29.08.2019

Insolvenz: Was passiert, wenn man Gehälter nicht mehr zahlen kann?

Sobald ein Unternehmer seine finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann und eine Insolvenz droht, setzt sich ein komplexer Prozess in Gange, der verschiedene Ausgänge für das Unternehmen zur Folge haben kann. Im Gespräch mit dem brutkasten erklären Prokurist Maximilan Fürst und Anwältin Eva Riess die Eigenheiten der Rettungsinstrumente Insolvenzantrag und Sanierungsplan.
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Insolvenz, Insolvenz Entgelt Fonds, Zahlungsunfähigkeit, Krida, Schulden, Gläubiger,, Startup
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Es ist der Alptraum jedes Unternehmers: Man kann finanzielle Verbindlichkeiten wie Gehälter nicht mehr bezahlen. Das Ende der Firma und deren Veräußerung (Verwertung) schweben wie ein Damokles-Schwert über dem Kopf. Situativ gibt es verschiedene Szenarien, die auf Zahlungsschwierigkeiten folgen können: Entweder zeigen sich Gläubiger, also auch Mitarbeiter, oder Vertragspartner geduldig und geben dem Gründer Zeit, sich aus der schwierigen Lage zu befreien. Oder sie schalten das zuständige Gericht beziehungsweise im Fall von Angestellten die Arbeiterkammer ein. Sollte dies der Fall sein und es kommt zu einer Insolvenz, muss das dennoch nicht das Ende des Unternehmens bedeuten. Ein Insolvenzantrag löst eine Reihe von Schritten aus und kann das Unternehmen auch retten.

⇒ Teil 2: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

Insolvenz auf Antrag eines Schuldners oder Gläubigers

Zur Definition: Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Kann sich ein Arbeitgeber infolge von Schwierigkeiten etwa Zahlungen von Gehältern, Löhnen und anderen Verbindlichkeiten nicht mehr leisten, besteht die Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht (Landes-/ in Wien: Handelsgericht). Die Eröffnung eines solchen Verfahrens geschieht auf Antrag eines zahlungsunfähigen Schuldners (Arbeitgeber) oder eines Gläubigers (meist Arbeitnehmer), sofern das Vermögen des Schuldners die Verfahrenskosten von 4000 Euro deckt. Kann jener diese finanzielle Hürde nicht stemmen, so wird das Verfahren abgelehnt. Im diesem Fall schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein und prüft, ob gegen Vorschriften des GmbHG – Insolvenzverschleppung/Krida oder Bankrott – verstoßen wurde. Es drohen Haftstrafen.

Bei bilanzieller Überschuldung herrscht Insolvenzantragspflicht

Doch ab wann ist man insolvent und dazu verpflichtet sich sich zu melden? „Grundsätzlich ist mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise bei Kapitalgesellschaften bereits mit Eintritt der bilanziellen Überschuldung die Insolvenzantragspflicht gegeben. Innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt dieses Ereignisses muss der Insolvenzantrag eingebracht werden“, erklärt Maximilan Fürst, Prokurist beim Insolvenz Entgelt Fonds (IEF).

+++ 4 Tipps: Wie man eine drohende Zahlungsunfähigkeit abwenden kann+++

Verspätete Zahlung ist noch keine Insolvenz

Nach der Rechtssprechung des OGH gilt in Sachen Fristen folgende Definition: Wenn er heute feststellt, dass er eine Verbindlichkeit nicht fristgerecht zur vereinbarten Fälligkeit bezahlen kann, muss sich der Unternehmer ansehen, ob in den nächsten drei Monaten so viele liquide Mittel hereinkommen, dass er alle Verbindlichkeiten (inklusiver derer, in die in dieser Zeit noch auflaufen) bezahlen kann. Wenn diese Analyse eine Deckung unter 95 Prozent ergibt, liegt Zahlungsunfähigkeit vor.

