01.07.2022

MiCA and TFR are finally out – Was verändert sich nun für Krypto-Unternehmen?

Am Abend des 30. Juni 2022 verkündet die EU-Kommission, der Europäische Rat und das EU-Parlament eine Einigung zu "Markets in Crypto Assets" (MiCA). Das sind die Ergebnisse.
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Die EU hat mit Ende Juni 2022 die neuen Regelungen zu MiCA und TFR verkündet. Mit Folgen für Kryptounternehmen © fotolia.com - promesaartstudio
Die EU hat mit Ende Juni 2022 die neuen Regelungen zu MiCA und TFR verkündet. Mit Folgen für Kryptounternehmen © fotolia.com - promesaartstudio

Nachdem vorgestern bereits die Transfer of Funds Regulation (TFR) vereinbart werden konnte, einigte man sich gestern Nacht schließlich auch auf den finalen Text der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCA), wobei sich einige doch eher überraschende Regelungen abzeichnen. Nichtsdestotrotz schaffen diese Einigungen unionsweit harmonisierte Regelungen, die die EU in vielen Belangen im Krypto-Bereich eine Pionierstellung einnehmen lässt.
Im folgenden Beitrag findet ihr die bisher bekannten Key Topics der MiCA und der TFR für Crypto Asset Provider (CASP)

Entstehungsgeschichte der MiCA

Entscheidender Anlass für die MiCA, deren erster Entwurf am 24.9.2020 durch die Europäische Kommission veröffentlicht wurde, war das Projekt Libra/Diem von Facebook/Meta. Dies erklärt auch den ursprünglichen Fokus der MiCA auf sog. “Stablecoins” (d.h. Krypto-Assets, die den Wert einer Fiat Währung, in aller Regel den USD, wertstabil darstellen sollen). Im Zuge der weiteren Verhandlungen wurde versucht, auch andere Krypto-Assets in den Anwendungsbereich der MiCA mitaufzunehmen; dies mit Erfolg.

Was bedeutet die MiCA nun für Krypto-Unternehmen?

Passporting für CASPs

Einheitliche Zulassung | Passporting. Geht man von der nunmehr erzielten Einigung aus, so benötigen Anbieter von Krypto-Asset-Diensten (kurz CASPs) nur mehr die Zulassung in einem einzigen EU-Mitgliedstaat, um in der gesamten Union tätig werden zu können (sog. Passporting). Dies löst somit die bisher gängige Praxis ab, dass CASP sich in jedem EU-Mitgliedstaat gesondert nach den dort jeweils geltenden Bestimmungen registrieren lassen mussten. Die Möglichkeit des Passportings, sollte CASPs die Expansion innerhalb der EU sohin deutlich erleichtern.

Schnellere Verfahren vor nationalen Behörden. Nationale Behörden sind nunmehr verpflichtet, die oben genannten Genehmigungen/Zulassungen innerhalb von drei Monaten zu erteilen. Auch im Kryptobereich sollte es im Gegensatz zu den bisher teilweise sehr langen Wartezeiten für CASPs nun daher möglich sein – bei richtiger Aufbereitung des Antrages und Vorliegen aller notwendigen Unterlagen – schnell eine Entscheidung der zuständigen Behörde zu erlangen.

NFTs doch von MiCA umfasst?

Lange war es – u.a. auch aufgrund des anfänglichen Fokus von MiCA auf Stablecoins – relativ unstrittig, dass Non-Fungible Tokens (NFTs) und NFT-Serien, wie etwa Cryptopunks oder Bored Apes, nicht von der MiCA umfasst sein sollten. Allerdings wurde mit der vorliegenden Einigung nun doch ein anderer Weg gewählt: NFTs (im Sinne ihres bisherigen Verständnis) könnten zumindest teilweise unter den Anwendungsbereich der MiCA fallen.

Manche NFTs wohl nicht von MiCA umfasst. Zunächst ist laut aktueller Pressemitteilung des Europäischen Rates davon auszugehen, dass jene NFTs, die einzigartige (physische oder “reale”) Objekte wie Kunst, Musik und Videos darstellen, ziemlich sicher vom Anwendungsbereich der MiCA ausgeschlossen sein werden. Der Europäische Rat spricht von “real objects like art, music and videos”, welche allesamt nicht unter die MiCA fallen.

