21.12.2022

Startup@HSG: Von der Spin-OFF-Strategie zum Startup-Kanton

Ein Blick über die Landesgrenzen hinweg offenbart spannende universitäre Umgänge mit und für die lokale Startup-Szene. Das Stichwort dabei ist Spin-OFF. Die Universität St. Gallen in Form von Diego Probst erklärt ihre Strategie und warum das Jahr 2024 etwas verändern könnte.
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HSG, Startup@HSG
(c) HSG - Diego Probst, Managing Director am "Center for Entrepreneurship" der Universität St. Gallen.

Nachdem die TU München durch Professor Klaus Diepold ihre Spin-OFF-Strategie offenbarte – und damit eine Lehrstunde auch für Österreichs Umfeld bereitstellte – zeigt Diego Probst, Managing Director am “Center for Entrepreneurship” der Universität St. Gallen (HSG), wie der !!Inkubator “Startup@HSG” als Impulsgeber für die Schweizer Startup-Szene dient. Und über die letzten Jahre mehr als 100 Spin-OFFs entstehen ließ. Darunter Abacus, Namics, Planted, oder OnlineDoctor. Auch N26-Gründer Valentin Stalf gehört der Schweizer Uni-Liste als “HSG-Founder of the Year 2018” an.

Startup@HSG: Viele Gefäße

“Das ‘Center for Entrepreneurship’ unter der Leitung von Dietmar Grichnik berät angehende Gründerinnen und Gründer aus den Reihen der Universität St. Gallen. Es bringt Studierende und Wissenschaftler der HSG mit externen Partnern aus Forschung und Praxis zusammen, koordiniert die Lehrangebote zu Entrepreneurship – und tut noch vieles mehr”, erklärt Probst.

Er erinnert sich daran, dass es vor über zehn Jahren in St. Gallen wenig betreffend Startup-Förderung gab. Alles begann in kleinem Rahmen, die “Gründergarage” wurde gestartet, Corporates eingeladen und nach und nach jener Samen gelegt, dessen Ergebnisse man aktuell sieht.

“Heute gibt es verschiedene Gefäße: Etwa das Spin-OFF-Label, wo man Spin-OFFs auszeichnet, die einzelne Kriterien erfüllen, Events, bei denen man sich motivieren und informieren kann, ein Talents-Programm, individuell getaktete Programme, vor Investoren pitchen, Feedback, Legal Advice oder ein ‘Schnell-Inkubationsprogramm’, um auch außerhalb der HSG bereit zu sein.”

Learnings im Inkubator

Die Teilnehmer der “Startup@HSG”-Initiative erhalten zudem Büroräumlichkeiten, Infrastruktur und werden ein Jahr nach Abschluss begleitet. Sie lernen, welche Finanzierungstools es gibt, wie man KPIs misst, was Pricing bedeutet, Evaluierungs- und Testing-Methoden und wie man eine Chronologie abbildet – vom Profiling übers Financing bis hin zum !!Exit.

“Die Frage der Motivation ist ein Thema. Was will ich überhaupt, wer ist die Zielgruppe, wer bezahlt eigentlich, wen brauche ich und was sind meine Ressourcen”, fasst Probst die wichtigsten “Learnings” zusammen. “Teilnehmer müssen sich dieser Fragen bewusst werden und die ganze ‘Journey’ durchgehen. Schritt für Schritt, um herauszufinden, wo ihre Lücken sind. Und die Gaps identifizieren, die sie füllen müssen. Sowie, ganz wichtig, ein Netzwerk aufbauen, das wir bereitstellen. Investoren, Firmen, Corporates, Anwälte und Coaches. Es geht schlicht um den praktischen Prozess.”

Die Kriterien für eine Aufnahme ins Programm sind, ein eingeschriebener Student der Universität zu sein, nicht zwangsweise eine sensationelle Idee zu haben, aber Talent und Kreativität zu zeigen. Bewerbungen erfolgen über ein Formular und einen Video-Pitch; eine siebenköpfige Jury wählt die Teilnehmer aus.

Die Beteiligungsfrage bei Spin-OFFs – In Österreich Beteiligungsgesellschaften

Wie auch in Deutschland, beteiligt sich die Universität nicht an den jeweiligen Startups, ein neues Universitätsgesetz, das 2024 in Kraft tritt, soll dies aber künftig ermöglichen, wie Probst erzählt.

In Österreich ist eine derartige Beteiligung aktuell im Universitätsgesetz nicht vorgesehen, wie Rudolf Dömötör, Direktor WU Gründungszentrum und Leiter “Entrepreneurship Center Network” (ECN) auf Nachfrage erklärt.

“Die meisten Unis bzw. FHs in Österreich haben jedoch Beteiligungsgesellschaften, die sich beispielsweisen an ‘Career Services’, Bookshops, Forschungszentren oder Infrastruktur beteiligen”, sagt er.

Dömötör lässt wissen, dass sich die Republik momentan in einem Diskurs befindet, um zu erläutern, welche Möglichkeiten sich zu beteiligen es in Zukunft für Universitäten und deren Spin-Offs geben soll.

“Aktuell gibt es zwei Universitäten mit Spin-off-Beteiligungsgesellschaften in Österreich: die Universität Innsbruck und die Veterinärmedizinische Universität Wien”, so Dömötör weiter. “Einige weitere sind aber gerade dabei, die Gründung von Beteiligungsgesellschaften zu prüfen. Ich denke, dass sich diesbezüglich in den nächsten Monaten etwas tun wird.”

Startup@HSG auf Kanton-Jagd

Die St. Gallener Universität ist indes auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten, ihre Startup-Szene zu bereichern und ihren Einfluss auszuweiten.

“Wir sind am Sondieren”, erklärt Probst. “Wir wollen gemeinsam mit dem Kanton (Anm.: St. Gallen) ein Startup-Kanton werden. Nicht nur am HSG, sondern mittels Regionalität soll Innovation entstehen. Dass das geht, wollen wir zeigen und weiterhin attraktive Möglichkeit bieten. Es gibt immer noch Studierende, die noch immer nicht wissen, was wir machen. Wir wollen, dass die HSG als Gründungsuni gesehen wird.”

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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. “Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen”, heißt es weiter.

Taxefy: “Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos”

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. “Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten”, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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