29.04.2021

Neobroker Trade Republic startet mit Krypto-Handel

Der seit vergangenem November auch in Österreich aktive Neobroker hat angekündigt, ab sofort Bitcoin, Ethereum, Litecoin und Bitcoin Cash auf seiner Plattform verfügbar zu machen - vorerst allerdings nur in Deutschland.
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Trade Republic
Trade Republic ist seit November in Österreich aktiv. | Foto: OrthsMedien - Adobe Stock

Der seit vergangenem November am österreichischen Markt aktive deutsche Neobroker Trade Republic unterstützt in Deutschland ab sofort auch den Handel mit Kryptowährungen. Das Berliner Unternehmen teilte am Donnerstag mit, dass ab sofort der Handel mit Bitcoin, Ethereum, Litecoin und Bitcoin Cash möglich sei. Dies gilt zunächst nur für einen Teil der Kunden, über die nächsten Tage soll das Angebot in Deutschland aber vollständig ausgerollt werden. Wann das Angebot auch in Österreich verfügbar sein wird, stehe aktuell “leider noch nicht fest”, teilte Trade Republic auf brutkasten-Anfrage mit.

Handel rund um die Uhr möglich, 1 Euro Fremdkostenpauschale

Der Handel mit den vier Kryptowährungen soll dabei rund um die Uhr möglich sein. Für jeden Trade fällt ein Euro Fremdkostenpauschale an. “Der Kryptomarkt hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Bei Trade Republic verbinden wir nun Kryptohandel mit der staatlichen Regulierung und Verlässlichkeit unserer deutschen Banklizenz, um mehr Menschen Zugang zu Bitcoin und Co. zu ermöglichen“, wird Trade-Republic-Cofounder Christian Hecker in der Aussendung des Unternehmens zitiert. Aufklärung und Wissen stünden dabei an erster Stelle. Der Handel mit Krypto-Assets eigne sich für informierte Anleger, die sich in volatilen Märkten auskennen, führte Hecker weiter aus.

Bisher hatte sich das Angebot von Trade Republic vor allem auf Aktien, ETFs und Derivate konzentriert. Nach eigenen Angaben hat der Neobroker dabei 7.500 internationale Aktien und ETFs sowie 40.000 Deritave im Angebot. Einer Schätzung der Privatbank M.M. Warburg zufolge könnte der Neobroker bereits eine Million Kunden aufweisen. Das Berliner Fintech wurde 2015 von Hecker gemeinsam mit Thomas Pischke und Marco Cancellieri gegründet.

Krypto-Angebot zum Start noch überschaubar

Mit vier Krypto-Assets ist das Angebot derzeit noch überschaubar. Es bewegt sich allerdings in einer ähnlichen Größenordnung wie beispielsweise das Krypto-Angebot des niederländischen Neobrokers BUX. Dieser unterstützt in seiner “BUX Crypto”-App etwas mehr als zehn Krypto-Assets. Das größte Krypto-Angebot unter den Neobrokern im deutschsprachigen Raum weist wohl das Wiener Trading-Fintech Bitpanda auf, das über 50 Krypto-Assets anbietet. Bitpanda ist den umgekehrten Weg gegangen – gestartet mit Krypto, wurde das Angebot 2019 um Edelmetalle und im April 2020 schließlich um Aktien- und ETF-Derivate ergänzt. Bitpanda startete dabei mit einer Auswahl von rund 50 Aktien und 7 ETFs.

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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