27.04.2018

Pizza, Bier und vierzehn Testprodukte beim Usability Testessen in Wien

“If there is a problem, make it a party” ist das Motto beim Usability Testessen. Der Abend wurde ein wirkliches Fest der Nutzerfreundlichkeit.
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Usability Testessen
Das erste Usability Testessen in Wien, veranstaltet durch " der brutkasten" in Kooperation mit Empatic.
kooperation

Am vergangenen Mittwoch war der brutkasten Gastgeber beim dritten Usability Testessen von Empatic – erstmals in Wien. Das Ziel des Abends war es, Nutzer und Entwickler in lockerer Atmosphäre an einen Tisch zu bringen und zusammen Usability Tests durchzuführen. Jeder Entwickler konnte ein beliebiges Produkt mitnehmen und dann in 6 Runden mit jeweils 12 Minuten, ein sogenanntes “Speed-Testing” durchführen.

+++ Was ist eigentlich UX-Design? +++

Bis an die Grenzen testen

Der Abend war ein voller Erfolg, mit über 50 Teilnehmern und 14 Teststationen, wurden mehrere Stunden lang fleißig Produkte getestet, Fehler erkannt und insgesamt die Welt ein wenig verbessert, oder zumindest die Nutzerfreundlichkeit. Dabei waren mehrere Startups wie Getsby, Chatbird oder Digital Samba. Der brutkasten war selbst natürlich dabei und auch Entwickler für größere Unternehmen wie willhaben hatten eine Station, um ihr Produkt bis an die Grenzen zu testen. Das Feedback der Entwickler war durchweg positiv und die Teilnehmer waren überrascht, was man alles an einem Abend herausfinden kann.

Testen mit echten Nutzern unglaublich hilfreich

Viele der Teststationen haben zum ersten Mal selbst einen Usability-Test durchgeführt und einige hatten vorher Bedenken, dass sechs Testrunden nicht ausreichen würden. Alle Zweifel und Fragen zum Thema Usability-Testing und User Experience-Design konnten von den erfahrenen UX-Designern Ben, Yngve und Johannes von Empatic beantwortet werden, die den ganzen Abend organisierten und leiteten. Am Ende waren alle überzeugt, dass das Testen mit echten Nutzern unglaublich hilfreich ist – und manchmal einfacher als man denkt.

Usability Testessen: Pizza, Bier und neue Eindrücke

Auch die Testesser hatten Spaß und haben viele neue Erkenntnisse mitgenommen. Am Ende des Abends wollten sich viele gleich für das nächste Testessen anmelden, doch dafür steht leider noch kein Termin fest. Um 22 Uhr sind dann alle voll gesättigt mit Pizza, Bier und neuen Eindrücken langsam nach Hause gerollt und freuen sich dem Vernehmen nach schon auf das nächste Usability Testessen in Wien.

Wollt ihr das nächste Mal auch dabei sein? Dann meldet euch für den Empatic Newsletter an oder werdet Teil der Facebook-Gruppe. So könnt ihr sicher gehen, dass ihr das nächste Event nicht verpasst und immer up-to-date bleibt.

⇒ Zur Page von Empatic

Eindrücke vom Usability Testessen:

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KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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