Fractionalized NFTs und NFT-Kollektionen womöglich doch von MiCA umfasst. Im Zuge der abschließenden Verhandlungen zu MiCA wurde auch die Meinung vertreten, dass jene NFTs, die teilbar (sog. Fractionalized NFTs) oder Teil einer Sammlung/Serie sind (Cyberpunks, Bored Apes etc.), nicht als NFTs im vorgenannten Sinne zu verstehen sind. Argument hierfür ist, dass Fractionalized NFTs bzw. Gegenstände solcher Sammlungen/Serien zumindest ein gewisses Maß an Fungibilität besitzen würden. Sollte sich diese Meinung im finalen Text der MiCA durchsetzen, wäre der Anwendungsbereich der MiCA deutlich weiter und wären NFT-Kollektionen wie Cryptopunks wohl auch mitumfasst.

Unserer Meinung nach entspricht dieses Verständnis von NFTs jedoch nicht der bisher gelebten (rechtlichen und auch faktischen) Praxis. Bevor wir hierzu jedoch weiter Stellung nehmen können, gilt es noch den finalen Text der MiCA abzuwarten (gesonderter Beitrag folgt).

Strengere Regelungen für Stablecoin-Anbieter

1:1 Backing. Die bisherigen Verhandlungsergebnisse legen offen, dass Emittenten von Stablecoins hinkünftig eine ausreichend liquide Reserve im Verhältnis 1:1 der ausgegebenen Stablecoins und teilweise in Form von Einlagen bilden müssen. Dies soll die hinreichende Stabilität und Wertsicherheit des jeweiligen Stablecoins gewährleisten.

Umtauschanspruch. Ferner wird Stablecoin-Besitzern gegenüber Emittenten nun einen jederzeit ausübbarer, kostenloser Anspruch auf Umtausch eingeräumt. Dieser Forderung haben Emittenten ehestmöglich nachzukommen.

Ausgabe. Schließlich fallen alle Stablecoins unter die Aufsichtskompetenz der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Miteingeschlossen ist die Verpflichtung von Stablecoin-Emittenten, sich vor Ausgabe eines Stablecoins in der EU zumindest in Form einer Teilniederlassung anzusiedeln. Nicht-EU-Playern wird in diesem Bereich sohin zusätzlicher Aufwand entstehen.

Blacklist bei Non-Compliance

Zwar wird das Thema der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung (kurz AML/CFT) in der MiCA nicht gesondert geregelt – hierzu wurde auf EU-Ebene ein eigenes Geldwäschepaket geschnürrt (gesonderter Beitrag folgt) – doch sieht MiCA dennoch vor, dass die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) mit der Führung eines öffentlichen Registers beauftragt wird, welches die mit den europäischen AML/CFT-Vorgaben nicht konformen Krypto-Asset-Dienstleister ausweisen soll.

Dieses Register ähnelt dem hierzulande bereits bekannten System der FMA (Investorenwarnung) und erachten wir daher als äußerst sinnvoll.

Kein Verbot des Proof-of-Work, aber zumindest “Klima-Awareness” von CASP

Die jetzige Einigung sieht vor, dass CASPs Informationen über ihren Umwelt- und Klima-Fußabdruck offenlegen müssen. Die ESMA ist nunmehr daran, Entwürfe technischer Regulierungsstandards für den Inhalt, die Methoden und die Darstellung dieser Informationen ausarbeiten. Inwiefern diese Regelungen daher in der Praxis zu behandeln sein werden, verbleibt bis dato noch offen.

Erweiterte AML Vorschriften: “Travel Rule” gilt nun auch für CASP

Die MiCA selbst enthält keine Regelungen zu AML/CFT. Es wurde aber ein eigenes Geldwäschepaket dazu geschnürt.

Travel Rule. Bedeutender Teil des Geldwäschepakets ist die Transfer of Funds Regulation (TFR). Sie hat zum Zweck, die von der FATF vorgegebene “Travel Rule” auch für den EU-Kryptomarkt zu implementieren. Dies bedeutet, dass CASPs dazu verpflichtet werden, bestimmte Informationen (Namen, Anschrift etc.) über den Auftraggeber sowie den Begünstigten einer Krypto-Transaktion zu sammeln und zu speichern.

