29.08.2019

Insolvenz: Was passiert, wenn man Gehälter nicht mehr zahlen kann?

Sobald ein Unternehmer seine finanziellen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen kann und eine Insolvenz droht, setzt sich ein komplexer Prozess in Gange, der verschiedene Ausgänge für das Unternehmen zur Folge haben kann. Im Gespräch mit dem brutkasten erklären Prokurist Maximilan Fürst und Anwältin Eva Riess die Eigenheiten der Rettungsinstrumente Insolvenzantrag und Sanierungsplan.
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Es ist der Alptraum jedes Unternehmers: Man kann finanzielle Verbindlichkeiten wie Gehälter nicht mehr bezahlen. Das Ende der Firma und deren Veräußerung (Verwertung) schweben wie ein Damokles-Schwert über dem Kopf. Situativ gibt es verschiedene Szenarien, die auf Zahlungsschwierigkeiten folgen können: Entweder zeigen sich Gläubiger, also auch Mitarbeiter, oder Vertragspartner geduldig und geben dem Gründer Zeit, sich aus der schwierigen Lage zu befreien. Oder sie schalten das zuständige Gericht beziehungsweise im Fall von Angestellten die Arbeiterkammer ein. Sollte dies der Fall sein und es kommt zu einer Insolvenz, muss das dennoch nicht das Ende des Unternehmens bedeuten. Ein Insolvenzantrag löst eine Reihe von Schritten aus und kann das Unternehmen auch retten.

⇒ Teil 2: Was können Mitarbeiter tun, wenn Gehälter ausbleiben?

Insolvenz auf Antrag eines Schuldners oder Gläubigers

Zur Definition: Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Kann sich ein Arbeitgeber infolge von Schwierigkeiten etwa Zahlungen von Gehältern, Löhnen und anderen Verbindlichkeiten nicht mehr leisten, besteht die Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht (Landes-/ in Wien: Handelsgericht). Die Eröffnung eines solchen Verfahrens geschieht auf Antrag eines zahlungsunfähigen Schuldners (Arbeitgeber) oder eines Gläubigers (meist Arbeitnehmer), sofern das Vermögen des Schuldners die Verfahrenskosten von 4000 Euro deckt. Kann jener diese finanzielle Hürde nicht stemmen, so wird das Verfahren abgelehnt. Im diesem Fall schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein und prüft, ob gegen Vorschriften des GmbHG – Insolvenzverschleppung/Krida oder Bankrott – verstoßen wurde. Es drohen Haftstrafen.

Bei bilanzieller Überschuldung herrscht Insolvenzantragspflicht

Doch ab wann ist man insolvent und dazu verpflichtet sich sich zu melden? “Grundsätzlich ist mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise bei Kapitalgesellschaften bereits mit Eintritt der bilanziellen Überschuldung die Insolvenzantragspflicht gegeben. Innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt dieses Ereignisses muss der Insolvenzantrag eingebracht werden”, erklärt Maximilan Fürst, Prokurist beim Insolvenz Entgelt Fonds (IEF).

+++ 4 Tipps: Wie man eine drohende Zahlungsunfähigkeit abwenden kann+++

Verspätete Zahlung ist noch keine Insolvenz

Nach der Rechtssprechung des OGH gilt in Sachen Fristen folgende Definition: Wenn er heute feststellt, dass er eine Verbindlichkeit nicht fristgerecht zur vereinbarten Fälligkeit bezahlen kann, muss sich der Unternehmer ansehen, ob in den nächsten drei Monaten so viele liquide Mittel hereinkommen, dass er alle Verbindlichkeiten (inklusiver derer, in die in dieser Zeit noch auflaufen) bezahlen kann. Wenn diese Analyse eine Deckung unter 95 Prozent ergibt, liegt Zahlungsunfähigkeit vor.

“Die verspätete Zahlung an sich ist keine Insolvenz. Bei Arbeitnehmern ist zu beachten, dass die Nichtzahlung von Gehalt diese zum Austritt aus dem Dienstverhältnis berechtigt, also ein Verlust von Know-How drohen kann. Bei Lieferanten sollte man verspätete Zahlungen jedenfalls im Sinne einer partnerschaftlichen Beziehung rechtzeitig kommunizieren, also bevor man eine Mahnung erhält”, so Fürst weiter.

