17.08.2022

Ex-WKÖ Präsident Christoph Leitl steigt bei Salzburger Schlaf-App ein

Das Salzburger Startup Nukkuaa rund um den österreichischen Schlafforscher Manuel Schabus möchte mit einer neuen App Schlafproblemen den Kampf ansagen. Als Business Angel beteiligt sich nun der langjährige Präsident der Wirtschaftskammer Christoph Leitl.
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(c) Kucera & Mayer / collage by brutkasten

In Industrieländern leidet ein Viertel der Bevölkerung an Schlafproblemen. Allein im deutschsprachigen Raum soll sich die Zahl auf rund 25 Millionen Menschen belaufen. Die Ursachen sind vielfältig. Oftmals sind die ständige Erreichbarkeit, ein hoher Druck in der Arbeit aber auch Stressfaktoren im Zuge der Pandemie dafür verantwortlich. Menschen mit Schlafproblemen leiden zudem an einem erhöhten Risiko für Herzkreislauf-Erkrankungen, Fettleibigkeit und Despressionen – ganz abgesehen vom volkwirtschaftlichen Schaden. “Wir haben ein gesellschaftliches Schlafproblem, das um sich greift und endlich gelöst werden muss. Mit etwas Geduld kann jede Person gut schlafen lernen”, so Manuel Schabus, Schlafforscher an der Universität Salzburg.

Nukkuaa als Spin-off der Uni Salzburg

Gemeinsam mit einem Team an Mathematikern entwickelte Schabus an der Universität Salzburg eine neue App namens Nukkuaa, die mit Hilfe von Sensoren eine wirkungsvolle Schlaftherapie für Zuhause ermöglicht. Ziel war es, einer breiten Masse an Menschen eine präzise Schlafanalyse in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, da Schlaflabore oft ausgelastet sind und lange Wartelisten haben. Neben der Schlafanalyse bietet die App seinen Nutzer:innen auch Schlafcoaching in Form von Übungen, um den Schlaf langfristig zu verbessern.

CSO Manuel Schabus & CEO Thomas Winkler | (c) Mayer

Dass es zu einer relevanten Verbesserung der Schlafqualität mit Hilfe der App kommt, hat laut dem Startup zudem eine Studie des Labors für Schlaf und Bewusstseinsforschung der Universität Salzburg gezeigt. Bei 50 Testpersonen verbesserte sich die wahrgenommene Schlafqualität um 30 Prozent, die Aufwachhäufigkeit sank um 65 Prozent und die Einschlafzeit reduzierte sich um 15 Prozent.

Für die Entwicklung konnte das Spin-off der Uni Salzburg in der Vergangenheit einen sechsstelligen Betrag an Kapital aufstellen, wie CEO Thomas Winkler gegenüber dem brutkasten erläutert. Dazu zählt unter anderem eine Innovationsförderung des Landes Salzburg. Weiters floss auch Eigenkapital von CSO Manuel Schabus und CEO Winkler in das Startup – beide halten jeweils 42,5 Prozent an der Nukkuaa GmbH.

Christoph Leitl als Business Angel an Bord

Wie nun bekannt wurde, beteiligte sich erst unlängst der langjährigen Präsident der Wirtschaftskammer Christoph Leitl am Startup. Leitl soll das Startup künftig mit seinem Netzwerk zu Unternehmen, öffentlichen Stellen wie Sozialversicherungsträgern und Investor:innen unterstützen.

Zum Start der App hat Leitl laut dem Startup auch Kapital eingebracht und damit die Option erworben, zu einem späteren Zeitpunkt Prozente an der Nukkuaa GmbH zu erwerben. Die Investition erfolgte dahingehend in Form eines Wandeldarlehens.

“Ich freue mich als Business Angel dieses Startup begleiten zu dürfen. Guten Schlaf zu vermissen, ist ein Mega-Problem unserer Zeit und Nukkuaa liefert exzellente Lösungen”, so Leitl über sein jüngstes Engagement beim Salzburger Startup Nukkuaa, dessen Name übrigens aus dem Finnischen stammt und schlichtweg “schlafen” bedeutet.

Für den Herbst plant das Startup eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von 500.000 Euro, um das Wachstum zu finanzieren. Langfristig will Nukkuaa auch mit Krankenkassen und Unternehmen zusammenarbeiten, um die Gesundheit von Versicherten und Angestellten zu verbessern. Auch im Sport gibt es Interesse, die Regeneration in der Nacht genau zu messen, so das Startup abschließend.


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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
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“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr erwirkte das Finanzministerium einen vorübergehenden Stopp von Taxefy, indem es die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr bearbeitete – brutkasten berichtete. Die Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos. Doch das wird er bzw. sein Rechtsbeistand nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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