„Die verspätete Zahlung an sich ist keine Insolvenz. Bei Arbeitnehmern ist zu beachten, dass die Nichtzahlung von Gehalt diese zum Austritt aus dem Dienstverhältnis berechtigt, also ein Verlust von Know-How drohen kann. Bei Lieferanten sollte man verspätete Zahlungen jedenfalls im Sinne einer partnerschaftlichen Beziehung rechtzeitig kommunizieren, also bevor man eine Mahnung erhält“, so Fürst weiter.

Drei Wege zur Sanierung

Ist es jedoch soweit und man kann Zahlungen nicht bewältigen, gibt es für Unternehmer unterschiedliche Möglichkeiten, den Betrieb zu retten, mit denen man immer bei einem Begriff landet: Sanierung. Dabei gibt es Unterschiede.

1. Außergerichtliche Sanierung

Eine übliche Art der Sanierung ist die „außergerichtliche“ mit einem „Schuldenschnitt“. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Vergleich. Sie ist in jeder Phase der Krise anwendbar (sogar noch in der 60-Tages-Frist nach Eintritt der materiellen Insolvenz) und wird in der Regel mit fachkundiger Begleitung betrieben.

Hierbei müssen alle Gläubiger der außergerichtlichen Sanierung zustimmen (außer denjenigen, die voll befriedigt waren), jedoch gilt: Alle Gläubiger müssen den gleichen Informationsstand haben, sonst droht die Möglichkeit einer Irrtumsanfechtung.

Voraussetzungen für eine außergerichtliche Sanierung sind eine überschaubare Zahl der Gläubiger (maximal 50), eine passende Gläubigerstruktur, vergleichsweise geringe Außenstände bei der Finanz und bei der Sozialversicherung und eine verlässliche Buchhaltung. Das „Übersehen“ einzelner Gläubiger kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Weitere Punkte, die einer außergerichtlichen Sanierung zugute laufen, sind das Interesse der Gläubiger und Stakeholder am Fortbetrieb des Unternehmens, ein positiver Cashflow und ein realisierbares Sanierungskonzept.

2. Gerichtliches Sanierungsverfahren

Wird wiederum ein Antrag auf Durchführung eines „gerichtlichen Sanierungsverfahrens“ gestellt, muss das Gericht innerhalb von 60 bis 90 Tagen eine Abstimmung über den – mit dem Antrag vorgelegten – Sanierungsplan (vom Schuldner eingebracht) ansetzen. Wird dieser Antrag von den Gläubigern mit jeweils 50-prozentiger Mehrheit angenommen, erfolgt eine rechtskräftige Bestätigung durch das Gericht nach Bezahlung etwaiger Masseforderungen und der Verfahrenskosten. Den Gläubigern muss eine Quote von zumindest 20 Prozent zahlbar innerhalb von zwei Jahren angeboten werden.

„Am Sanierungsplan nehmen auch Forderungen teil, die nicht in der Insolvenz angemeldet wurden. Die gesetzliche Mindestquote beträgt jene 20 Prozent, jedoch wird ein Insolvenzverwalter prüfen, ob das angemessen ist. Das heißt, ob die Quote über einem möglichen Erlös bei Abwicklung und Verwertung des Unternehmens liegt“, erklärt Fürst.

+++ Wenn die Bank plötzlich alles fällig stellt +++

3. Sanierung nach Konkursverfahren

Bei einem Konkursverfahren, das grundsätzlich in eine Verwertung des Unternehmens beziehungsweise seines Vermögens mündet, setzt das Gericht binnen maximal 90 Tagen eine Berichtstagsatzung an, in der der Insolvenzverwalter darüber zu berichten hat, ob die Voraussetzungen für eine sofortige Schließung des Unternehmens oder für eine Fortführung gegeben sind.