Drei Wege zur Sanierung

Ist es jedoch soweit und man kann Zahlungen nicht bewältigen, gibt es für Unternehmer unterschiedliche Möglichkeiten, den Betrieb zu retten, mit denen man immer bei einem Begriff landet: Sanierung. Dabei gibt es Unterschiede.

1. Außergerichtliche Sanierung

Eine übliche Art der Sanierung ist die “außergerichtliche” mit einem “Schuldenschnitt”. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Vergleich. Sie ist in jeder Phase der Krise anwendbar (sogar noch in der 60-Tages-Frist nach Eintritt der materiellen Insolvenz) und wird in der Regel mit fachkundiger Begleitung betrieben.

Hierbei müssen alle Gläubiger der außergerichtlichen Sanierung zustimmen (außer denjenigen, die voll befriedigt waren), jedoch gilt: Alle Gläubiger müssen den gleichen Informationsstand haben, sonst droht die Möglichkeit einer Irrtumsanfechtung.

Voraussetzungen für eine außergerichtliche Sanierung sind eine überschaubare Zahl der Gläubiger (maximal 50), eine passende Gläubigerstruktur, vergleichsweise geringe Außenstände bei der Finanz und bei der Sozialversicherung und eine verlässliche Buchhaltung. Das “Übersehen” einzelner Gläubiger kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Weitere Punkte, die einer außergerichtlichen Sanierung zugute laufen, sind das Interesse der Gläubiger und Stakeholder am Fortbetrieb des Unternehmens, ein positiver Cashflow und ein realisierbares Sanierungskonzept.

2. Gerichtliches Sanierungsverfahren

Wird wiederum ein Antrag auf Durchführung eines “gerichtlichen Sanierungsverfahrens” gestellt, muss das Gericht innerhalb von 60 bis 90 Tagen eine Abstimmung über den – mit dem Antrag vorgelegten – Sanierungsplan (vom Schuldner eingebracht) ansetzen. Wird dieser Antrag von den Gläubigern mit jeweils 50-prozentiger Mehrheit angenommen, erfolgt eine rechtskräftige Bestätigung durch das Gericht nach Bezahlung etwaiger Masseforderungen und der Verfahrenskosten. Den Gläubigern muss eine Quote von zumindest 20 Prozent zahlbar innerhalb von zwei Jahren angeboten werden.

“Am Sanierungsplan nehmen auch Forderungen teil, die nicht in der Insolvenz angemeldet wurden. Die gesetzliche Mindestquote beträgt jene 20 Prozent, jedoch wird ein Insolvenzverwalter prüfen, ob das angemessen ist. Das heißt, ob die Quote über einem möglichen Erlös bei Abwicklung und Verwertung des Unternehmens liegt”, erklärt Fürst.

+++ Wenn die Bank plötzlich alles fällig stellt +++

3. Sanierung nach Konkursverfahren

Bei einem Konkursverfahren, das grundsätzlich in eine Verwertung des Unternehmens beziehungsweise seines Vermögens mündet, setzt das Gericht binnen maximal 90 Tagen eine Berichtstagsatzung an, in der der Insolvenzverwalter darüber zu berichten hat, ob die Voraussetzungen für eine sofortige Schließung des Unternehmens oder für eine Fortführung gegeben sind.

Falls für diese Zeit der Fortbestand des Unternehmens, etwa durch eine Kaution, sichergestellt ist, wird es bis dahin nicht veräußert. Dann kann ein Sanierungsplan-Antrag innerhalb von 14 Tagen eingebracht werden – auch hier gilt dann die Verwertungssperre. Wird der Sanierungsplan vorgelegt, kommt es innerhalb von sechs Wochen zur Abstimmung über eine Annahme.

Sanierungsverfahren: “Tolles Instrument”

Anwältin Eva Riess nennt das Sanierungsverfahren ein “tolles Instrument”, um ein Unternehmen, das in eine Schieflage geraten ist, zu retten. Damit es zu einer derartigen Rettung kommt, müssen zusammengefasst folgende Punkte geklärt sein:

  • Der Sanierungsplan muss schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt werden.
  • Zudem muss der Unternehmer nachweisen, dass mindestens 20 Prozent der Schulden innerhalb von zwei Jahren bezahlt werden können.
  • Am Ende müssen die Gläubiger innerhalb von 90 Tagen dem Sanierungsplan zustimmen.

