12.04.2021

paul&ernst: Tiroler Startup produziert Gastro-Bikes für den Weltmarkt

Das Startup paul&ernst entwickelt und produziert in Wattens in Tirol elektrisch betriebene Lastenräder für die Gastronomie. Anfragen kommen mittlerweile aus der ganzen Welt.
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paul&ernst
Die Bikes von paul&ernst lassen sich über einen Online-Konfigurator individuell gestalten | joscha queisser/frame by frame org

Die Idee zu den Gastro-Bikes von paul&ernst geht ursprünglich auf das Jahr 2013 zurück. Im Zuge von Reisen durch Lateinamerika und Asien lernten die beiden gemeinsamen Schulfreunde Paul Kogelnig und Ernst Stockinger die hiesige Street-Food-Kultur kennen. Wieder zurück in Österreich gingen die beiden Gründer auf die Suche nach ähnlichen Streetfood-Angeboten, wurden allerdings nicht fündig. Nicht nur die Essensangebote fehlten, auch die Distributionsmöglichkeiten waren hierzulande nicht zu finden. So entstand die Idee zum Gastro-Bike von paul&ernst.

Gründung von paul&ernst

Nach einer kurzen Entwicklungszeit entstand der erste Prototyp. Kogelnig und Stockinger legten dabei selbst Hand an, da die beiden Gründer nicht nur Rad- und Streetfood-Enthusiasten, sondern auch gelernte Tischler sind.

Die ersten Anfragen aus aller Welt ließen nicht lange auf sich warten. Von der großen Nachfrage überzeugt, entschieden sich die beiden Gründer 2017 zur Gründung eines eigenen Unternehmens.

Zunächst wurden die Räder in Wien produziert, nach rund zwei Jahren erfolgte allerdings der Umzug nach Wattens in Tirol. Im Gründerzentrum Werkstätte Wattens fand das Startup einen geeigneten Platz, um die Gastro-Bikes zu produzieren. Neben der Produktion in Tirol behielt das Startup zudem ein eigenes Büro in Wien.

Das Team ist mittlerweile auf über 15 Mitarbeiter angewachsen | (c) paul&ernst

Individuelles Gastro-Bike & Online-Konfigurator

Das Bike bietet unzählige Kombinationen von Kühl- und Kochgeräten an. Eine Konfiguration vom Grill Bike bis hin zum Ice Cream Bike ist laut den Gründern serienmäßig überhaupt kein Problem.

Zudem setzt das Startup im Vertrieb auf Digitalisierung. Über einen eigenen Online-Konfigurator können Kunden ihr Bike individuell zusammenstellen. Neben der Farbe des Rahmens oder den einzelnen Ausstattungs-Optionen, wie Gefriereinheit für Ice Cream Bikes, können darüber hinaus die Fahrräder mit einer eigenen Folierung individuell gebrandet werden. Zudem können die Bikes mit Pos-Systemen, wie einer Registrierkassa, ausgestattet werden.

Die Bikes lassen sich individuell branden | (c) paul&ernst

Internationale Kunden aus aller Welt

Zu den Kunden zählen neben Kleinunternehmern auch große Corporates, wie M-Preis, Spar oder Lego. Wie die Gründer erläutern, können die Gastro-Bikes auch für Verkaufs- oder Marketing-Aktivitäten eingesetzt werden.

Das Startup zählt bereits über 150 Kunden aus ganz Europa. Mittlerweile kommen aber auch Anfragen von anderen Kontinenten. So konnte paul&ernst beispielsweise einen größeren Auftrag aus Dubai an Land ziehen.

Um die internationale Nachfrage nach den Bikes “made in Tirol” bedienen zu können, soll in den nächsten Monaten das Team weiter ausgebaut werden. Neben Sales Agents sucht Startup laufend nach Produktionsmitarbeitern, Marketing-Spezialisten, Ingenieuren aber auch Grafikern.

Die Coronakrise als Chance für paul&ernst

Die Coronakrise versetzte in der ersten Phase dem Wachstums des Startups zunächst einen Dämpfer, der allerdings mit der Digitalisierung im Vertrieb wieder gut gemacht werden konnte. “Es war für uns zunächst auf jeden Fall ein harter Schlag, keine Messen und Veranstaltungen durchzuführen, allerdings konnten wir dank Cloud-Infrastruktur und dem wohl besten Team die vielen Anfragen aus aller Welt weiter abarbeiten”, so Kogelnig.

Trotz der Herausforderungen, die das Team im Zuge der Coronakrise meistern muss, sehen die Gründer in ihrem Konzept durchaus auch Chancen in der Krise: “Bei steigenden Temperaturen trifft man sich mehr und mehr im Freien, in den hoffentlich bald geöffneten Schanigärten und auf öffentlichen Plätzen. Mit den paul&ernst Food Bikes kann die Gastronomie ihre Kunden dort bei sicheren Bedingungen bedienen und damit ihren Umsatz langfristig sicherstellen.”


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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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