23.08.2021

PlusGear: Nachahmer versuchten Wiener Sportartikel-Startup 1:1 zu kopieren

PlusGear kann mit seinen "USP Sportprodukten" etwas mehr als ein Jahr nach dem Start starke Wachstumszahlen vorweisen. Am Weg dorthin wurden die Gründer Opfer in einem skurrilen Fall.
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PlusGear: Die Gründer Nino Perez-Salado und Michael Peuker
(c) PlusGear: Die Gründer Nino Perez-Salado und Michael Peuker

Die Geschichte des Wiener Startups PlusGear beginnt nicht ungewöhnlich: Zwei (Wirtschafts-)Studienkollegen, die bereits Erfahrungen bei etablierten Unternehmen gesammelt haben, erkennen gemeinsam einen Need und machen sich an die Umsetzung. “Mein späterer Co-Founder Nino Perez-Salado und ich waren zusammen trainieren. Wir haben über das bekannte Problem gesprochen, in der Sportkleidung keinen passenden Platz für Handy, Schlüssel und Co. zu haben. Da entstand die Idee, gemeinsam mit der Community smarte Sportkleidung zu entwickeln”, erzählt Gründer Michael Peuker im Gespräch mit dem brutkasten.

PlusGear will mit “USP Sportprodukten” gegenüber der etablierten Konkurrenz am Markt herausstechen. Als erstes Produkt brachten Peuker und Perez-Salado im Frühjahr 2020 eine Hose auf den Markt, die die Vorteile einer Kompressionshose mit jenen von Shorts verbinden soll – und mit speziellen Taschen das oben genannte Problem löst. Trotz des coronabedingt schwierigen Marktumfeldes mit geschlossenen Fitnesscentern, Fachgeschäften und Co. sei man damit auf Anhieb erfolgreich gewesen, erzählt der Gründer. Auch das zweite Produkt, ein Hoodie mit eingebauter Maske, sei gut angekommen. Doch dann sei etwas ausgesprochen seltsames passiert.

“Sie haben sogar unsere Werbevideos inhaltsgleich an den selben Orten nachgedreht”

“Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass eine andere Marke ähnliche Produkten auf den Markt gebracht hat. Der Name und das Logo waren fast ident zur eingetragenen PlusGear-Marke. Wir haben uns das genauer angesehen und festgestellt, dass sie sogar unsere Werbevideos inhaltsgleich und an den selben Orten in Wien nachgedreht haben”, erzählt Peuker. Zuerst seien er und sein Co-Founder natürlich perplex gewesen. “Wir haben vermutet, dass fremde Trittbrettfahrer am Erfolg von PlusGear mitnaschen wollten. Sie haben auch kein Impressum angegeben – was gesetzeswidrig ist – weswegen es nicht so einfach möglich war, die Hintermänner zu identifizieren”, sagt der PlusGear-Gründer.

(c) PlusGear: So sehen die Produkte aus

“Wir haben alles intensiv durchleuchtet und unter anderem das nachgedrehte Werbevideo gut 30, 40 mal angesehen. Schlussendlich konnten wir die Verantwortlichen durch einen von ihnen gemachten Fehler eindeutig identifizieren“. Dabei habe es sich um ein “Multi-Millionen Unternehmen mit internationalen Niederlassungen” gehandelt, sagt Peuker. Später habe sich herausgestellt: “Sie haben bereits im großen Stil mit einem Team in Amerika und mehreren europäischen Staaten an der Kopie unseres Startups gearbeitet”. Wer es war, will der im Gespräch mit dem brutkasten nicht sagen. Aber soviel: “Es sind danach noch einige unangenehme Dinge passiert und es hat ein paar Monate gedauert. Nach Konfrontation stellte das Unternehmen noch vor rechtlichen Schritten das Projekt ein, weil sie ohnehin die Produktqualität und den wirtschaftlichen Erfolg von PlusGear nicht kopieren konnten”.

Starkes Wachstum: Zahlreiche weitere PlusGear-Produkte geplant

Damit war der Weg für die weitere Entwicklung frei. Inzwischen haben man Marke, Logo und weiteres geistiges Eigentum schützen lassen und wäre für ein ähnliches Problem noch besser gerüstet, sagt der Gründer. Mit einem Sport-BH mit eingebauten Taschen brachte PlusGear ein drittes Produkt erfolgreich auf den Markt. “Hier ist die Idee komplett von Frauen aus unserer Community gekommen und wir haben sie umgesetzt”, so Peuker. In den kommenden Wochen sollen weitere “USP Produkte” folgen, konkret die “PlusBag” und das “PlusTowel”, die abermals spezielle Features bieten sollen.

Inzwischen habe man zahlreiche Sportler als Testimonials, darunter drei Bundesliga-Spieler, erzählt der Gründer. Und auch der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens, das mittlerweile drei Angestellte hat, lässt sich sehen. “Wir wachsen monatlich um ca. 60 Prozent. Von Juli auf August haben wir uns sogar verdoppelt”, so Peuker. Ab kommendem Jahr werde man mit ausgewählten Sport2000-Filialen auch im stationären Handel vertreten sein. “Unsere größte Challenge war es bislang, genug Ware auf Lager zu haben, weil wir ständig früher als erwartet ausverkauft waren. Das Problem haben wir aber inzwischen gelöst, weil wir aus dem Cashflow schon genug Ware vorfinanzieren können”.

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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. “Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen”, heißt es weiter.

Taxefy: “Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos”

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. “Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten”, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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