Falls für diese Zeit der Fortbestand des Unternehmens, etwa durch eine Kaution, sichergestellt ist, wird es bis dahin nicht veräußert. Dann kann ein Sanierungsplan-Antrag innerhalb von 14 Tagen eingebracht werden – auch hier gilt dann die Verwertungssperre. Wird der Sanierungsplan vorgelegt, kommt es innerhalb von sechs Wochen zur Abstimmung über eine Annahme.

Sanierungsverfahren: „Tolles Instrument“

Anwältin Eva Riess nennt das Sanierungsverfahren ein „tolles Instrument“, um ein Unternehmen, das in eine Schieflage geraten ist, zu retten. Damit es zu einer derartigen Rettung kommt, müssen zusammengefasst folgende Punkte geklärt sein:

  • Der Sanierungsplan muss schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt werden.
  • Zudem muss der Unternehmer nachweisen, dass mindestens 20 Prozent der Schulden innerhalb von zwei Jahren bezahlt werden können.
  • Am Ende müssen die Gläubiger innerhalb von 90 Tagen dem Sanierungsplan zustimmen.

+++ 10 Rechtstipps für Startups: Die wichtigsten Gesetze und Regelungen +++

Nur Zahlungen für Geschäftsbetrieb zulässig

Besonders für Gründer sei bei Insolvenz-Fragen auch die zivilrechtliche Komponente von enormer Bedeutung, wie Fürst einbringt. Laut dem GmbHG und dem AktG dürfen nach Eintritt der materiellen Insolvenz keine Zahlungen vom Geschäftsführer auf Altverbindlichkeiten mehr geleistet werden. Das gilt als „massenschmälernde“ Handlung. Erlaubt ist nur, was zur Aufrechthaltung des Geschäftsbetriebes unbedingt nötig ist (Löhne samt Sozialversicherungsbeiträge, Zug-um-Zug-Geschäfte, Energie), sowie fiktive Kosten der Verwaltung der Masse.

Bis zu zehn Jahre Haft möglich

Weiters gilt laut Gesetz: Wer einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, veräußert, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vortäuscht, sonst sein Vermögen wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die „Befriedigung seiner Gläubiger“ vereitelt oder schmälert, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Übersteigt der Schaden 300.000 Euro, drohen Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren. Auch wer nach Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit einen Gläubiger begünstigt und dadurch andere benachteiligt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.


⇒ IEF

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Das IKEA Business Network bringt einige Vorteile mit sich - sowohl für Unternehmen, als auch für Mitarbeitende. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

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Die richtige Einrichtung fördert nämlich Kreativität und Produktivität – egal ob im Großraumbüro oder im Home Office. Helfen kann dabei IKEA mit seinem IKEA Business Network. Die Mitgliedschaft bietet Unternehmen smarte Einrichtungslösungen, innovativen Service und exklusive Angebote. Nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch Mitarbeitende profitieren von der Mitgliedschaft. Sandra Gerold, Country Business Manager bei IKEA Austria, schildert im Gespräch mit brutkasten, was die fünf größten, aber vermeidbaren Fehler bei der Büroplanung sind. 

Fünf Tipps für deine Büroplanung

Tipp 1: Achte auf ergonomische und individuelle Bedürfnisse am Arbeitsplatz.

Sandra Gerold: Ein paar identische Tische und Stühle sind schnell angeschafft und in einem Raum platziert. Hierbei wird noch viel zu oft auf die individuellen Anforderungen von Mitarbeiter:innen vergessen, um ein optimales Arbeitsumfeld zu schaffen und langfristig Gesundheitsschäden vorzubeugen. Wer den Großteil seiner Arbeitszeit sitzend verbringt, hat ein höheres Risiko, Probleme in Schultern und Rücken zu bekommen. Ein ergonomischer Bürostuhl sollte vielfach verstellbar sein und sich an deine Mitarbeiter:innen anpassen lassen, um die Muskeln und Bandscheiben zu entlasten. Der Arbeitsbereich darf auf keinen Fall zu klein oder unflexibel sein und muss auch genügend Platz für z.B. eine extra Tischbeleuchtung etc bieten.

