionen US-Dollar Werbebudget.

Uber, Lyft, Instacart and DoorDash: Millionen für Anpassung des Arbeitsrechts an Bedürfnisse der Unternehmen

Soviel pumpten die vier Unternehmen Uber, Lyft, Instacart and DoorDash in eine Kampagne zur Abstimmung über einen Gesetzesantrag (Proposition 22), die in Kalifornien zeitgleich mit der US-Präsidentschaftswahl stattfand. Der Antrag sieht zwar einige Zugeständnisse an die Gig-Worker vor, erlaubt es den Unternehmen aber im Großen und Ganzen, ihre Geschäftspraktiken beizubehalten. Sprich: Das Arbeitsrecht wird an diese angepasst.

Wie das US-Magazin TechCrunch berichtet, steckte DoorDash allein vergangene Woche noch einmal 3,75 Millionen US-Dollar in Werbung für Proposition 22. Bei Uber soll es in den vergangenen Tagen noch eine zusätzliche Million gewesen sein. Und die Millioneninvestition, um nicht mehr Geld für die Mitarbeiter zahlen zu müssen, zahlte sich scheinbar aus. Zwar waren die Stimmen zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht fertig ausgezählt, doch das Ergebnis – zugunsten des Antrags – ist laut TechCrunch bereits fix.

„Unternehmen sollten nicht in der Lage sein, Wahlen zu kaufen“

Naturgemäß zeigen sich die Unternehmen in Aussendungen zufrieden mit dem Ausgang. Auch Anleger an den Börsen reagierten positiv. Beim „Gig Workers Collective“, das den ganzen Prozess mitinitiiert hat, kommentiert man: „Wir sind enttäuscht über das Ergebnis des heutigen Abends, vor allem, weil der Erfolg dieser Kampagne auf Lügen und Panikmache beruht. Unternehmen sollten nicht in der Lage sein, Wahlen zu kaufen. Aber wir sind immer noch für unsere Sache engagiert und bereit, unseren Kampf fortzusetzen“.

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vor 32 Minuten

Tokapi: Wiener NFT-Marktplatz kooperiert mit Kunsthistorischem Museum

Der NFT-Marktplatz Tokapi und Künstler Seerlight lancieren in Kooperation mit dem Kunsthistorischen Museum ein Kunstprojekt.
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(c) Seerlight, 2023, Tokapi/ KHM-Museumsverband - "Hunters in the Snow": NFT-Kunstwerk inspiriert von Pieter Bruegel d.Ä.

Der Marktplatz für Non-Fungible-Tokens (NFTs) Tokapi launcht in Kooperation mit Künstler:innen des digitalen Bereichs und dem Kunsthistorischen Museum ein neues Kunstprojekt. Inspiriert von „alten Meistern, antiken Skulpturen oder auch der Architektur des Museums“ kamen Kunstwerke heraus, die in streng limitierter Auflage erhältlich sind.

Tokapi: Kooperation mit Seerlight

Der erste „Digital Renaissance NFT-Drop“ wird am heutigen Donnerstag (19 Uhr) gelauncht und entstand in Kooperation mit dem Künstler Ronald Kuang, besser bekannt unter dem Pseudonym „Seerlight“, aus Los Angeles. Er ist Mitbegründer der NFT-Sammlung „Capsule House“ und erreicht über seine Social-Media-Kanäle mehr als 1,5 Mio Menschen.

Seerlight hat sich für seine zwei Arbeiten, die im Rahmen des Projekts gelauncht werden, von der Architektur des Kunsthistorischen Museums und dem Gemälde „Die Jäger im Schnee“ von Pieter Bruegel d. Ä. inspirieren lassen.

„Ich freue mich, dass eine NFT-Größe wie Seerlight der Einladung gefolgt ist, sich von unseren reichhaltigen Sammlungen und der Architektur unseres Hauses für ein digitales Kunstwerk inspirieren zu lassen, um ein NFT-Einzelwerk und eine Edition auf den Markt zu bringen“, sagt Sabine Haag, Generaldirektorin des KHM-Museumsverbands, zu der Kooperation.

Langfristige Zusammenarbeit geplant

Der „KHM X Seerlight“-Drop stellt somit den Auftakt einer längerfristigen Zusammenarbeit zwischen Tokapi und dem Kunsthistorischen Museum dar, wie es heißt.

„Der Dialog zwischen der zeitgenössischen und der alten Kunst ist mir seit Jahren ein besonderes Anliegen, das spiegelt sich nicht nur in unserem Ausstellungs- und Vortragsprogramm wider, sondern auch in Editionen, die wir in den letzten Jahren gemeinsam mit zeitgenössischen Künstler:innen verwirklicht haben“, erklärt Haag weiter. „Den nächsten Schritt dazu in die digitale Welt zu setzen ist zwar ein Novum für uns, aber ebenso eine logische Entwicklung in einer Zeit der fortschreitenden Digitalisierung.“

Tokapi-Founder: „Reise ins Web3“

Daniel Lenikus, Mitbegründer und Geschäftsführer von Tokapi, fungiert als Kurator des Projektes „Digital Renaissance“. Er trifft die Auswahl der Künstler:innen und bietet ihnen in Zusammenarbeit mit dem Kunsthistorischen Museum die Möglichkeit, die Sammlungen und die Räumlichkeiten im Detail zu studieren.

„Es ist eine Ehre, eine so angesehene Institution wie das KHM auf seiner Reise ins Web3, das Internet der Zukunft, zu begleiten. Mit dieser Kooperation wollen wir zeigen, wie das Zusammenspiel von Alt und Neu aussehen kann. Zusammen mit Seerlight setzen wir einen bedeutenden Meilenstein für digitale Kunst und NFTs“, sagt er.

Die NFT-Kunstwerke können über die Plattform Tokapi erworben werden. Das Kunsthistorische Museum stellt dafür relevante Bildrechte und Datenmaterial zur Verfügung. Derzeit ist geplant, pro Quartal einen neuen NFT-Drop zu lancieren.

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