16.11.2017

Forschung trifft Wirtschaft: Wie die Wiener Unis mit Firmen kooperieren

Das neu gegründete Steinbeis-Transferzentrum Informatik.univie schlägt die Brücke zwischen der Informatik der Universität Wien und der Wirtschaft. Die Zusammenarbeit kann sich schon für kleine Firmen lohnen, wie Beispiele von WU Wien und TU Wien zeigen.
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Bionik-Forschung an der TU Wien.
Bionik-Forschung an der TU Wien. © TU Wien

An der Universität Wien haben Informatiker ein Hightech-Bett für Pflegeheime entwickelt. Das Pflegepersonal, das in das Projekt involviert war, jubelt: Das Bett wäre eine große Hilfe, um den Alltag der Pfleger wesentlich zu vereinfachen. Ist es aber nicht. „An der Universität können wir immer nur bis zur Prototyp-Phase gehen“, erklärt Informatik-Dekanin Stefanie Rinderle-Ma. Um dieses Problem zu lösen, hat Rinderle-Ma gemeinsam mit ihrem Kollegen Wolfgang Klas ein Steinbeis-Transferzentrum am Informatik-Institut gegründet.  Die neue Einrichtung soll die Brücke zwischen Forschung und Wirtschaft schlagen und helfen, einen Partner zu finden, um das Hightech-Pflegebett auf den Markt zu bringen.

Steinbeis liefert internationales Netzwerk

Steinbeis ist eine in Deutschland gegründete und international bereits sehr erfolgreiche Forschungstransfer-Initiative. Die Steinbeis-Stiftung ist gewinnorientiert und arbeitet mit einem weltweiten Netzwerk von 6000 Experten. Rinderle-Ma: „Über Steinbeis können wir auf etablierte Konzepte und ein starkes Netzwerk zurückgreifen“. Das Zentrum wird aber nicht nur Forschern und Studenten dabei helfen, ihre Entwicklungen in den Markt zu bringen. Der Transfer funktioniert auch umgekehrt. Firmen können sich über das Steinbeis-Transferzentrum mit konkreten Problemen an die Informatiker wenden.

Blockchain-Schwerpunkt an der Uni Wien

„Das Spektrum reicht von Beratungsleistungen bis hin zu konkreten Lösungen“, so Rinderle-Ma. Eine Firma kann von den Forschern klären lassen, ob sich der Einsatz einer neuen Technologie für sie lohnt und wie eine Umsetzung aussehen könnte. Aufdrängen würden sich Fragen zur Blockchain-Technologie. Rinderle-Ma und Klas haben gleichzeitig auch das Forschungszentrum Advanced BlockchainSci-Lab an der Uni Wien eingerichtet.

+++ Uni Wien: Wann zahlt sich eine Blockchain-Lösung für Firmen aus? +++

WU sucht für Firmen nach neuen Geschäftsmodellen

Eine Zusammenarbeit mit Universitäten kann sich bereits für kleinere Unternehmen oder Startups lohnen. Der Babyartikel-Hersteller MAM hat sich in einem Studentenprojekt an der Wirtschaftsuniversität Wien bei der Suche nach Innovationen helfen lassen und Techbold bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle für Virtual Reality. An der WU ist die Schnittstelle zwischen Forschung und Wirtschaft traditionell durchlässig und dementsprechend lange die Liste der Kooperationsprojekte. „Wir stehen da noch am Anfang“, weiß Rinderle-Ma.

TU Wien: Kooperation mit Wirtschaftskammer

Sehr viel Erfahrung bei der Zusammenarbeit von Forschern und Firmen hat auch die TU Wien gesammelt. Die Technische Universität feiert heuer das 30-jährige Jubiläum einer Kooperation mit der Wirtschaftskammer Wien. Interessierte Unternehmen können sich entweder bei der WKW (Referat für Umwelt, Technologietransfer und Innovation) oder direkt bei der TU Wien (Forschungs- und Transfersupport, FTS) melden. „Wir stellen dann je nach Anfrage den Kontakt zu den Forschern her“, erklärt Elisabeth Schludermann, die die Abteilung für Förderung und Wirtschaftskooperationen am FTS leitet. In den letzten 30 Jahren ist das laut TU rund 800 Mal passiert.

„Wir sind aber nicht die billigeren Unternehmensberater“, so Schludermann.

Hürden: Forschungsfrage und Geduld

Das Spektrum der Fachgebiete ist so groß wie jenes der Technischen Universität selbst und reicht von Informatik bis Maschinenbau. Dementsprechend breit gefächert sind auch die Anfragen: „Beispiele wären Projekte zu BigData, Blockchain aber auch Industrie 4.0“, sagt Schludermann. Die Schwelle ist niedrig und es lohnt sich bereits für kleine Unternehmen. Kommt ein Forschungsprojekt zustande, wird die Finanzierung durch die Forschungsförderung gestützt. „Wir sind aber nicht die billigeren Unternehmensberater“, so Schludermann. Firmen, die sich von Unis helfen lassen, brauchen außerdem Geduld, denn Lehre und Forschung stehen immer im Vordergrund.

+++ FFG Fördermöglichkeiten für Startups, KMU und Großunternehmen +++

Technisch machbar, rechtlich möglicherweise bedenklich

Nicht zuletzt gilt es auch zu bedenken: so praxisnah sich die Unis geben, am Ende handelt es sich um Wissenschaftler, die die Problemstellung bearbeiten. Schludermann: „Geht es zum Beispiel um eine Frage zu BigData, kümmern sich unsere Forscher um die technische Machbarkeit“. Ob sich durch die Umsetzung auch rechtliche Fragen ergeben – Stichwort Datenschutz – kann von der TU nicht beantwortet werden. Diesem Problem könnte sich dann ein Studententeam der Wirtschaftsuniversität widmen. „Projekte mit Firmen werden von unseren Top-Studenten umgesetzt“, sagt Nikolaus Franke, der an der WU das Institut für Entrepreneurship und Innovation leitet. Die Kooperation hat für alle Beteiligten Vorteile. Studenten können ihr Wissen und Können praktisch anwenden und Firmen haben Zugang zu Nachwuchstalenten.


Service: In 6 Schritten zum Projekt an der TU Wien

  1. Idee für sich konkretisieren
  2. TU Wien /WK Wien für ein Erstgespräch kontaktieren (z.B. [email protected]): Hier wird die eigentliche Fragestellung identifiziert und die notwendige Expertise definiert.
  3. Kurze Projektbeschreibung für die Kontaktaufnahme bei den TU Wien-Expertinnen erstellen
  4. Im Expertinnengespräch gemeinsam konkretes Vorhaben definieren
  5. Nach möglichen Förderungen screenen; bei Bedarf WK-Förderung für Beratungsleistungen oder Anbahnungsunterstützung in Anspruch nehmen
  6. Förderntrag schreiben und einreichen

 

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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