Verpflichtete. Verpflichtete unter dem Anwendungsbereich der TFR sind alle CASPs im Sinne der MiCA; um einem weit verbreiteten Irrtum vorzubeugen: auch Krypto-ATMs sind hiervon mitumfasst. Folglich fallen nur Krypto-Transaktionen, an denen zumindest ein CASP beteiligt ist, unter das Regime der TFR. Ausgenommen sind dagegen sog. “Peer-to-Peer-Transfers”, dh Transaktionen an denen ausschließlich eigenständig verwaltete Wallets, sog. “Unhosted Wallets”, partizipieren. Demnach ergeben sich zwei Fallkonstellationen, die für die TFR relevant sind: zum einen Transaktionen, die zwischen CASPs durchgeführt werden, zum anderen Transfers zwischen CASPs und Unhosted Wallets. Der zweite Fall ist weiters in Transaktionen zwischen CASPs und Unhosted Wallets des eigenen Kunden einerseits sowie Transfers zwischen CASPs und Unhosted Wallets einer dritten Partei andererseits zu unterteilen.

Keine Schwellenwerte für CASP-CASP Transaktionen. Abweichend von den Vorgaben der Financial Action Task Force (FATF) enthält die TFR grundsätzlich keine Schwellenwerte (“Thresholds”). Es sind daher bei sämtlichen Transaktionen zwischen CASPs die durch KYC-Prozesse gesammelten, personenbezogenen Daten – unabhängig vom FIAT-Gegenwert einer Transaktion – zu übermitteln.

Sonderfall der Unhosted Wallet. Bei Transaktionen zwischen einem CASP und einer Unhosted Wallet eines Kunden dieses CASP hat der CASP erst ab einem Schwellenwert von EUR 1.000,- verpflichtend festzustellen, ob die Wallet tatsächlich seinem Kunden gehört. Sollten dagegen Transaktionen vom CASP zu Unhosted Wallets Dritter durchgeführt werden, so muss der CASP “bloß” angemessene risikobasierte Maßnahmen ergreifen (etwas, das in Österreich/Deutschland ohnehin auch schon jetzt so durch die FMA/BaFin verlangt wird). Das im Vorfeld befürchtete “Verbot von Unhosted Wallets” hat sich sohin nicht durchgesetzt und sind die jetzigen Regelungen als durchaus stimmig zu werten.

Conclusio

Auch wenn der finale Text der MiCA bzw. der TFR bis dato noch nicht veröffentlicht wurde, zeigt sich schon jetzt, dass die MiCA grundlegende Neuerungen für den europäischen Kryptomarkt mit sich bringen wird.

Dies ist unserer Meinung nach nicht nur sinnvoll sondern auch notwendig, da für eine breite Akzeptanz von Krypto sowohl institutionelle als auch private Anleger gleichermaßen Rechtssicherheit benötigen. Die Vorgabe eindeutiger Regelungen, insb für CASPs, stärkt sohin nicht nur den Wirtschaftsstandort EU sondern auch jene der Mitgliedstaaten und ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung “Massentauglichkeit von Kryptos”.


Disclaimer: Die finalen Texte der MiCA und TFR liegen zum Zeitpunkt dieses Beitrages noch nicht vor und können von dem im Text dargestellten abweichen. Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Rechtsberatung oder sonstige Empfehlung dar. Dieser Text kann keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung ersetzen und dient lediglich der persönlichen Information. Dieser Text gibt überdies ausschließlich die Meinungen und Erfahrungen der Autoren wieder.

