13.12.2018

Revolut erhält europäische Banklizenz – “sind das Amazon des Banking”

Das Londoner FinTech Revolut sichert sich eine europäische Banklizenz. Mit den neuen Möglichkeiten soll das Produktportfolio deutlich ausgebaut werden.
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Revolut: Founder Nikolay Storonsky - Banklizenz
(c) Revolut: Founder Nikolay Storonsky

Es hat etwas gedauert. Bereits vor mehr als einem Jahr machte die Londoner Challenger-Bank Revolut öffentlich, dass sie sich um eine Banklizenz bemühe – der brutkasten berichtete. Damals gab das FinTech-Scaleup an, die Erteilung der EU-Lizenz für das erste Halbjahr 2018 zu erwarten. Nun ist es tatsächlich soweit. Die Lithauische Zentralbank Lietuvos bankas erteilte nun die Lizenz.

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8000 bis 10.000 neue Konten pro Tag

Der größte europäische Konkurrent unter den Challenger-Banken, N26, hatte sich seine EU-Banklizenz bereits Mitte 2016 gesichert. Diesen Vorsprung sah man bei Revolut vor einem Jahr gelassen: “Wir haben bisher die Bewerbung für eine Banklizenz aufgeschoben, da wir von Tag eins an all unsere Ressourcen auf Produktinnovation fokussiert haben. Auch ohne Banklizenz konnten wir bisher über 950.000 Kunden in ganz Europa gewinnen”, sagte der damalige Revolut Country Manager für die DACH-Region. Inzwischen hat Revolut laut eigenen Angaben rund drei Millionen User. 8000 bis 10.000 neue Konten würden täglich eröffnet. Rund vier Milliarden US-Dollar würden derzeit monatlich über Revolut fließen.

Banklizenz wird innerhalb von drei bis sechs Monaten implementiert

Die nun erteilte Lizenz werde ab Anfang 2019 implementiert werden, heißt es in einer Aussendung. Über die Passporting-Regel erfolge der Rollout in die europäischen Märkte des FinTechs. Zunächst werde man dabei auf kleinere Länder fokussieren, bevor man die Lizenz auch auf den Heimatmarkt Vereinigtes Königreich und die Schlüsselmärkte Frankreich, Deutschland und Polen übertrage. Der Vorgang werde drei bis sechs Monate dauern, heißt es von Revolut. Der Brexit werde dabei kein Problem darstellen. “Wir sind auf alle Szenarien des Brexits vorbereitet damit es in keinen Fall einen negativen Effekt auf unseren Service hat”, sagt Valentin Scholz, Head of Engagement and Growth bei Revolut gegenüber dem brutkasten.

Erweiterte und neue Angebote

Die Lizenz ermöglicht der Challenger-Bank, die Bankkonten der Kunden nun selbst zu führen – bislang passierte dies über Partnerbanken. Zudem kann Revolut nun Kredite vergeben. Provisionsfreier Aktienhandel kommt als neues Angebot hinzu. Auch einen größeren Überziehungsrahmen will man durch die Lizenz künftig bieten können. Daneben will man konkurrenzfähige Angebote für Business-Kunden schaffen.

Revolut will “Amazon des Banking” sein

“Mit der neuen Banklizenz, schnellem Fortschritt bei der Einführung des provisionsfreien Aktienhandels und fünf weiteren internationalen Märkten knapp vor dem Launch arbeiten wir weiter an unserem Ruf als ‘Amazon des Banking’. Unsere Vision ist simpel: Eine App mit Zig Millionen Usern, mit der man jeden Aspekt des täglichen Finanz-Lebens auf die beste Art mit der besten Technologie managen kann”, sagt Nik Storonsky, Founder und CEO von Revolut. In den USA, Kanada, Singapur, Australien und Neuseeland erwarte man, bereits im Frühjahr 2019 launchen zu können.

Business-Darlehen innerhalb von zwei Minuten

Bei Handels- bzw. Business-Kunden habe man die Vision, dass das Ansuchen um ein Darlehen künftig innerhalb von zwei Minuten innerhalb der App möglich sein soll – mit “nahezu sofortiger” Überweisung des Betrags. “Wir werden den bürokratischen Prozess beseitigen und Kredite billiger anbieten, als traditionelle Banken”, sagt Storonsky.

⇒ Zur Page der Challenger-Bank

Archiv: Valentin Scholz von Revolut im Video-Talk

Valentin Scholz, der Head of Engagement von Revolut, über das 250 Mio Investment, das Hyper-Wachstum, Expansionspläne uvm.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 25. Mai 2018

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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