Mit der IKEA-Einrichtung wird man den Anforderungen von jedem Mitarbeitenden gerecht. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

Tipp 2: Verwende die richtige Beleuchtung.

Sandra Gerold: Ein helles und mit viel Tageslicht durchflutetes Büro wünscht sich wohl jeder und Sonnenlicht ist tagsüber meistens die optimale Beleuchtung. Den Schreibtisch aber direkt, frontal vor ein Fenster zu stellen, schafft zwar einen möglichen Ausblick nach draußen, aber das Tageslicht kann blenden und die Augen anstrengen. Hier sollte immer auf eine seitliche Ausrichtung geachtet werden, um Blendungen möglichst zu vermeiden. Auch wer an einer guten Beleuchtung spart, kann die Augen seiner Mitarbeiter:innen zusätzlich belasten. Zu vermeiden sind Blendung, Flimmern und große Helligkeitsunterschiede.

Tipp 3: Stelle sicher, dass du ausreichend flexibel nutzbaren Raum hast.

Sandra Gerold: Ein Großraumbüro fühlt sich nicht automatisch groß an, wenn es mit Möbeln und Menschen überfüllt ist und keine unterschiedlichen Bereiche und Flächen zur Verfügung stellt, wie z.B.: Einzel- und Teamräume. Aber man braucht auch nicht unbedingt eine große Fläche, um ein Büro geräumig zu planen und zu gestalten. Durch die richtige Planung des Layouts, Verwendung von Farbkonzepten und flexiblen Möbeln kann man ein gutes Raumgefühl schaffen. Modulare Bürosysteme geben die Möglichkeit von schneller Umgestaltung und das Ausprobieren von verschiedenen Szenarien. 

Die flexiblen Möbel von IKEA. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

Tipp 4: Achte auf ein passendes Raumklima.

Sandra Gerold: Ein offenes Büro in einer alten Lagerhalle ist schnell eingerichtet, hohe Decken und Stahlkonstruktionen sind ein toller Blickfang, aber ohne die richtige Einrichtung können schnell Probleme auftreten. Wenn die Temperatur am Arbeitsplatz nicht innerhalb der optimalen Werte zwischen 20-22 Grad liegt, kann es schnell ungemütlich werden. Auch die Luftfeuchtigkeit spielt eine entscheidende Rolle und sollte konstant zwischen 40-60 Prozent liegen. Auch Feinstaubbelastung und Pollenflug können in einem Büro zum Problem werden.  Luftbefeuchter und Luftreiniger können hier unterstützen, um zu einem besseren Klima beizutragen. Auch der richtige Einsatz von Pflanzen ist nicht nur ein Blickfang, sondern schafft ein angenehmes Raumklima.

Tipp 5: Unterschätze Hintergrundgeräusche nicht.

Sandra Gerold: In den meisten Großraumbüros ist viel los – Tastatur-Geklapper, Gespräche außerhalb von Meetingräumen, Diskussionen, Telefongeklingel oder Publikumsverkehr. Büros ohne Abtrennungen oder fehlender Struktur leiten Geräusche und Lärm ungefiltert weiter und können zu einer großen Belastung für Mitarbeiter:innen werden und auch auf Kund:innen nicht einladend wirken. Eine ständige Geräuschkulisse ist anstrengend und kann zu schlechter Konzentration und Fehlern führen, sowie zu Kopfschmerzen und Überanstrengung. 

Halbhohe Aufbewahrungsschränke oder Sideboards können Gliederung schaffen und Lärm reduzieren. Akustikpaneele & Schallabsorber sind wahre Superhelden gegen störenden Lärm. Sie dämpfen Geräusche, verbessern die Raumakustik und sorgen für ein angenehmes Klangbild.