+++ 10 Rechtstipps für Startups: Die wichtigsten Gesetze und Regelungen +++

Nur Zahlungen für Geschäftsbetrieb zulässig

Besonders für Gründer sei bei Insolvenz-Fragen auch die zivilrechtliche Komponente von enormer Bedeutung, wie Fürst einbringt. Laut dem GmbHG und dem AktG dürfen nach Eintritt der materiellen Insolvenz keine Zahlungen vom Geschäftsführer auf Altverbindlichkeiten mehr geleistet werden. Das gilt als “massenschmälernde” Handlung. Erlaubt ist nur, was zur Aufrechthaltung des Geschäftsbetriebes unbedingt nötig ist (Löhne samt Sozialversicherungsbeiträge, Zug-um-Zug-Geschäfte, Energie), sowie fiktive Kosten der Verwaltung der Masse.

Bis zu zehn Jahre Haft möglich

Weiters gilt laut Gesetz: Wer einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, veräußert, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vortäuscht, sonst sein Vermögen wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die “Befriedigung seiner Gläubiger” vereitelt oder schmälert, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Übersteigt der Schaden 300.000 Euro, drohen Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren. Auch wer nach Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit einen Gläubiger begünstigt und dadurch andere benachteiligt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren rechnen.


⇒ IEF

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Doris Lippert (Microsoft | Director Global Partner Solutions und Mitglied der Geschäftsleitung) und Thomas Steirer (Nagarro | Chief Technology Officer) | Foto: brutkasten

“No Hype KI” wird unterstützt von CANCOM Austria, IBM, ITSV, Microsoft, Nagarro, Red Hat und Universität Graz


Mit der neuen multimedialen Serie “No Hype KI” wollen wir eine Bestandsaufnahme zu künstlicher Intelligenz in der österreichischen Wirtschaft liefern. In der ersten Folge diskutieren Doris Lippert, Director Global Partner Solutions und Mitglied der Geschäftsleitung bei Microsoft Österreich, und Thomas Steirer, Chief Technology Officer bei Nagarro, über den Status Quo zwei Jahre nach Erscheinen von ChatGPT.

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„Das war ein richtiger Hype. Nach wenigen Tagen hatte ChatGPT über eine Million Nutzer”, erinnert sich Lippert an den Start des OpenAI-Chatbots Ende 2022. Seither habe sich aber viel geändert: “Heute ist das gar kein Hype mehr, sondern Realität“, sagt Lippert. Die Technologie habe sich längst in den Alltag integriert, kaum jemand spreche noch davon, dass er sein Smartphone über eine „KI-Anwendung“ entsperre oder sein Auto mithilfe von KI einparke: “Wenn es im Alltag angekommen ist, sagt keiner mehr KI-Lösung dazu”.

Auch Thomas Steirer erinnert sich an den Moment, als ChatGPT erschien: „Für mich war das ein richtiger Flashback. Ich habe vor vielen Jahren KI studiert und dann lange darauf gewartet, dass wirklich alltagstaugliche Lösungen kommen. Mit ChatGPT war dann klar: Jetzt sind wir wirklich da.“ Er sieht in dieser Entwicklung einen entscheidenden Schritt, der KI aus der reinen Forschungsecke in den aktiven, spürbaren Endnutzer-Bereich gebracht habe.

Von erster Begeisterung zu realistischen Erwartungen

Anfangs herrschte in Unternehmen noch ein gewisser Aktionismus: „Den Satz ‘Wir müssen irgendwas mit KI machen’ habe ich sehr, sehr oft gehört“, meint Steirer. Inzwischen habe sich die Erwartungshaltung realistischer entwickelt. Unternehmen gingen nun strategischer vor, untersuchten konkrete Use Cases und setzten auf institutionalisierte Strukturen – etwa durch sogenannte “Centers of Excellence” – um KI langfristig zu integrieren. „Wir sehen, dass jetzt fast jedes Unternehmen in Österreich KI-Initiativen hat“, sagt Lippert. „Diese Anlaufkurve hat eine Zeit lang gedauert, aber jetzt sehen wir viele reale Use-Cases und wir brauchen uns als Land nicht verstecken.“

Spar, Strabag, Uniqa: Use-Cases aus der österreichischen Wirtschaft

Lippert nennt etwa den Lebensmittelhändler Spar, der mithilfe von KI sein Obst- und Gemüsesortiment auf Basis von Kaufverhalten, Wetterdaten und Rabatten punktgenau steuert. Weniger Verschwendung, bessere Lieferkette: “Lieferkettenoptimierung ist ein Purpose-Driven-Use-Case, der international sehr viel Aufmerksamkeit bekommt und der sich übrigens über alle Branchen repliziert”, erläutert die Microsoft-Expertin.

