20.06.2017

Pilot-Projekt: Notariatskammer digitalisiert GmbH-Gründung

Bei vorerst 16 Kanzleien kann der Notariatsakt zur GmbH-Gründung nun digital erfolgen. Dazu wird Videoidentifikation genutzt. Zugleich kritisiert die Notariatskammer, dass die lange Wartezeit für Gründer den Behörden geschuldet ist.
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(c) fotolia.com - stevecuk

Startups, die an die technologischen Möglichkeiten der digitalisierten Gegenwart gewohnt sind, stoßen gerade bei der Unternehmensgründung an analoge Grenzen. „Wenn ich die genaue Frage nicht kenne, woher soll ich dann wissen, ob das, was ich finde, für mich das Richtige ist“, fasst ein potenzieller Gründer seine Situation bei einer Bedarfserhebung der Notariatskammer im Grazer Science Park zusammen.

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In welcher Rechtsform bin ich am besten aufgehoben?

Die Beratung zur Unternehmensgründung betrifft das Finanzrecht, das Gewerberecht, Gesellschaftsrechtliches und häufig auch die erbrechtliche Situation. Am Beginn des Gründungsprozesses steht stets die Frage: In welcher Rechtsform bin ich eigentlich am besten aufgehoben? Die GmbH ist meist erst der zweite Schritt. Zuerst ein Ein-Personen-Unternehmen gründen und erst mit entsprechender Reife in eine GmbH einbringen, raten die Notare nicht selten. GmbH-Gründungen gibt es hierzulande ungefähr 11.000 im Jahr. Das reicht vom Startup bis zur Holding. Die Notariatskammer möchte sie nun auf digitale Füße stellen. Dazu sollen die Gründer die Möglichkeit zur Identitätsprüfung im Video-Identifikations-Verfahren haben. Diese Methode ist etwa für Banken seit Jänner 2017 zugelassen, zum Beispiel für die Kontoeröffnung.

Der Notariatsakt in der elektronischen Welt

Will man also eine GmbH gründen, bekommt man vom Notar einen Link zum Identifizierungsdienst. Dort wird die Identität geprüft und eine elektronische Signatur zugewiesen. Im sicheren Datenraum erfolgt der Austausch mit dem Notar. Die Gründer müssen sich dafür jedes Mal elektronisch identifizieren. Jeder einzelne Arbeitsschritt bzw. der Zugang zum Datenraum werden protokolliert. Die Beratung bildet das Kernelement und erfolgt über Videokonferenz-Systeme. Die Verträge werden dort hochgeladen und mit der elektronischen Signatur beurkundet. So läuft es in den 16 Kanzleien, die die erste Testphase mitmachen. Sie überprüfen, ob die gewählten technischen Systeme und Prozesse für den Ablauf in den Notariaten geeignet sind und wie „analoge“ Dienstleistungen wie z.B. die Face-to-face-Identifizierung, persönliche Beratungstermine, etc. in den digitalen Ablauf integriert werden können. Denn: „Es geht uns beim Thema Digitalisierung nicht um ein entweder – oder, sondern um eine sinnvolle Kombination”, betont der Präsident der Notariatskammer, Ludwig Bittner. Er findet: „Das Notariat ist schon lange digital. Denken Sie nur an das computerunterstützte Grundbuch!“

(c) ÖNK: Michael Umfahrer (li.) und Ludwig Bittner (re.)

Digitaler Workflow mit der Justiz

Die Notariatskammer sieht diesen Schritt als „logische Weiterentwicklung unserer bereits gelebten Arbeitspraxis eines digitalen Workflows mit der Justiz“. Immerhin ist das Urkundenarchiv – einst als Joint Venture mit Siemens aufgebaut – mittlerweile komplett digital und die Kammer wickelt seit 1996 alle Treuhandgeschäfte über die elektronische Notartreuhandbank ab. „Wir übermitteln digital an die Behörden“, erklärt Bittner. Nur: Das digitale Übernehmen dessen, was die Kammer liefert, stecke noch in den Kinderschuhen. Er wünscht sich, dass der digitale Workflow mit Justiz und Behörden weiter ausgebaut wird und unterstreicht die wichtige Rolle bei der Vertragserstellung und Beurkundung. Zudem ginge es um die Vorerledigung für die Eintragung ins Firmenbuch.

