23.11.2020

Auswertung von 1,5 Millionen Daten zeigt: Autonome Mitarbeiter sind glücklicher

Das HR-Startup hat 1,5 Millionen anonymisierte Datensätze aus Mitarbeiter-Feedbacks ausgewertet. Ergebnis: Autonomie macht glücklich.
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Autonomie macht glückliche Mitarbeiter
TeamEcho hat 1,5 Millionen Datensätze ausgewertet. © TeamEcho

In den fünf Jahren nach der Gründung hat das auf Mitarbeiter-Feedback spezialisierte Linzer HR-Startup TeamEcho 1,5 Millionen Inputs von Angestellten verschiedenster Branchen erhalten. Diese anonymisierten Daten hat das Team rund um Barbara Stiglbauer, assoziierte Uniprofessorin und TeamEcho-Head-of-Research, nun analysiert und entsprechende Rückschlüsse daraus abgeleitet.

Autonomie macht glücklich

Im Zentrum steht dabei das Thema Arbeitszufriedenheit. Dabei ergab sich, dass die Zufriedenheit mit den eigenen Arbeitsaufgaben und die wahrgenommene Autonomie (als Kombination aus Handlungsfreiheit und Einflussmöglichkeit auf die eigenen Arbeitsergebnisse) den stärksten Effekt auf die Arbeitszufriedenheit haben.

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“Möchte ich als Führungskraft die Arbeitszufriedenheit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steigern, sind die Arbeitstätigkeiten und Autonomie zwei wirksame Hebel, bei denen ich ansetzen kann”, sagt Stiglbauer. Konkret könnte das bedeuten, Arbeitsaufgaben und Rollen besser an den Stärken und Bedürfnissen der MitarbeiterInnen auszurichten, etwa durch einen gemeinsam festgelegten Karriereplan, der auch im Mitarbeitergespräch thematisiert wird.

“Um die Autonomie zu stärken, bietet sich beispielsweise die Arbeit mit gemeinsam festgelegten Zielen an, die den MitarbeiterInnen genügend Entscheidungs- und Handlungsspielraum lassen,” ergänzt Stiglbauer.

Warum Mitarbeiter kündigen

Eben diese Zufriedenheit spielt auch bei Themen wie Commitment und Kündigungsabsicht eine wichtige Rolle. Ob Angestellte das Unternehmen verlassen wollen, hängt aber gleichermaßen auch von der unmittelbaren Führung ab: “Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen nicht das Unternehmen, sondern ihren Chef” ist also nicht umsonst eine weit verbreitete Aussage in HR-Abteilungen.

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Außerdem hat die subjektiv empfundene Sinnhaftigkeit einen signifikanten Effekt auf die Kündigungsabsicht, wie die Daten zeigen. “Um es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ermöglichen, die Sinnhaftigkeit der eigenen Aufgaben zu erkennen, sollten Unternehmen vermehrt auf Transparenz setzen”, sagt Stiglbauer: “Wer versteht, welchen Nutzen andere (z.B. andere Teams, die Gesellschaft) auf Basis der eigenen Arbeit generieren können, kann die Sinnhaftigkeit deutlicher wahrnehmen.”

Übrigens wurden die – über alle Teams und Befragungen hinweg – durchschnittlich schlechtesten Werte bei der Frage nach dem Stresslevel erzielt. Auch hier lohnt es sich anzusetzen.

TeamEcho veranstaltet Deep-Dive-Webinar

Am 24.11. veranstaltet TeamEcho ein Webinar, in dem Barbara Stiglbauer und die beiden TeamEcho-Gründer Markus Koblmüller und David Schellander ihre wichtigsten Learnings aus fünf Jahren teilen. Weitere Infos und Anmeldung unter: https://www.teamecho.com/webinar-hr-insights. Die Teilnahme ist kostenlos.

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Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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AI Summaries

Auswertung von 1,5 Millionen Daten zeigt: Autonome Mitarbeiter sind glücklicher

  • In den fünf Jahren nach der Gründung hat das auf Mitarbeiter-Feedback spezialisierte Linzer HR-Startup TeamEcho 1,5 Millionen Inputs von Angestellten verschiedenster Branchen erhalten.
  • Diese anonymisierten Daten hat das Team rund um Barbara Stiglbauer, assoziierte Uniprofessorin und TeamEcho-Head-of-Research, nun analysiert und entsprechende Rückschlüsse daraus abgeleitet.
  • Dabei ergab sich, dass die Zufriedenheit mit den eigenen Arbeitsaufgaben und die wahrgenommene Autonomie (als Kombination aus Handlungsfreiheit und Einflussmöglichkeit auf die eigenen Arbeitsergebnisse) den stärksten Effekt auf die Arbeitszufriedenheit haben.
  • Eben diese Zufriedenheit spielt auch bei Themen wie Commitment und Kündigungsabsicht eine wichtige Rolle.
  • Ob Angestellte das Unternehmen verlassen wollen, hängt aber gleichermaßen auch von der unmittelbaren Führung ab: “Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen nicht das Unternehmen, sondern ihren Chef” ist also nicht umsonst eine weit verbreitete Aussage in HR-Abteilungen.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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