Auch die Baubranche hat Anwendungsfälle vorzuweisen: Bei Strabag wird mittels KI die Risikobewertung von Baustellen verbessert, indem historische Daten zum Bauträger, zu Lieferanten und zum Bauteam analysiert werden.

Im Versicherungsbereich hat die UNIQA mithilfe eines KI-basierten „Tarif-Bots“ den Zeitaufwand für Tarifauskünfte um 50 Prozent reduziert, was die Mitarbeiter:innen von repetitiven Tätigkeiten entlastet und ihnen mehr Spielraum für sinnstiftende Tätigkeiten lässt.

Nicht immer geht es aber um Effizienzsteigerung. Ein KI-Projekt einer anderen Art wurde kürzlich bei der jüngsten Microsoft-Konferenz Ignite präsentiert: Der Hera Space Companion (brutkasten berichtete). Gemeinsam mit der ESA, Terra Mater und dem österreichischen Startup Impact.ai wurde ein digitaler Space Companion entwickelt, mit dem sich Nutzer in Echtzeit über Weltraummissionen austauschen können. „Das macht Wissenschaft zum ersten Mal wirklich greifbar“, sagt Lippert. „Meine Kinder haben am Wochenende die Planeten im Gespräch mit dem Space Companion gelernt.“

Herausforderungen: Infrastruktur, Daten und Sicherheit

Auch wenn die genannten Use Cases Erfolgsbeispiele zeigen, sind Unternehmen, die KI einsetzen wollen, klarerweise auch mit Herausforderungen konfrontiert. Diese unterscheiden sich je nachdem, wie weit die „KI-Maturität“ der Unternehmen fortgeschritten sei, erläutert Lippert. Für jene, die schon Use-.Cases erprobt haben, gehe es nun um den großflächigen Rollout. Dabei offenbaren sich klassische Herausforderungen: „Integration in Legacy-Systeme, Datenstrategie, Datenarchitektur, Sicherheit – all das darf man nicht unterschätzen“, sagt Lippert.

“Eine große Herausforderung für Unternehmen ist auch die Frage: Wer sind wir überhaupt?”, ergänzt Steirer. Unternehmen müssten sich fragen, ob sie eine KI-Firma seien, ein Software-Entwicklungsunternehmen oder ein reines Fachunternehmen. Daran anschließend ergeben sich dann Folgefragen: „Muss ich selbst KI-Modelle trainieren oder kann ich auf bestehende Plattformen aufsetzen? Was ist meine langfristige Strategie?“ Er sieht in dieser Phase den Übergang von kleinen Experimenten über breite Implementierung bis hin zur Institutionalisierung von KI im Unternehmen.

Langfristiges Potenzial heben

Langfristig stehen die Zeichen stehen auf Wachstum, sind sich Lippert und Steirer einig. „Wir überschätzen oft den kurzfristigen Impact und unterschätzen den langfristigen“, sagt die Microsoft-Expertin. Sie verweist auf eine im Juni präsentierte Studie, wonach KI-gestützte Ökosysteme das Bruttoinlandsprodukt Österreichs deutlich steigern könnten – und zwar um etwa 18 Prozent (brutkasten berichtete). „Das wäre wie ein zehntes Bundesland, nach Wien wäre es dann das wirtschaftsstärkste“, so Lippert. „Wir müssen uns klar machen, dass KI eine Allzwecktechnologie wie Elektrizität oder das Internet ist.“

Auch Steirer ist überzeugt, dass sich für heimische Unternehmen massive Chancen eröffnen: “Ich glaube auch, dass wir einfach massiv unterschätzen, was das für einen langfristigen Impact haben wird”. Der Appell des Nagarro-Experten: „Es geht jetzt wirklich darum, nicht mehr zuzuwarten, sondern sich mit KI auseinanderzusetzen, umzusetzen und Wert zu stiften.“


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