IKEA Business Network bietet exklusive Angebote

Mit dem IKEA Business Network will IKEA in erster Linie Unternehmen unterstützen und das unabhängig von Größe, Umsatz und Branche. “Wir wollen also wirklich die Kleinen, die Startups und die mittleren Unternehmen unterstützen. Und auch ein sicherer und verlässlicher Partner für sie sein”, sagt Sandra Gerold. Die Mehrheit der Unternehmen, die dem Loyalty Club beitreten, seien tatsächlich Startups. 

Sandra Gerold, Country Business Manager bei IKEA Austria. | © Niklas Stadler

Kein Wunder, denn die Vorteile sind wie auf Startups zugeschnitten: Die Mitgliedschaft ist kostenlos und man erhält professionelle, persönliche und maßgeschneiderte Unterstützung beim Einrichten der Büroräumlichkeiten. Neben Rabatten und Angeboten gibt es kostenlose Design-Tipps und Online-Schulungen. Das IKEA Business Network wurde ins Leben gerufen, um Unternehmen mit innovativen Lösungen zu unterstützen, die Arbeitsräume attraktiver und funktionaler machen. Gemeinsam mit IKEA entwickeln die Mitgliedsunternehmen maßgeschneiderte Lösungen aus Produkten und Dienstleistungen, die optimal auf individuelle Anforderungen abgestimmt sind.

Business Pay Card erlaubt das Kaufen auf Rechnung

Employer Branding ist in der heutigen Business-Welt ein wichtiger Aspekt, um sich bei potenziellen Arbeitnehmer:innen als guter Arbeitgeber zu positionieren. Besonders beim IKEA Business Network können Mitarbeitende profitieren: Nach erfolgreicher Registrierung können auch sie exklusive Angebote bei IKEA und bei über 100 Partnerunternehmen genießen. Zudem erhalten alle Mitglieder (inklusive Mitarbeitende) spezielle IKEA Business Angebote in Form von Preisreduktionen. So kann man als Entrepreneur eine starke Unternehmenskultur aufbauen und das Team dazu inspirieren, sein Bestes zu geben.

Gerade in der Gründungs- oder Aufbauphase stehen viele Jungunternehmen vor finanziellen Herausforderungen. Anfangs können sich viele Rechnungen auf einmal anstauen. Hier soll die Business Pay Card als weiterer Benefit Jungunternehmen unterstützen. Die Bezahlkarte erlaubt es Mitgliedern, erst 40 Tagen nach dem Kauf zu bezahlen. Außerdem ist es möglich, ganz flexibel über verschiedene Wege bei IKEA zu bestellen – sei es über Mail, Telefon oder Chat. Dazu kommt, dass über 50 Prozent aller Speditionslieferungen von IKEA in Österreich emissionsfrei zugestellt werden – im Großraum Wien sogar schon 100 Prozent. Bis 2028 sollen weltweit 90 Prozent aller IKEA-Lieferungen ohne Treibhausgasemissionen durchgeführt werden – eine Möglichkeit, ohne großen Aufwand seinen CO2-Fußabdruck zu reduzieren.

Networking-Events

Gerade für Jungunternehmer:innen ist Networking in dieser Branche von großer Bedeutung. Doch der Einstieg gestaltet sich oft alles andere als leicht. Auch hier unterstützt das IKEA Business Network: Mit regelmäßigen Events schafft IKEA eine Plattform, auf der wertvolle Kontakte geknüpft und Erfahrungen ausgetauscht werden können. Ein besonderes Highlight: Interior Designerin Sonja Höretzeder wird vor Ort sein und einen inspirierenden Vortrag halten.

Das nächste Networking-Event findet am 25. April um 9 Uhr im IKEA Einrichtungshaus Graz statt – hier anmelden.

Oder am 23. Mai um 9 Uhr im IKEA Einrichtungshaus Vösendorfhier anmelden.

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