„Der elektronische Rechtsverkehr gehört vereinheitlicht, nicht nur im gesamtösterreichischen System sondern im gesamteuropäischen System“

Der Gesetzgeber muss erst nachziehen

„Das formelle Rüstzeug steht schon im Gesetz“, meint Bittner. Dennoch braucht die Notariatskammer vom Gesetzgeber noch Ergänzung in der Notariatsordnung. So müsste den Notaren die Online-Identifikation mittels Videoidentifikations-Verfahren ermöglicht werden. Zulassen müsste das Justizministerium also den amtlichen, elektronischen Ausweis zur Identifikation, ebenso wie Videokonferenzen als zusätzliche Möglichkeit der Beratung. Bittner fordert überdies ganz generell die Vereinheitlichung des elektronischen Rechtsverkehrs. „Jede Behörde, jedes Verwaltungsgericht, der Verfassungsgerichtshof hat seine eigene Ordnung über den Rechtsverkehr“, erklärt er. „Der elektronische Rechtsverkehr gehört vereinheitlicht, nicht nur im gesamtösterreichischen System sondern im gesamteuropäischen System“.

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Besonders lange Gründungsdauer in Österreich

In Österreich dauert die Unternehmensgründung besonders lange. Ganze 21 Tage, also drei Wochen, ergab eine Erhebung der Weltbank 2016. Wenn man bei der Notariatskammer von durchschnittlich zwei bis fünf Tagen spricht, meint man den notariellen Part, der hauptsächlich von der Hinterlegung des Stammkapitals abhängt. Bittner kritisiert den „blöden Nachtsprung“, das heißt, dass jede Eintragung erst am nächsten Tag am Bildschirm erscheint. Das müsse nicht so sein, sagt er, „wenn es der Rechtspfleger bewilligt, könnte das sofort aufscheinen“. Aber die Justizverwaltung sei zu diesem Schritt nicht bereit. Relativ lange würde es etwa dauern, bis man die UID- Nummer bekommt. „Da fallen wir in den internationalen Vergleichen zurück.” Den Vergleich mit anderen Staaten sieht man bei der Notariatskammer trotzdem differenziert: Das sei eine Frage der Kultur des Firmenbuches. Der angloamerikanische Raum und Frankreich geingen andere Wege, doch das Firmenbuch gewähre hohe Sicherheit.

“Wenn es unbedingt sein muss, schafft man die Gründung in zwei Tagen. Die wirkliche Arbeit passiert jedoch im Vorfeld.”

Und doch: “Die wirkliche Arbeit passiert im Vorfeld”

Michael Umfahrer, der den Fachausschuss für Unternehmensrecht der Notariatskammer leitet, fasst ergänzend zusammen: “Wenn es unbedingt sein muss, schafft man die Gründung in zwei Tagen. Die wirkliche Arbeit passiert jedoch im Vorfeld.” Und da sei man wieder bei der Beratung: Zwar begrüße die Notariatskammer Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, doch der Beratungsbedarf bei Gründern sei höher als angenommen. „Mit einem Standard-Gesellschaftsvertrag ist man da sehr schnell an den Grenzen“, meint Umfahrer.

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Das "Expedition Zukunft"-Team, Annamaria Andres (erste links) | (c) FFG

In Zeiten großer gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Herausforderungen braucht es mutige Ideen, die nicht nur schrittweise verbessern, sondern bestehende Systeme grundlegend neu denken. Genau hier setzt das Förderprogramm „Expedition Zukunft“ der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) an. Annamaria Andres, die das Programm maßgeblich mitentwickelt hat, betont: “Die EU und auch Österreich sind sehr gut in inkrementellen Innovationen und Grundlagenforschung, doch es braucht auch disruptive Ansätze, um die Welt zu einem besseren, gerechteren und nachhaltigeren Ort zu verändern.”

Mehr als inkrementelle Verbesserungen

Das Ziel von “Expedition Zukunft” ist es, Projekte zu unterstützen, die einen echten Paradigmenwechsel bewirken können. Während traditionelle Innovationsprogramme oft auf Verbesserungen bestehender Technologien und Prozesse abzielen, sucht „Expedition Zukunft“ nach bahnbrechenden Ideen. Es geht darum, mit komplett neuen Ansätzen die jetzigen Herausforderungen anzugehen. Diese Herausforderungen könnten technologischer, gesellschaftlicher oder ökologischer Natur sein.

