04.05.2022

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

Wenn man Investor:innen in die Gesellschaft holt, ist einiges zu beachten. Der Wiener Notar Arno Weigand erklärt, bei welchen Rechten und Klauseln Vorsicht geboten ist.
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Das muss man beim hereinholen von Investor:innen rechtlich beachten - Notar Arno Weigand
Notar Arno Weigand | (c) Notariatskammer
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Ein Investment in ein Startup sollte eigentlich eine Win-Win-Situation sein, bei der Gründer:in und Investor:in profitieren. Eigentlich, denn es gibt immer wieder Fälle, in denen eine der beiden Parteien nur auf die eigenen Interessen schaut. Man sollte also nicht allzu blauäugig in die Verhandlungen gehen. Das betrifft nicht nur Dinge wie die passende Bewertung, sondern vor allem auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. Hier gibt es einige mögliche Gestaltungsalternativen, bei denen Vorsicht geboten ist, erklärt der Wiener Notar Arno Weigand.

“Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt”

Schon bei der Gründung könne man mit einem soliden Gesellschaftsvertrag vieles festlegen. “Weil ich Gründerinnen und Gründer vorausschauend berate, sehe ich im Gründungs-Gesellschaftsvertrag schon einige Sonderrechte vor, die auch später noch bestehen bleiben sollen. Dabei geht es darum, dass die Gründer im ‚Driver Seat‘ bleiben, etwa mit Sonderrechten zu Geschäftsführung oder Aufsichtsrat”, so Weigand. Und noch weitere detaillierte Vorkehrungen für das spätere Hereinholen von Investor:innen könne man prinzipiell bereits schon bei der Gründung treffen. Doch das schütze die Gründer:innen letztlich nicht unbedingt vor rechtlichen Fallen, wie einem später gröblich nachteiligen “Vesting” der Anteile der geschäftsführenden Gründergesellschafter. “Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt und die Karten dabei neu gemischt”, sagt der Notar. Jedenfalls sei ein solider Vertrag aber eine deutlich bessere Verhandlungsbasis.

Dann gelte es, zwischen den Interessen der Parteien abzuwägen. „Die Gründer:innen sollen nicht den Investor:innen ausgeliefert werden. Da klinke ich als Notar mich ein – das muss ich auch. Auf der anderen Seite ist es auch für Investor:innen gefährlich, wenn andere Gesellschafter:innen zu sehr sonderberechtigt sind und weitreichende Entscheidungen gegen ihre Interessen treffen können“, erläutert Weigand. Wie die konkrete Festsetzung von Sonderrechten dann tatsächlich aussieht, hänge in der Praxis letztlich oft davon ab, wie dringend die Gründer:innen das Kapital brauchen und wie groß der Anteil ist, den die Geldgeber:innen erwerben. „Man muss sich einig werden und am Ende gilt trotzdem: Ohne Geld, keine Musi. Aber als Notar erläutere ich die Konsequenzen jeder Regelung. Und ich darf Verträge nicht beurkunden, die jemanden übervorteilen“, so Weigand.

Vinkulierung, Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht

Neben üblichen Regelungen, die im Gesellschaftsvertrag zu empfehlen sind, wie etwa Aufgriffsrechte für unterschiedliche Fälle, wie etwa einer Aufgriffsklausel für den Fall von schweren Verfehlungen eines Mitgesellschafters, gebe es auch einige, die besonders beim Hereinholen von Investor:innen relevant sind, erklärt der Notar. „Hier geht es etwa um eine Vinkulierung, also dass einer Anteilsübertragung von den anderen Gesellschafter:innen zugestimmt werden muss, sodass niemand seine Anteile einfach so weiterverkaufen kann. Häufig genutzt werden auch Drag-Along- und Tag-Along-Klauseln, zu deutsch Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht, mit denen Spielregeln für Folgeinvestments und Exit geschaffen werden“, so Weigand.

“Red Flags”: Das sollte besser nicht in den Gesellschaftsvertrag

Und was sind die „Red Flags“, von denen Gründer:innen jedenfalls vermeiden sollten, dass sie von Investor:innen in den Vertrag reklamiert werden? „Günder:innen sollten auf jeden Fall darauf achten, dass ihre Anteile nicht auf unter zehn Prozent verwässert werden, dass man sie aus ihrem eigenen Unternehmen nach dem Gesellschafterausschlussgesetz ausschließen kann, was bei kleinen Anteilen ohne Angabe von Gründen möglich ist, wenn eine sogenannte ‚angemessene Abfindung‘ ausbezahlt wird. Man kann auch vertraglich die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ausschießen“, erklärt Weigand.

