12.05.2020

Schramböck: Plädoyer für EU im Wettbewerb mit USA und China

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Arbeitsministerin Christine Aschbacher sprach Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck von mehreren Maßnahmen, um Europa im Wettbewerb mit den USA und China zu stärken. Davon könnten auch Startups profitieren.
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Schramböck - Investitionskontrolle - investitionsprämie und verlustrücktrag - covid-startup-hilfsfonds
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck | (c) BKA

Eine sehr umfangreiche Zielsetzung präsentierte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Arbeitsministerin Christina Aschbacher. Die Krise habe gezeigt, dass Europa seine Resilienz erhöhen und seine Autarkie stärken müsse. Die globalen Märkte hätten sich als weniger krisenresistent “als immer gewünscht” herausgestellt. “Es ist jetzt wichtig, uns auf allfällige weiter Krisen – wie auch immer die aussehen mögen – vorzubereiten. Dazu müssen wir Wertschöpfungsketten nach Europa zurückholen – auch für Zukunftstechnologien”, so die Ministerin.

+++ Alles rund um die Coronakrise +++

“Motivieren statt Regulieren” für Digitalisierung und Dekarbonisierung

In Anbetracht der “zwei Megatrends” Digitalisierung und Dekarbonisierung gelte es, bei Produkten wie Halbleitern, Batterien und Wasserstoff mehr Unabhängigkeit für Europa zu schaffen. Die Wirtschaftsministerin sprach dabei auch von “mehreren Maßnahmen”, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. So wolle man Unternehmen in der Forschung noch stärker unterstützen und administrativ entlasten. Das Motto sei “Motivieren statt Regulieren”.

Wettbewerbsrecht: EU gegen China und USA statt gegen sich selbst

Konkret nannte Schramböck auch drei Rechtsbereiche – großteils auf EU-Ebene – in denen es tätig zu werden gelte. “Wir müssen das Wettbewerbsrecht neu denken”, meint die Ministerin. Denn der Wettbewerb sei nicht innerhalb Europas gelagert, sondern verlaufe zwischen Europa, USA und China. Daher brauche es ein neues europäisches Wettbewerbsrecht. “Das aktuelle wurde nach dem zweiten Weltkrieg entwickelt. Es entspricht nicht mehr der jetzigen Realität”, so Schramböck.

Beihilfenrecht: Förderanträge im Nachhinein und höherer Maximalbetrag

Auch im Beihilfenrecht brauche es im Hinblick auf den Wettbewerb mit China und den USA Änderungen – ein Punkt der für Startups besonders relevant ist. Sie habe dazu konkrete Vorschläge an EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager geschickt, meint die Ministerin. So wolle man etwa auch bei Förderungen, ähnlich wie bei Naturkatastrophen, eine ex post Berichts- und Genehmigungspflicht – sprich, Förderanträge sollen auch im Nachhinein eingebracht und genehmigt werden können. Zudem will Schramböck eine Heraufsetzung der Obergrenze bei direkten Förderungen – derzeit liegt diese bei 800.000 Euro (wie etwa beim Covid-Startup-Hilfsfonds). Die Ministerin wünscht sich eine Anhebung auf den “realistischen Betrag” von zwei Millionen Euro.

Beschaffungsrecht: Innovation und Regionalität im Fokus

Ebenfalls abändern will Schramböck das Beschaffungsrecht, das stärker auf Regionalität ausgerichtet sein soll. So sei es etwa auch Aufgabe von Bund und Ländern, nicht nur im Lebensmittel-Bereich regional zu beschaffen und damit heimische KMU und Mittelständler zu unterstützen. “Wir müssen auf Innovation und Regionalität achten – unsere KMU haben das verdient. Damit können wir den Rahmen bieten, damit sie wieder gut wirtschaften können”, sagt Schramböck.