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Zwei Wege in die Zukunft: #START – Business Edition und #INNOVATION

Das Programm gliedert sich in mehrere Ausschreibungsschienen. Hier ein Überblick zu zwei Förderschienen, die sich besonders für Gründer:innen von Startups und KMU eignen:

  • #START – Business Edition: Hier können Gründer:innen und KMU einreichen, die ganz am Anfang stehen. Sie haben eine visionäre Idee, aber noch kein ausgearbeitetes Konzept. Es geht darum, die Durchführbarkeit zu testen – nicht nur aus technischer Sicht, sondern auch in Bezug auf soziale Aspekte, strategische und rechtliche Rahmenbedingungen. Für diesen Schritt stellt die FFG bis zu 80.000 Euro zur Verfügung.
  • #INNOVATION: In dieser Schiene wurde ein Problem bereits klar definiert, die Lösung ist jedoch noch offen. Mit einer Förderung von bis zu 150.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent unterstützt das Programm die Lösungsfindung in Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern. Hier geht es um iterative Innovationsprozesse, wie zum Beispiel Open Innovation und Design Thinking, um eine optimale Lösung für eine Zielgruppe oder ein disruptives Geschäftsmodell zu entwickeln.

Weitere Ausschreibungsschienen findet ihr auf der Programm-Website.

Mut zum Risiko und zur Veränderung

Disruptive Innovationen sind riskanter als schrittweise Verbesserungen. Sie bewegen sich oft in unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen, müssen neue Märkte erschließen und kulturelle Veränderungen anstoßen. Diese bahnbrechenden Ideen haben ein höheres Umsetzungsrisiko. Deshalb bietet das Programm neben finanzieller Unterstützung auch umfassende Beratungsservices und Expeditionsguides.

Die Expeditionsguides sind Expert:innen, die die geförderten Projekte begleiten. Neben der individuellen Begleitung bietet das Programm auch Netzwerktreffen, bei denen sich die Fördernehmer:innen untereinander austauschen können.

Von der Vision zur Umsetzung

Ein zentrales Kriterium für die Förderung ist der Mut zur großen Vision. Dahingehend werden Fördernehmer:innen gesucht, die größer denken und bereit sind, neue Wege zu gehen. Diese Vision muss auch einen gesellschaftlichen oder ökologischen Mehrwert bieten. Es geht nicht nur um Profit, sondern um Impact – sei es in der Umwelt, der Gesellschaft oder der Wirtschaft.

Ein Beispiel für solche visionären Projekte sind Innovationen in der Raumfahrt, der Krebsbekämpfung, sozialen Inklusion oder Pflegekonzepte für eine alternde Gesellschaft.

Solche Ideen stoßen jedoch oft auf große gesellschaftliche Herausforderungen. So stellt beispielsweise die Bereitschaft der Menschen, eingefahrene Verhaltensmuster zu ändern, eine Hürde dar. Genau hier setzt das Programm an, um den notwendigen Wandel zu unterstützen und den Weg für zukunftsweisende Innovationen zu ebnen.

Unterstützung, die über Geld hinausgeht

Neben der finanziellen Förderung bietet „Expedition Zukunft“ auch umfangreiche Beratungsleistungen. Dazu gehören Workshops zu Geschäftsmodellen, Strategieberatung oder Hilfe bei IP-Fragen. So soll sichergestellt werden, dass die Projekte nicht nur technisch funktionieren, sondern auch erfolgreich umgesetzt werden können.

Das Programm „Expedition Zukunft“ vernetzt die Teilnehmenden gezielt mit relevanten Partner:innen aus Wirtschaft, Forschung und öffentlichem Sektor. Ein starkes Netzwerk aus Wirtschaftsagenturen, Ministerien und internationalen Partnern unterstützt dabei, die richtigen Kontakte zur richtigen Zeit zu knüpfen – oft der Schlüssel zum Erfolg eines Projekts.

Bewerbungsfrist und Kriterien

Die Einreichfrist für die #START Business Edition endet am 28. Januar um 12:00 Uhr. Die Schiene #INNOVATION ist als laufende Ausschreibung angelegt. Bewerber:innen müssen neben einer bahnbrechenden Idee auch den Willen mitbringen, Risiken einzugehen und groß zu denken. Diversität, gesellschaftlicher Impact und die Bereitschaft zur Veränderung sind entscheidend.

Abschließend merkt Andres an: “Wir suchen Visionär:innen, die bereit sind, die Welt zu verändern. Die Expedition Zukunft ist für diejenigen, die über den Tellerrand hinaus denken, die mutig sind und größer denken. Wer bereit ist, sich dieser Herausforderung zu stellen, findet in dieser Initiative der FFG nicht nur einen Förderer, sondern einen Partner auf dem Weg in die Zukunft.”

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