09.09.2019

Neuer Gratis-Online-Rechner zur Startup-Bewertung

Das Wiener Beteiligungs- und Beratungsunternehmen Venionaire Capital launcht heute die erste Version eines Gratis-Online-Rechners zur Startup-Bewertung. CEO Berthold Baurek-Karlic erklärte uns, was dahinter steckt.
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Online-Rechner zur Startup-Bewertung - Nach welchen Kriterien VCs in Blockchain-Startups investieren
(c) fotolia.com - Jirapong

„Startup-Bewertung hat viel weniger mit Bauchgefühl, Kaffeesud-Lesen oder einem Blick in die Glaskugel zu tun, als so mancher glauben will“, sagt Berthold Baurek-Karlic, CEO von Venionaire Capital, „es ist aber auch keine exakte Wissenschaft, da die Bewertung eines Assets immer vom Investor und dessen unmittelbaren Kriterien, Bedürfnissen und Möglichkeiten abhängt“. Sein Team wagte sich nun über einen Online-Rechner zur Startup-Bewertung.

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Erleichterung für Business Angels

Im Besonderen richtet man sich mit dem Rechner an Business Angels, denen man damit das professionelle Arbeiten nach Standards (z.B. IPEV Guidelines) erleichtern will. Dabei gebe es eine hohe Nachfrage, sagt Baurek-Karlic: „In den letzten sechs Jahren haben wir international sehr viele Business Angels im Business Angel Institute unterrichtet. Die Unternehmensbewertung und Transaktionsdokumente sind dort natürlich ein wichtiger Bestandteil“.

„Die zwei wichtigsten Bewertungsmodelle“

Konkret zieht der neue Online-Rechner zur Startup-Bewertung die zwei, laut Baurek-Karlic, wichtigsten Bewertungsmodelle, heran: Die „Venture Capital Methode“ und die „First Chicago Methode„. Der Venionaire-Gründer räumt aber ein: „Je nach Entwicklungsphase haben sich verschiedene Bewertungsmodelle etabliert. So werden in sehr frühen Phasen eher qualitative Modelle wie die Score-Card-Method oder die Berkus Methode empfohlen. Die Annahmen die man  für diese Modelle ansetzt, entspringen der Erfahrung des jeweiligen Investors und können mitunter stark schwanken – diese Modelle haben wir vorerst noch nicht integriert, werden sie aber im nächste Update berücksichtigen“.

Online-Rechner zur Startup-Bewertung: Feedback ausdrücklich erwünscht

In der nun veröffentlichen ersten Version des Rechners – Feedback sei ausdrücklich erwünscht – würden die zwei zuerst genannten Modelle direkt nach den Annahmen der User innerhalb weniger Sekunden berechnet. „Es braucht nur ein klein wenig Know-How – wahrscheinlich eine gezielte Recherche – um die notwendigen Parameter für die Bewertungsmodelle richtig zu definieren. Je besser man die Input-Variablen wählt, umso sinnvoller werden die Ergebnisse sein“, sagt Baurek-Karlic.

Immer auf die ‚Terms‘ achten

Generell seien bei der Startup-Bewertung einige Dinge zu beachten, erklärt der Venionaire-Founder. Besonders bei jüngeren Unternehmen sollte man etwa die Verwässerung des eigenen Unternehmensanteils durch weitere Finanzierungsrunden berücksichtigen. „Und der wichtigste Tipp: Die Bewertung eines Startups muss immer in Verbindung mit angebotenen ‚Terms‘, also der Summe der vertraglichen Konditionen betrachtet werden. Viele dieser üblichen Klauseln haben eine Absicherungsfunktion und somit einen direkten Einfluss auf die Bewertung der Firma – man spricht in diesem Zusammenhang von Real Optionen“.

Obacht bei Vergleich mit anderen Ländern

Explizit warnt Baurek-Karlic vor dem Vergleich mit üblichen Bewertungen in anderen Ländern. Im Vereinigten Königreich und insbesondere in den USA sehe man für Tech-Startups rund drei- bis zehnfache und in China sogar bis zu 20-fache „Seed-Round“-Bewertungen im Vergleich zu Europa. Diese gelte es aber, in Relation zu setzen.

UK: Teurer Betrieb – höhere Investments

„In UK etwa gibt es eine steuerliche Sonderbehandlung für ‚Early-Stage‘-Investoren, die zu einer Inflation von Bewertungen aber auch zu höheren Investments geführt hat. Wegen extrem hoher Mieten, nicht minder geringen Kosten des täglichen Lebens und folglich hohen Gehältern für gute Talente, war es unbedingt notwendig, Investments betragsmäßig zu erhöhen. Die Überzahlung ist aber für externe Investoren, die den Steuervorteil nicht genießen, kaum leistbar“, erklärt Baurek-Karlic. Ziehe man diese Effekte ab, seien die Bewertungen durchaus mit jenen in DACH vergleichbar – teilweise sogar günstiger als in so manchen „Hype-Hubs“.

China: Überzahlung für langfristigen Führungsanspruch

In China sei aktuell mehr Kapital für Startups im Markt, als es High-Tech-Talente und Startups in hoher Qualität gebe. „Der Import von Talenten ist eine Notwendigkeit für die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt und ein Teil der staatlichen Strategie für Innovation. In diesem Teil der Welt ist folglich die Überzahlung von Bewertungen keine Seltenheit – aber die staatliche Subvention zielt hier auf einen langfristigen Führungsanspruch in Sachen Technologie ab“, sagt der Venionaire CEO.

Kein „künstliches Aufblasen“ im DACH-Raum

In Österreich und Deutschland hingegen würden High-Tech Förderungen, insbesondere Zuschusssysteme, die hohen Standortkosten und Steuern ausgleichen. „Diese wirken allerdings anders und haben bislang kaum das ‚künstliche Aufblasen‘ von Bewertungen begünstigt. Mit einer Ausnahme: Die Risikokapitalprämie, die mittlerweile in Österreich nicht mehr angeboten wird, hat genau diesen Effekt unmittelbar erzeugt – wenn auch nur nur im Kleinen und kurz“, sagt Baurek-Karlic. Generell gelte also: „Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, auf kein dünnes Eis begeben und im Zweifel die bewertungsrelevanten Parameter aus dem Markt recherchieren. Wenn alle Stricke reißen, findet man noch ein paar spezialisierte Experten, die man um Hilfe bitten kann“.

⇒ Zum neuen Bewertungs-Rechner

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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