Leicht positive Entwicklung am Arbeitsmarkt

Mit verhältnismäßig guten Nachrichten zum Arbeitsmarkt konnte heute Arbeitsministerin Christine Aschbacher vor die Presse treten. Bereits seit dem Höhepunkt Mitte April gebe es wieder eine Abflachung bei den Arbeitslosenzahlen, der sich weiter fortsetze. Demnach sind noch rund 550.000 Personen arbeitslos oder in Schulungen – fast 40.000 weniger als Mitte April. Laut Arbeitslosigkeits-Prognose der EU-Kommission erreiche Österreich dieses Jahr mit 5,8 Prozent den dritten Platz in der Union. Auch beim Eingang der Kurzarbeits-Anträge gebe es eine klare Abflachung. Nun gelte es für die Unternehmer – am besten online – abzurechnen, appelliert die Ministerin. Ein Drittel der Unternehmen habe die Auszahlung bereits erhalten.

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Logo von OpenAI
Foto: Adobe Stock

Wenn OpenAI neue Dinge ankündigt, hört die KI-Szene hin. Klar, nicht jede Ankündigung des US-Unternehmens in den vergangenen zwei Jahren hatte dieselbe Tragweite wie jene vom 30. November 2022, als OpenAI den Start eines Chatbots namens ChatGPT verlautbaren ließ. Aber potenziell könnte jede Mitteilung des Unternehmens rund um CEO Sam Altman bahnbrechend sein. Kein Wunder also, dass es für Aufsehen sorgte, als OpenAI Anfang Dezember verlautbarte, zwölf Tage hintereinander neue Dinge vorzustellen.

Schon in der Ankündigung hatte Altman darauf hingewiesen, dass es neben größeren auch kleinere Neuigkeiten sein würden, die OpenAI liefern würde. So kam es dann auch: Zugang zu ChatGPT über WhatsApp oder die Integration in Apple Intelligence waren eher in die zweite Kategorie einzuordnen. Daneben veröffentlichte OpenAI aber auch das neue Modell o1 für ChatGPT – oder Sora, ein Tool zur Videoerstellung.

Den größten Widerhall in der KI-Szene fand allerdings die Ankündigung am letzten der zwölf Tage. Am vergangenen Freitagabend stellte OpenAI sein neues Modell o3 vor. Wichtig dabei: Das Modell ist noch nicht öffentlich zugänglich. OpenAI stellte zunächst einmal nur vor, wie das Modell in unterschiedlichen KI-Benchmarks abschnitt. Aber diese Ergebnisse hatten es in sich.

o3 zeigt starke Performance bei AGI-Benchmark

Vielbeachtet wurde dabei vor allem die Benchmark namens ARC-AGI (Abstraction and Reasoning Corpus for Artificial General Intelligence), bei der zwei Varianten des o3-Modells deutlich bessere Ergebnisse erzielten als die bisher führenden o1-Modelle. Das Ziel von ARC-AGI ist es zu messen, wie sich eine KI im Umgang mit ihr unbekannten Aufgaben schlägt.

Wie die O3-Modelle verglichen mit anderen OpenAI-Modellen abschneiden // Grafik: ARC Prize

Es gibt unterschiedliche Definitionen von AGI. Die meisten davon verstehen AGI aber als ein System, das sämtliche intellektuellen Aufgaben mindestens so gut oder besser als ein Mensch erledigen kann.

Die ARC-AGI-Benchmark wurde von François Chollet konzipiert. Er definiert AGI als ein System, das “in der Lage ist, effizient neue Fähigkeiten zu erwerben und neuartige Probleme zu lösen, für die es trainiert wurde.”

Eine AGI ist also nicht für eine bestimmte Aufgabe trainiert, sondern kann jegliche Aufgaben übernehmen. Es ist weitgehender Konsens in der KI-Szene, dass solche Systeme noch nicht existieren. OpenAI wurde aber beispielsweise explizit mit dem Ziel gegründet, AGI zu erreichen.