Über die Autoren

Martin Hanzl © EY Law
Martin Hanzl © EY Law

Dr. Martin Hanzl ist Head of New Technologies und Rechtsanwalt bei EY Law, Pelzmann Gall Größ Rechtsanwälte GmbH und betreut dort Mandant*innen unter anderem zu Fragen rund um neue Technologien (zB Registrierung als CASP, Smart Contracts, Einordnung von Krypto-Assets) sowie bei gesellschaftsrechtlichen Fragen rundum Finanzierungsrunden & Co. Zudem ist Martin in der Projektleitung des Blockchain and Smart Contracts Projektes des European Law Institute tätig. Martin ist Vortragender zu rechtlichen Themen rund um neue Technologien, Blockchain, Smart Contracts und Digitalisierung und publiziert hierzu regelmäßig.

Max Bernt © Max Bernt

Dr. Max Bernt ist Chief Legal Officer der Blockpit AG und war in dieser Funktion, sowie als Leiter der Working Group der International Association for Trusted Blockchain Applications (INATBA), auch aktiv in den politischen und rechtlichen Entstehungsprozess, sowohl der MiCA als auch der TFR, involviert. Max ist Vortragender zu rechtlichen Querschnittsmaterien im Kryptobereich, insbesondere im Zusammenhang mit straf- und steuerrechtlichen Fragen, und publiziert hierzu auch regelmäßig.

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(c) Minimist

Doch was genau macht Minimist? Das Startup entwickelt eine KI-basierte Plattform, die besonders den Secondhand-Sektor revolutionieren will. Mithilfe intelligenter Bilderkennungstechnologie lassen sich Kleidungsstücke und andere Produkte automatisiert erkennen, kategorisieren und sogar textlich beschreiben. Dadurch sparen Verkäufer:innen – egal ob in Secondhand-Shops, Wohltätigkeitsorganisationen oder private Nutzer:innen auf Vinted & Co. – enorm viel Zeit (brutkasten berichtete).

Dass Wien hierfür eine solide Basis bietet, zeigten nicht zuletzt die Erfolge während seiner ersten Teilnahme an der ViennaUP. Gleich bei einem der Programmpunkte lernte Hofmann seinen ersten Business Angel, Sebastian Sessler, kennen, der gemeinsam mit weiteren Investor:innen in Minimist investierte. „Ich habe gepitcht, Leute waren interessiert, und plötzlich standen wir mitten in konkreten Gesprächen über eine Investition“, erinnert er sich.

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Der Grundstein dieser Erfolgsgeschichte wurde 2024 bei Events wie dem Inside-Out-Summit gelegt – einem der vielen Programmpunkte im Rahmen der ViennaUP. Dort hatte Minimist die Gelegenheit, sich zu präsentieren, während Investor:innen und Branchenexpert:innen gezielt nach vielversprechenden Ideen Ausschau hielten. Die „immer offene Tür“ ist laut Hofmann das größte Plus der ViennaUP. „Wenn man mit einer guten Geschichte anreist und bereit ist, mit möglichst vielen Menschen zu sprechen, entstehen fast immer spannende Gelegenheiten“, erklärt er.

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Dass das Wiener Startup-Ökosystem längst nicht nur Wiener Startups begeistert, zeigt auch Anda Penka aus Riga, Co-Founderin von Fermentful. Das Unternehmen hat sich auf fermentierte Buchweizen-Drinks spezialisiert – eine gesunde, vegane und glutenfreie Alternative, die zugleich umweltfreundlich produziert wird. Ziel ist, das volle Potenzial der Buchweizenpflanze auszuschöpfen und ein nährstoffreiches Getränk zu kreieren, das in Lettland bereits sehr erfolgreich vertrieben wird. Mittlerweile ist Fermentful sogar in Billa-Plus-Filialen in ganz Österreich erhältlich – ein wichtiger Schritt, um den österreichischen Markt zu erschließen.

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Penka war Teil des Vienna Startup Package 2024 und nutzte diesen Aufenthalt, um das riesige Ökosystem kennenzulernen. „Letztes Jahr habe ich bei Impact Days in der Hofburg, den Coffee House Sessions, dem Connect Day sowie bei Lead Today. Shape Tomorrow mitgemacht. Es war toll, gleich an mehreren Orten und Formaten teilzunehmen.“ Dieses Jahr legt sie noch eine Schippe drauf: „Wir planen, beim INSIDE OUT Summit, dem CEE Innovation Forum und ‚Venture Built by HiQ Connect‘ dabei zu sein.

