01.10.2021

Salzburger Startup Authentic Vision expandiert mit Bank Austria in FinTech-Bereich

Das Salzburger Startup Authentic Vision schützt unter anderem Babies und Bankkunden mit einem Hologramm, das so einzigartig ist wie ein Fingerabdruck.
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© Authentic Vision
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Das Salzburger Startup Authentic Vision hat eine Technologie entwickelt, die die Echtheit von Produkten garantiert. Die Technologie sorgt zum Beispiel dafür, dass jeder Mensch mit entsprechender Smartphone-App zweifelsfrei gefälschtes Kinderspielzeug erkennen kann. Der Bereich, in den das Jungunternehmen nun expandiert, mag auf den ersten Blick aber überraschen: die Finanzbranche. Gemeinsam mit der Bank Austria hat Authentic Vision eine Möglichkeit entwickelt, wie sich Bankkunden mit ihrer Bankkarte für mobile Banking registrieren können, ohne in diesem Prozess der Gefahr von Phishing ausgesetzt zu sein.

Holographic Fingerprint als eindeutige Identifizierung

Dafür stattet die Bank die nächste Tranche an Debit-Mastercards mit einem Hologramm-Sticker von Authentic Vision aus. Jedes Hologramm ist einzigartig: „Wie der Fingerabdruck eines Menschen“, erklärt Authentic-Vision-Co-Founder Thomas Weiss. „Holographic Fingerprint“ nennt das das Startup. Die Bank verknüpft das Hologramm mit den Daten des Kunden. Der wiederum muss nun nicht mehr in eine Bank-Austria-Filiale, um sich in der Banking-App zu registrieren, sondern kann mit der App einfach das Hologramm scannen. Keine Mails, SMS oder Briefe, die traditionell das Einfallstor für Phishing-Versuche sind. „Ein wichtiger Case ist, wenn Kunden ihr Smartphone verlieren oder es ins Wasser fällt und sie ein neues Gerät haben – dann genügt es, am neuen Gerät den Sticker zu scannen“, erklärt Marion Morales Albinana-Rosner von der Bank Austria.

1,1 Millionen neue Bank-Austria-Karten

Die Bank Austria rollt derzeit die neuen Debitkarten in Österreich aus – 500.000 sind bereits verschickt, bis Ende des Jahres werden es 1,1 Millionen Karten mit Hologramm sein. 1,5 Jahre wurde die Lösung gemeinsam mit dem Startup entwickelt und jetzt muss es schnell gehen, um möglichst viel „First Mover Advantage“ mitzunehmen und weitere Use Cases für den Sticker auf der Karte auszuloten. Denn exklusiv ist die Partnerschaft nicht und der FinTech-Bereich für Authentic Vision spannend. „Nicht nur im Bereich der Banken, sondern auch dann, wenn es um Anwendungsfälle in Zusammenhang mit der Blockchain geht“, sagt Weiss. Zum Beispiel könne das Hologramm eine fälschungssichere Wallet für Kryptowährungen sein. Im Unterschied zum Beispiel zu einem QR-Code funktioniert bei dem Hologramm nur das Scannen des Originals und kein Scan eines Fotos oder einer Kopie.

Authentic Vision schützt auch Hollywood-Filme

Die Technologie hat sich Authentic Vision mit mehr als 70 Patenten weltweit absichern lassen. Haupteinsatzgebiet ist derzeit der Bereich Produktfälschung. Mit den Hologrammen wird etwa Kinderspielzeug fälschungssicher – Anlassfall bei einem Großkunden sei eine schimmelnde Fälschung eines beliebten Baby-Spielzeugs gewesen. Bei Auto- und Fahrradersatzteilen oder Pharma-Produkten ist es ebenfalls eine Sicherheitsfrage, Fälschungen zweifelsfrei identifizieren zu können.

Das Hologramm des Startups wird aber auch von der Zertifizierungs-Organisation von HDMI-Kabeln eingesetzt, um zu bestätigen, dass ein HDMI-Kabel einen bestimmten Standard erfüllt. Und Lionsgate setzt bei Blu-ray- und DVD-Verkäufen darauf. Den Boxen liegen üblicherweise Codes bei, die den entsprechenden Film auch digital freischalten. Die wurden aber häufig weiterverkauft. Diese Praxis unterbindet Lionsgate mit dem Hologramm statt dem Code, da das Hologramm nicht so einfach über das Internet verkauft werden kann. Der nächste spannende Bereich ist für Weiss aber die Blockchain. „Immer dort, wo die Blockchain mit realen Dingen verbunden wird“, erklärt der Gründer – also beispielsweise im IoT.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (zum Beispiel in Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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