18.04.2019

Nomen est Omen: Wie man sein Startup richtig benennt

Den richtigen Namen für sein Startup zu finden, erweist sich oftmals als ein schwieriger Prozess. Er sollte "catchy" sein, leicht von der Zunge gehen und im Idealfall auch das ausdrücken, für was die Firma steht. Wir haben für euch die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die Gründer bei der Namensgebung ihres Startups beachten sollen.
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Startup
(c) fotolia / elnur

Jeff Bezos wollte sein Startup ursprünglich Cadabra nennen. Laut Gerüchten änderte er den Namen, da er sich einbildete, dass seine eigenen Anwälte das Unternehmen immer wieder mit “cadavar” titulierten – so entstand der Name des Weltkonzerns Amazon.

+++ 4 Tipps, die helfen beim Gründen vom Denken ins Tun zu kommen +++

Andere Unternehmen hatten weniger Glück und ein recht schlechtes Händchen bei der Namensfindung. Das Startup Fashism wurde 2009 gegründet und sogar vom Schauspieler Ashton Kutcher unterstützt. Wie der Name mehr oder weiger andeutet, ging es um Mode. Jugendliche sollten gegenseitig ihre Modegewohnheiten per App bewerten und sich so vor “Fashion Fails” schützen. Auch wenn es nicht primär am Namensspiel mit dem Begriff “Faschismus” lag, schloss das Social-Media-Startup 2013 seine Pforten. Nach anfänglichem Push mit Investitionen von VCs blieben Erfolg und Zusatzkapital aus.

Das US-amerikanische Social-News-Startup Thoof ist weiteres Beispiel für einen unglücklich gewählten Namen, der hinsichtlich seiner Phonetik wie Hundegebell klingt. Das Startup hatte zudem darunter zu kämpfen, dass sich niemand etwas unter dem Namen vorstellen konnte.

Kurzer Name für’s Startup

Wer nicht zur “Riege seltsamer Startup-Namen” zählen möchte, der sollte auf dem Weg zur Namensfindung also einige Punkte beachten:

Den Namen kurz halten, gilt als einer der wichtigsten Tipps. Mit der Kürze sorgen Gründer beim Zielpublikum für leichte Artikulation und dafür, dass Kunden sich den Namen auch merken. Laut einer Studie einer britischen Versicherungsgesellschaft hat der durchschnittliche Firmenname in ihrer Region 22 Buchstaben, der kürzeste sieben und der längste rund 60. Allgemein gilt: Den Namen einer Firma zu googeln, sollte nicht wie der erste Satz eines Buches klingen.

Zukünftige Business-Modelle im Blick haben

Neben dem Umstand, dass der Name leicht zu buchstabieren sein sollte, darf sich der Gründer bei der Auswahl des Namens allerdings nicht allzu sehr beschränken. Er sollte eine zu spezifische Namensgebung vermeiden, um sich Optionen für das Erschließen künftiger Geschäftsfelder offen zu halten. Eine Modegeschäft mit dem Zusatz “für Herren” beraubt sich beispielsweise der Möglichkeit auch Damen- oder Kindermode anzubieten.

Wer jetzt aber denkt, man müsse sich bei der Namenswahl an starre Prozesse halten, der irrt. Die Namen “Facebook” und “Instagram” sind Beispiele dafür, dass zwei Worte locker miteinander verknüpft werden können. Wortspielereien mit Vor- oder Nachsilben sind ebenso beliebt, wie das Austauschen einzelner Buchstaben mit gleicher Phonetik.

Online-Verfügbarkeit und Phonetik

Auch die Online-Verfügbarkeit sollte vor dem finalen Entschluss wohl überlegt sein, sodass es zu keiner Verwirrung bei der Google-Suche kommt. Weiters sollte die Aussprache des Namens berücksichtigt werden. Sieht der Name am Papier gut aus, lässt sich aber schwierig aussprechen oder zieht einen seltsamen Klang nach sich, sollten Gründer weiter an der Namensgebung tüfteln. Zudem muss der Name mit dem Firmen-Logo eine Einheit bilden.

Mit Namensgenerator zum Wunschnamen

Es bedarf also einiges an einfallsreicher Denkarbeit, bevor man sich schließlich auf einen Firmennamen einigt, der womöglich und idealerweise für immer bleibt. Mittlerweile gibt es auch Tools, die Gründern zur Verfügung stehen, um sich bei der Namensgebung Inspirationen zu holen. Zu ihnen zählen die Namens-Generatoren, wie Namelix und Business Name Generator.

Die beiden Plattformen verfügen über “Suchfelder” in denen Nutzer Begriffe eingeben können, die eventuell zum eigenen Startup passen könnten. In weiterer Folge werden Keywords angezeigt, die für den Zielmarkt wichtig sind, negative Keywords, die ausgeschlossen werden sollen oder Keywords, die beispielsweise zum Herstellungsort des Produkts passen. Sobald der Name des eigenen Unternehmens steht, wird der Name am Ende überprüft, ob er nicht bereits als Firmennamen existiert oder ähnlichen Variationen verwendet wird. Eine der allerletzten Schritte zur Firmen-Taufe sollte das Registrieren beim Patentamt sein.


⇒ Namelix

⇒ Businessnamegenerator

⇒ Weitere Namens-Generatoren

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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr erwirkte das Finanzministerium, eine vorübergehende Pause, indem es die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr bearbeitete – brutkasten berichtete. Die Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos. Doch das wird er bzw. sein Rechtsbeistand nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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