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Die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR) steht für die Startup-Szene weit oben in der Rangliste der Reformwünsche an die Politik. Mit dieser Karte können Fachkräfte aus dem EU-Ausland nach Österreich geholt werden – das Verfahren ist aber zu kompliziert und dauert vor allem zu lange. Startups erzählen häufig, dass sie beinahe gewonnene internationale Top-Manager:innen in diesem Zeitraum oft wieder verlieren. Lange Zeit kam aus der Politik zwar immer wieder das Signal zum Reformwillen, geschehen ist aber wenig. Das ändert sich nun, denn es gibt einen ersten Gesetzesentwurf für die RWR-Karte neu. Der Entwurf, der nun in Begutachtung ist, soll eine Beschleunigung der Verfahren bringen.
Schneller Projekt-Spezialist:innen holen
Spannend für die Startup-Szene: Spezialistinnen und Spezialisten können nun für ein Projekt für bis zu sechs Monate nach Österreich kommen. Dabei brauchen sie nur ein Visum und eine Beschäftigungsbewilligung, aber kein umfassendes Verfahren. Der spätere Umstieg auf eine RWR-Karte soll möglich sein. Hier sieht Karlheinz Kopf von der WKÖ eine besondere Erleichterung: “Es kommt immer wieder vor, dass Spezialisten nur für ein Projekt gebraucht werden, das ein paar Monate dauert. Wenn diese dann das ganze Verfahren durchlaufen müssen, bis sie eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten, ist das Projekt schon wieder abgeschlossen, bevor sie überhaupt zu arbeiten beginnen dürfen“, sagt Kopf. Für solche Fälle eine rasche Beschäftigungsmöglichkeit zu schaffen, war daher „in einer modernen Arbeitswelt längst überfällig”.
Neues Punktesystem für RWR-Card
Das häufig kritisierte Punktesystem wird umgebaut. Punkte gibt es in dem Verfahren für bestimmte Qualifikationen und es muss insgesamt eine bestimmte Punktezahl erreicht werden. In Zukunft gibt es bei Mangelberufen für Lehrabschlüsse und Universitätsabschlüssen gleich viele Punkte. Es gibt gleiche Punkte für Englisch- wie für Deutschkenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.
Zudem wird die Berufserfahrung stärker angerechnet. Bei “sonstigen Schlüsselarbeitskräften” wird die Berufserfahrung auch dann angerechnet, wenn die Ausbildung in einem anderen Bereich absolviert wurde. Für IT-Fachkräfte gibt es Sonderregelungen: IT-Kräfte mit dreijähriger Berufserfahrung können auch dann zugelassen werden, wenn diese kein Studium abgeschlossen haben. Auch ein Wechsel des Arbeitgebers wird erleichtert: Man kann nach einer Wartefrist von 30 Tagen automatisch anfangen, auch wenn der Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Für Studienabsolvent:innen entfällt die Gehaltsgrenze von bisher 2.551,50 Euro und allgemein wird die Gehaltsgrenze auf das durchschnittliche Vollzeit-Gehalt gesenkt, das 2022 bei 14 x 3.171 Euro liegt.