21.12.2022

Legal Accelerator: Die Finalisten von equIP stehen fest – finaler Entscheid noch offen

Die Anwaltskanzlei CMS nimmt neue Kandidaten:innen in das internationale Startup-Programm equIP auf und startet mit der "Start-up Night" ein neues Branchenevent.
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equIP, Legal Accelerator, Wundsam, Kambis, Kohansal, Pateter, Anwalt
(c) CMS - Klaus Pateter, Hanna Wundsam und Kambis Kohansal Vajargah (v.l.n.r.) bei der equIP Start-up Night.

Die Anwaltskanzlei CMS möchte mit ihrer internationalen Startup-Initiative technologieorientierten Wachstums­unternehmen einen Zugang zu grenzüberschreitenden Rechtsservices sowie Unterstützungsnetzwerken ermöglichen. Dafür hat man das equIP-Programm ins Leben gerufen.

Die Finalist:innen des diesjährigen Bewerbungsverfahrens – darunter Global Rockstar, CityRiddler, MobyGreen, Green Cloud Nine, Money Care, und Commonsun – haben ihr Geschäftsmodell im Rahmen der “Start-up Night” vor erfahrenen Branchenvertreter:innen präsentiert.

Erste equIP Start-up Night

Im Rahmen der Veranstaltung diskutierten fortan bekannte Vertreter:innen der heimischen Startup-Szene wie Kambis Kohansal Vajargah (Wirtschaftskammer Österreich), Hanna Wundsam (AustrianStartups), Michael Murg (Brickwise), und Cristof Straub (Global Rockstar), mit jungen Gründer:innen über die Finanzierungssituation mit der Startups derzeit konfrontiert sind.

Abschließend wurde gemeinsam mit der Branche die erste “equIP Start-up Night” gestartet. Die finale Entscheidung, wer in das Programm aufgenommen wird, fällt in den nächsten Tagen.

“Wir waren beeindruckt von der überragenden Qualität der Pitches und den innovativen Businessideen. Wir haben heute Unternehmen gesehen, die unsere Zukunft auf einzigartige Weise mitgestalten werden. Mit equIP wollen wir diese Innovatoren in ihrer Wachstumsphase begleiten und auf Top-Niveau beraten”, sagt Klaus Pateter, Attorney-at-Law bei CMS. “Wer ins Programm aufgenommen wird, hat nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa und darüber hinaus Zugang zu einem Netzwerk von Startup-begeisterten Anwält:innen, die auch über die reine Beratung hinaus zum Erfolg beitragen möchten – und das zu Konditionen, die für Startups attraktiv sind.”

Kambis Kohansal Vajargah: “Unterschiedliche Rechtsordnungen stellen Hürde dar”

Kambis Kohansal Vajargah, Head of Startup-Services der Wirtschaftskammer Österreich, kennt die Herausforderungen, vor denen innovative Wachstumsunternehmen heute stehen.

“Die Digitalisierung kennt keine Landesgrenzen, diese Unternehmen können rasch ins Ausland expandieren”, sagt er. “Dennoch stellen unterschiedliche Rechtsordnungen in vielen Fällen eine Hürde dar, die allein nicht zu bewältigen ist. Neben einer guten Idee, großem Engagement, finanzkräftigen Investor:innen und dem Mut zur Expansion braucht es daher auch kompetente Partner:innen, die beratend zur Seite stehen. Die Expert:innen der Wirtschaftskammern in Österreich sowie Anwält:innen sind hier wichtige Ansprechpersonen.”

Hanna Wundsam: “Großer bürokratischer Dschungel”

Auch Hanna Wundsam, Managing Director von AustrianStartups betont, welchen Mehrwert Initiativen wie das equIP-Programm für junge Startups haben.

“Initiativen wie das equIP-Programm haben einen unbezahlbaren Mehrwert für junge Startups. In Österreich gibt es einen großen bürokratischen Dschungel, daher sollte man sich frühzeitig rechtliche Unterstützung holen. Dann muss man sich später keine Sorgen mehr machen und kann sich auf sein Produkt und das strategische Wachstum konzentrieren”, sagt sie.

Bewerbung offen

Bei der Beratung der Startups stehen Finanzierung, Mitarbeiterbeteiligungs­programme und Arbeitsrecht, geistiges Eigentum, IT- und Datenschutzrecht sowie Gewerbe- und Aufsichtsrecht im Mittelpunkt. Darüber hinaus stellt CMS den equIP-Mitgliedern sein Netzwerk aus Investor:innen, Industrie und relevanten Akteur:innen der Branche zur Verfügung.

Interessierte Startups können sich vorab schon für die nächste Bewerbungsphase 2023 hier registrieren.

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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr erwirkte das Finanzministerium, eine vorübergehende Pause, indem es die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr bearbeitete – brutkasten berichtete. Die Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos. Doch das wird er bzw. sein Rechtsbeistand nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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