05.07.2022

Nachhaltigkeit kommt besser an: Businessreisen mit dem ÖBB Nightjet

Das Thema Nachhaltigkeit ist seit Corona auch bei Businessreisen immer wichtiger geworden.
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© ÖBB/Harald Eisenberger
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Entschleunigung, Umweltbewusstsein, Abenteuerlust oder wichtige Arbeitsmeetings – hinter einer Reise mit dem ÖBB Nightjet stecken verschiedene Motive. Destinationen wie Brüssel, Paris, Amsterdam, Mailand, Berlin, Hamburg, Rom oder Zürich über Nacht zu erreichen, hat viele Vorteile. Durch die Dunkelheit gleiten, gemütlich in den Schlaf geschaukelt werden und in einer anderen Stadt ankommen, Frühstück im Bett inklusive. Ohne Stress, ohne Stau und ohne das schlechte Gewissen, das sich einstellt, wenn man im Auto oder Flieger unnötig viel CO2 in die Atmosphäre schleudert. Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen, die seit Corona nochmal deutlich an Bedeutung zugelegt haben, insbesondere auch im Bereich Businessreisen.

Die CO2-Bilanz auf Schiene bringen

Gemessen am CO2-Ausstoß ist die Bahn 27-mal klimafreundlicher als ein durchschnittlicher Pkw und sogar 51-mal klimafreundlicher als das Flugzeug unterwegs*. Wie das funktioniert? 100 % des ÖBB Bahnstroms stammen aus erneuerbaren Energieträgern.

Die ÖBB Businesskund:innen ersparen der Umwelt mit ihrer Entscheidung für die Bahn aktuell mehr als 24.000 Tonnen CO2 – diese Bilanz kann sich sehen lassen. Mit dem Umstieg auf klimaschonende Dienstreisen mit der Bahn werden nicht nur schädliche Emissionen, sondern auch den Reisenden zusätzliche Kosten erspart. Denn ÖBB Businesskund:innen sparen auch beim Ticketkauf – sie profitieren von den ÖBB Business Konditionen ab dem ersten Euro Umsatz im Businesskonto – weitere Informationen dazu unter oebb.at/business.

Unternehmen, Mitarbeiter:innen und die Bahn können so gemeinsam einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstoßes in Europa und der Einhaltung des Pariser Klimaabkommens leisten.

© ÖBB/Harald Eisenberger

Die Zukunft der Mobilität

Seit 2016 bauen die ÖBB ihr Nachtzugnetz massiv aus. Mit 20 Nightjet-Linien sind die ÖBB Europas größter Anbieter von Nachtreisezügen – bis 2024 sollen es dann bereits 26 in Eigenregie sein. Doch nicht nur neuen Destinationen, auch der Nightjet selbst wird immer attraktiver: Die ersten Nightjets der neuen Generation werden 2023 auf Schiene kommen, im ersten Schritt vor allem auf den Verbindungen von Österreich und Deutschland nach Italien. Die neuen Züge verbinden hochmodernes Design mit noch mehr Komfort. Das innovative Liegewagenkonzept bietet in Mini Cabins für Alleinreisende noch mehr Privatsphäre. Im Schlafwagen wird das Reisen noch bequemer, denn künftig verfügen die Standard- und Deluxe-Abteile über eine eigene Toilette sowie Duschmöglichkeit. Neu an Bord ist auch das kostenfreie WLAN und für barrierefreies Reisen wird jeder Nightjet mit einem Multifunktionswagen mit Niederflureinstieg unterwegs sein, in dem sich ein barrierefreies Liegewagenabteil und barrierefreies WC befinden.

© ÖBB/Harald Eisenberger

*Quelle: CO2-Bilanz, berechnet durch das Umweltbundesamt

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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. “Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen”, heißt es weiter.

Taxefy: “Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos”

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. “Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten”, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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