Auch müsse man als Gründer:in darauf achtgeben, Investor:innen nicht faktische Veto-Rechte einzuräumen, etwa durch eine Regelung, die in vielen Fällen qualifizierte Mehrheiten oder sogar Einstimmigkeit bei allen Entscheidungen verlangt. „Sonst gibt es da plötzlich ein Machtpotenzial, das einer kleinen Beteiligung nicht entspricht“, warnt der Notar. Ebenfalls Vorsicht geboten sei bei Sonderregelungen zur Auflösung von Patt-Situationen, wie der sogenannten „Texas Shootout“- oder der „Russian Roulette“-Klausel, durch die Gesellschafter:innen gegen ihren Willen von den anderen zu geringen Preisen ausgekauft werden können. „Das kann höchst gefährlich für den Gesellschafter werden, der derzeit nicht liquid ist und gegen seinen Willen in ein solches Verfahren hineingezogen wird“, so Weigand.

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Johannes Luger von SEOschmiede über KI & SEO
Johannes Luger von SEOschmiede | Foto: SEOschmiede, Adobe Stock (Hintergrund)

Die rasante Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) revolutioniert die Welt des Online-Marketings. KI bietet Unterstützung bei der Analyse von Daten und der Erstellung von Inhalten, doch der Einsatz birgt auch Risiken für Website-Betreiber:innen.

Was sich für Onlineshops & Websites durch KI ändert

Noch bevor fortschrittliche Technologien wie ChatGPT den Markt erreichten, erleichterten Plattformen wie Fiverr, Upwork und Co. die Erstellung von Webinhalten erheblich. Diese Online-Marktplätze ermöglichten es, auf ein globales Netzwerk von Freelancer:innen zuzugreifen, die Texte, Grafiken und andere Inhalte zu erschwinglichen Preisen anbieten.

Der einfache Zugang zu Inhalten und spätestens die Einführung von ChatGPT führte zu einer erheblichen Zunahme von Duplikaten und nur geringfügig modifizierten Texten im Internet, was letztlich die Qualität der Suchergebnisse beeinträchtigte.

Als Antwort darauf setzte Google mehrere Updates durch, zuletzt im März 2024, um gegen minderwertige Inhalte vorzugehen und das Nutzererlebnis zu verbessern.

Um sich in diesem veränderten Umfeld hervorzuheben, ist es heutzutage entscheidend, einzigartige und originelle Inhalte zu erstellen, die sich klar von der Masse abheben. Sichtbarkeit in den Suchmaschinen wird zukünftig mehr denn je mit authentischem und unverwechselbarem Content verbunden sein.

Interaktivität wird unglaublich wichtig

Interaktivität entwickelt sich aus Sicht der SEO-Agentur SEOschmiede zu einem zentralen Element einer herausragenden Nutzererfahrung. Rechner, Tools, interaktive Checklisten und Tabellen, unterstützt durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), werden zu einem entscheidenden Faktor in der Content-Strategie. Die gute Nachricht ist, dass KI hervorragend eingesetzt werden kann, um solche interaktiven Anwendungen zu entwickeln.

In der nahen Zukunft wird entscheidend sein, welche Akteur:innen im digitalen Umfeld die Nase vorn haben werden. Aus SEO-Perspektive könnte argumentiert werden, dass Webseiten mit interaktiven Features durch längere Verweilzeiten und ihr Potenzial als linkwürdige Assets – also Inhalte, die zur Verlinkung durch andere Webseiten anregen – einen klaren Wettbewerbsvorteil erzielen.

Dies bedeutet, dass Webseitenbetreiber:innen, die in interaktive Tools investieren und diese durch KI noch weiter verbessern, nicht nur das Engagement und die Zufriedenheit ihrer Nutzer:innen steigern, sondern auch ihre Sichtbarkeit und vor allem die Autorität im Internet weiter ausbauen können. In einer Zeit, in der der Wettbewerb um Aufmerksamkeit stetig wächst, könnte dies ein entscheidender Faktor für den Erfolg sein.