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Außerdem gibt es am Karlsplatz, der ViennaUP-Homebase, eine Fermentful-Präsentation und Verkostung. Diese findet am 12. Mai von 18 bis 20 Uhr statt. „Wir freuen uns, unsere Produkte diesmal in Wien vorzustellen und die großartige FoodTech-Community kennenzulernen“, erklärt Penka.


Tipp der Redaktion:

Die Homebase am Karlsplatz ist der zentrale Meeting-Spot von ViennaUP und bietet dir inmitten des pulsierenden Stadtlebens eine entspannte Networking-Oase. Unter schattigen Bäumen mit Blick auf die imposante Karlskirche kannst du hier neue Kontakte knüpfen und die Wiener Lebensart hautnah erleben. Zudem wird es in diesem Jahr auch wieder die beliebten Coffee House Session geben. Mehr darüber könnt ihr hier erfahren.

© Wirtschaftsagentur Wien | Philipp Lipiarski

Der Vienna Planet Fund Brunch

Nach dem erfolgreichen Debüt 2024 ist Minimist bei der ViennaUP 2025 nun als Role Model mit an Bord. Insbesondere beim Vienna Planet Fund Brunch – einem Programmteil, der von der Wirtschaftsagentur Wien initiiert wird – soll gezeigt werden, wie Startups mit Nachhaltigkeitsfokus erfolgreich agieren können. „Wir sprechen auf Panels darüber, wie sich Impact-Initiativen finanzieren lassen und welche Hürden es bei zirkulären Geschäftsmodellen gibt“, so Hofmann. „Wien ist dafür ideal: Die Stadt hat ein klares Bekenntnis zu nachhaltiger Innovation.“

Netzwerken leicht gemacht: So kann man die ViennaUP für sich nutzen

Sowohl Hofmann als auch Penka heben das dezentrale Konzept der ViennaUP als großen Vorteil hervor. „Man entdeckt dabei nicht nur die verschiedenen Schauplätze, sondern vor allem eine beeindruckende Vielfalt an Formaten“, sagt Penka. „Von Pitches über Workshops bis hin zu abendlichen Get-togethers ist für jede Phase eines jungen Unternehmens etwas dabei. Wer offen ist, sich einzubringen und mit möglichst vielen Leuten ins Gespräch zu kommen, kann enorm profitieren.“

Hofmann empfiehlt insbesondere, sich einen gut strukturierten Event-Kalender zu erstellen: „Vorab planen, wo man pitchen oder ausstellen will, und gezielt auf potenzielle Investor:innen oder Kooperationspartner:innen zugehen. Und noch ein Tipp vom Gründer: Eine Live-Demo – selbst eine kurze – kann den Unterschied machen. Was man visuell zeigt, bleibt länger in Erinnerung.“

Internationales Mindset trifft Wiener Charme

Als dezentrales, aber dennoch lockeres Festival bietet die ViennaUP eine Plattform, auf der Hightech- und Impact-Initiativen, AI-Startups, FoodTech-Unternehmen, Investoren und Corporates ohne steife Messestimmung zusammenkommen können. „Das ist nicht vergleichbar mit den riesigen Konferenzen wie Slush“, meint Stephan. „Die ViennaUP ist familärer, verteilt sich über mehrere Tage und mehrere Locations. Das hat den Vorteil, dass man nicht komplett erschöpft wird wie bei einer gigantischen Messe.“

Für Gründer:innen, die mit dem Gedanken spielen, Wien näher kennenzulernen, ist die ViennaUP ein idealer Einstieg. „Man spürt den Tatendrang förmlich in der Luft“, so Penka. „Ich freue mich vor allem darauf, unser Netzwerk zu festigen und neue Impulse für unsere Produktentwicklung einzusammeln.“

Jetzt über ViennaUP informieren und rechtzeitig Teilnahme planen

Egal, ob du gerade auf der Suche nach Investments, Business Angels, KooperationspartnerInnen oder einfach nach inspirierendem Austausch bist – die ViennaUP ist ein absolutes Must-Go-Event im europäischen Startup-Kalender. Plane jetzt rechtzeitig deine Teilnahme. Alle Infos dazu findest du hier.

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