Chollet gehört zu den bekanntesten Namen der internationalen KI-Szene. Er hat die bekannte KI-Library Keras entwickelt und seit einigen Jahren für Google tätig. Dem von ChatGPT ausgelösten Hype rund um generative KI steht Chollet seit Anfang an eher kritisch gegenüber, wie beispielsweise auch dieser brutkasten-Bericht wenige Wochen nach Erscheinen von ChatGPT thematisierte.

o3: “Wir befinden uns auf neuem Terrain”

Umso interessanter ist es, was Chollet nun zu den Ergebnissen des o3-Modells bzw. seiner Varianten zu sagen hat. In einem Blogeintrag attestiert er OpenAI, mit dem Modell einen “bedeutenden Sprung nach vorne” erreicht zu haben.

Die Performance des Modells stelle “einen echten Durchbruch” in der Anpassungsfähigkeit und Verallgemeinerung” von KI-Modellen dar”, wenn es darum gehe, wie sich KI-Modelle an neue Aufgaben anpassen könnten. o3 stelle nicht bloß einen “schrittweisen Fortschritt” dar. Vielmehr befinde man sich auf “neuem Terrain”, das “ernsthafte wissenschaftliche Aufmerksamkeit” erfordere.

Aber es ist schon Artificial General Intelligence (AGI)? Hier schränkt Chollet ein: “o3 scheitert immer noch an einigen sehr einfachen Aufgaben, was auf grundlegende Unterschiede zur menschlichen Intelligenz hinweist”. Dennoch befeuerten die Ergebnisse die Diskussion rund um AGI – und manche Stimmen sahen, anderes als Chollet, mit o3 AGI sogar bereits erreicht.

Selbst wenn dem so wäre, wäre es zum jetzigen Zeitpunkt schwer nachzuprüfen: Denn das Modell ist noch nicht veröffentlicht. Forscher:innen im Bereich der KI-Sicherheit können sich für Zugang vormerken lassen. Wann und zu welchen Konditionen das Modell für Endnutzer:innen zugänglich sein wird, ist aktuell noch unklar. Klar ist allerdings schon jetzt, dass die beeindruckenden Ergebnisse bei der ARC-AGI-Benchmark enorme Rechenressourcen erforderten – und dementsprechend teuer waren.

Reasoning-Modelle

Das o3-Modell ist eine verbesserte Version des o1-Modells, welches OpenAI am 4. Dezember veröffentliche und das zuvor bereits in Preview- und Mini-Varianten für ChatGPT-User:innen zugänglich gewesen war. Dieses Modell unterscheidet sich zu dem im Mai 2024 veröffentlichten GPT4o-Modell insofern, als es auf einen “Reasoning”-Ansatz setzt.

OpenAI bezeichnet GPT4o weiterhin als das “vielseitige, hochintelligente Flagship-Modell”, das für die “meisten Aufgaben” die richtige Wahl sei. Die o1-Modelle wiederum referenziert das Unternehmen als “Reasoning-Modelle, die sich bei komplexen, mehrstufigen Aufgaben auszeichnen”.

Enduser:innen von ChatGPT merken dies in der Nutzung vor allem insofern, als sich die o1-Modelle länger Zeit nehmen, Ergebnisse zu produzieren. Diese Modelle “verbringen mehr Zeit mit Nachdenken, bevor sie reagieren”, wie es OpenAI formuliert. In einigen (aber nicht notwendigerweise in allen) Bereichen liefern sie dann deutlich bessere Ergebnisse als die bisherigen Modelle.


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AI Summaries

Schramböck: Plädoyer für EU im Wettbewerb mit USA und China

  • Eine sehr umfangreiche Zielsetzung präsentierte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Arbeitsministerin Christina Aschbacher.
  • Die Krise habe gezeigt, dass Europa seine Resilienz erhöhen und seine Autarkie stärken müsse.
  • Die globalen Märkte hätten sich als weniger krisenresistent “als immer gewünscht” herausgestellt.
  • Konkret wünscht sich die Ministerin Änderungen im Wettbewerbsrecht, Beihilfenrecht und Beschaffungsrecht.
  • Im Beihilfenrecht könne solle man etwa Förderanträge im Nachhinein ermöglichen und den Maximalbetrag von 800.000 Euro auf zwei Millionen Euro erhöhen.
  • Mit allen Maßnahmen soll die EU im Vergleich zu den USA und China gestärkt werden.

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