Funktioniert klassische SEO-Optimierung noch?

Die Landschaft der Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist dynamisch, doch grundlegende Optimierungsstrategien bleiben auch in Zeiten von ChatGPT und weiteren KI-Tools erhalten. Dazu gehören Maßnahmen wie die Optimierung von Title-Tags, die Strukturierung von Überschriften und weitere Faktoren wie Meta-Beschreibungen, Alt-Texte für Bilder, interne Verlinkungen sowie der Fokus auf Suchintentionen der Zielgruppen. Diese Maßnahmen sind keineswegs überholt; vielmehr bilden sie das Fundament für eine effektive SEO.

Googles primäres Ziel war und ist es, die Nutzererfahrung zu verbessern. Die Qualität und Relevanz des Contents, eine klare und logische Website-Architektur sowie eine mobilfreundliche Gestaltung sind Aspekte, die in diesem Bestreben weiterhin entscheidend sind.

Es ist möglich, dass die Bedeutung von Backlinks als Rankingfaktor zugunsten von Nutzersignalen, wie etwa der Verweildauer oder der Interaktionsrate, leicht abnimmt. Auch der Pagespeed, also die Ladezeit einer Webseite, wird wahrscheinlich an Bedeutung gewinnen, da dieser die Nutzerzufriedenheit direkt beeinflusst. Aber das bleibt vorerst Spekulation.

SEO für ChatGPT und andere Sprachmodelle (LLMs)

Neben den etablierten Kanälen wie Suchmaschinen und Social Media entsteht mit den fortschrittlichen Sprachmodellen wie ChatGPT ein neuer, wesentlicher Bereich für das Online-Marketing. Für Expert:innen in diesem Sektor ist es unerlässlich, die Bedeutung der Optimierung in diesem neuen Umfeld zu erkennen.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Menschen beginnen, direkt in LLMs (Large Language Models) nach Informationen, Dienstleistungen oder Produkten zu suchen. Die Anpassung an diese Entwicklung ist nicht nur eine Option, sondern eine Notwendigkeit für zukunftsorientierte Marketingstrategien. Die Optimierung für LLMs ähnelt auf den ersten Blick der Suchmaschinenoptimierung, hat aber ihre eigenen Feinheiten und ist sehr viel dynamischer, wie einige Tests bereits zeigen konnten.

Fazit

Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) im Online-Marketing präsentiert sowohl signifikante Chancen als auch Herausforderungen für die gesamte Branche. KI transformiert die Landschaft durch fortschrittliche Datenanalyse und Content-Erstellung, fordert aber gleichzeitig Website-Betreiber:innen heraus, sich durch hochwertigen Content von der Masse abzuheben. Die Integration von KI zur Entwicklung interaktiver Tools öffnet neue Wege, um Nutzerbindung und -zufriedenheit zu verbessern, was essenziell für die Steigerung der Online-Sichtbarkeit und -Autorität ist.

Obwohl die Bedeutung klassischer SEO-Techniken bestehen bleibt, zeichnet sich ein Wandel hin zu Nutzersignalen und einer agileren Optimierung von Inhalten ab. Die Anpassung an neue Technologien wie fortschrittliche Sprachmodelle, exemplarisch ChatGPT, wird zunehmend kritisch, um in der dynamischen digitalen Welt erfolgreich zu sein.

Für Online-Marketer:innen, Shopbetreiber:innen und Website-Besitzer:innen bergen die aktuellen Entwicklungen sowohl enorme Chancen als auch alltägliche Herausforderungen. Der Wettbewerb im Bereich der Suchmaschinenoptimierung und des Online-Marketings wird intensiver, was sowohl Gewinner als auch Verlierer hervorbringen wird.

Es ist entscheidend, sich kontinuierlich mit den neuesten Trends und Entwicklungen auseinanderzusetzen und schnell auf Neuerungen reagieren zu können. Diese Anpassungsfähigkeit ist der Schlüssel, um die sich bietenden Möglichkeiten zu ergreifen und den bevorstehenden Herausforderungen effektiv zu begegnen.


Über den Autor

Johannes Luger ist Gründer und Head of SEO bei SEOschmiede. Die Agentur für SEO & Content Marketing hat Standorte in Wien und Oberösterreich. Sie ist offizieller Google Ads Partner.

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