18.08.2016

IGers Austria: “Unsere Kommunikation wird immer visueller”

Immer mehr Nutzer tummeln sich auf der Foto-Plattform Instagram und dokumentieren über Fotos ihr Leben. Auch Unternehmen haben diesen Trend längst erkannt und bespielen eifrig ihre Channels. Wir haben mit den IGers Austria über die Community gesprochen, und sie um Tipps für Instagram-Channels von Startups gebeten.
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(c) Syda Productions - fotolia.com: Die Instagram-Community wird immer größer.

Österreichweit zählt die online Foto-Plattform Instagram über 800.000 User. Mittlerweile hat sich eine sehr aktive Community gebildet: Touren und Events werden organisiert, um gemeinsam die coolsten Orte des Landes fotografisch festzuhalten und mit anderen Nutzern zu teilen. Auch für Unternehmen wird Instagram als Marketing-Tool immer interessanter. Wir haben drei Mitglieder der IGersAustria, Claudio, Birgit und Gregor, zum Gespräch gebeten. Im Brutkasten-Interview erklären sie uns, wie die Community funktioniert und wie Startups Instagram nutzen können.

Wer oder was steckt eigentlich hinter “IGers Austria”?

Claudio: IGers Austria steht für Instagramers Austria. Instagramers ist eine Community rund um Instagram, die ihren Ursprung in Spanien hat und deren Ziel es war, Instagram User bzw. Social-Media affine Fotografen auch offline zu vernetzen und zusammen zu bringen zum Beispiel im Rahmen von InstaMeets oder InstaWalks.

Birgit: Instagramers Austria ist das österreichische Pendant dazu, mit dem wir Instagramer in ganz Österreich vernetzen wollen.

Gregor: Das Kernteam in Wien besteht aus acht Person. In den Bundesländern wird es von weiteren Community Managern ergänzt.

Wie seid ihr auf die Idee gekommen, eine Community rund um Instagram in Österreich zu starten?

Claudio: Unser Kernteam war international in der Szene recht gut vernetzt und hatte zuvor mitgeholfen, Instagramers Vienna mit aufzubauen.

Birgit: Instagramers Austria war da nur der nächste logische Schritt, denn es gibt ja nicht nur in Wien, sondern in ganz Österreich unglaublich talentierte Fotografen und spannende Motive.

Welche Menschen sind aktiv bei euch? Was bewegt sie dazu, unentgeltlich mitzuarbeiten?

Claudio: Birgit ist Gründungsmitglied der Instagramers Austria, beruflich Social Media Beraterin, Ambassador für #IgersLinz und lebt mit den Spezialgebieten #fluffy und #foodlove ihre Liebe zu gutem Essen und ihren Maine Coon Katzen aus.

Birgit: Claudio hat mit Birgit den Grundstein für IgersAustria gelegt und versucht gemeinsam mit Fabian, immer wieder internationale Gäste mit der lokalen bzw. regionalen Instagram Community zusammen zu bringen. Fabian und Claudio sind beide in einer Digital Agentur tätig. Claudio zieht es meistens in die Natur, während Fabian den urbanen Raum in der Nacht in Bildern festhält.

Claudio: Wolfgang (@famiglia_vienna) stützt sich am liebsten auf Kunstthemen (auch im urbanen Raum), Kati (@thinkstrawberry) sieht die Welt auf Fotos am liebsten in schwarz-weiß, Thomas (@lichtar.at) konzentriert sich auf Architekrur, Cornelia (@conmion) und Gregor (@gregsideris) rücken ihre Lieblingsorte in Wien ins rechte Licht.

Ihr bekommt viele Einladungen: Auf wie vielen Events seid ihr in den letzten Monaten gewesen? Was waren eure Highlights bis jetzt?

Birgit: Wir sind sehr dankbar für die vielen spannenden Kooperationsanfragen und versuchen, so viel Events wie möglich für unsere Community zu organisieren.

Claudio: Eines der Highlights, aber auch ein Experiment, war heuer sicherlich das #EmptyMuseum im Leopold Museum. Dabei haben Instagramer bereits vor der Presse Zugang zu einer Ausstellung erhalten.

Gegor: Ein besonderes Anliegen ist uns auch unsere jährliche Fundraising Aktion und die Ausstellung zur Unterstützung von Ärzte ohne Grenzen, die durch Bildspenden der Instagram Community heuer bereits zum zweiten Mal ermöglicht wurde. Außerdem immer ein Higlight: unser regelmässiger Graffiti-Workshop.

Redaktionstipps

Was ist das Besondere an Instagram und was sollten Brands beachten, wenn sie dort aktiv sein wollen?

Birgit: Instagram ist nach Facebook das zweitgrößte Social Network und sollte allein deshalb Beachtung finden. Außerdem wird unsere Kommunikation immer visueller und bildlastiger. Das volle Potential von Instagram schöpfen Unternehmen sicher dann aus, wenn sie innovative Ideen und Projekte auf Instagram umsetzen und sich dadurch von anderen hervorheben.

Macht es auch für kleinere Startups Sinn, einen Instagram Channel zu betreiben? Der Aufwand ist ja recht hoch.

Birgit: Gerade für kleine Unternehmen wie Startups und EPUs kann Instagram ein großartiger Boost sein. Nur ein Beispiel dafür ist meiner Meinung nach Konditormeisterin Silvia Fischer (@silviafischer.echtekuchenliebe), die es schafft, ihre Begeisterung fürs Backen spürbar auf Instagram zu übertragen.

Was sind die Dos & Don’ts für ein Startup mit Instagram Channel? Habt ihr ein paar Tipps für unsere Community?

Birgit: Das Um und Auf eines erfolgreichen Instagram Channels ist Kontinuität und Qualität. Nur wer regelmäßig spannende Inhalte postet und aktiv mit der Community interagiert, wird auf Instagram wirklich erfolgreich sein. Wie bei so vielem spürt man auch auf Instagram, ob jemand den Kanal “als Mittel zum Zweck” oder mit Herzblut betreibt.

Die Brutkasten-Instagram-Empfehlungen aus der österreichischen Startup Szene:

Übrigens, auch den Brutkasten findet ihr bei Instagram: www.instagram.com/der_brutkasten

https://www.instagram.com/austrianstartups/

https://www.instagram.com/swell.ca/

https://www.instagram.com/hokify_jobapp/

https://www.instagram.com/foodora.at/

https://www.instagram.com/uber_at/

https://www.instagram.com/robo_wunderkind/

 

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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