16.05.2019

Ideas 4 Brands: Sandra Thier mit neuer Puls 4-Show für Influencer

Die Diego5 Co-Founderin und ehemalige "RTL 2 News-Anchorwoman" Sandra Thier ist zurück im TV. In ihrer neuen Sendung Ideas 4 Brands auf Puls 4 wird am 28. Mai - direkt nach dem Finale von "2 Minuten 2 Millionen" - Influencern die Chance gegeben, vor bekannten Marken ihre Idee vorzustellen.
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(c) Moni Fellner - Diego5 CEO Sandra Thier kehrt auf die TV-Bühne zurück und moderiert die Pilotfolge des Influencer-Pitch-Contest Ideas 4 Brands.

Das neue Puls 4-Format Ideas 4 Brands hat zum Ziel, Influencer und Marken zusammenzubringen. Dazu wurde am 7. Mai ein Pitch-Event von dem zu Puls 4 gehörenden Multichannel-Network Studio71 und der Wiener Agentur diego5 veranstaltet, dessen Aufzeichnung am 28. Mai im TV ausgestrahlt wird. Die Idee dazu stammt von pilot.media Deutschland. Sandra Thier, diego5-Gründerin und Co-Produzentin der Show hatte dieses Format bereits im Dezember in Deutschland moderiert. Dort wuchs der Wunsch, das Influencer-Pitching ins Fernsehen zu bringen. Nun gelang genau das in Österreich.

+++ Sandra Thier und Elena Traindl über die Influencer Video Con 2018 +++

Influencer Marketing: “Viel Geld in Kampagnen gesteckt

Der Preis für den besten Pitch bei Ideas 4 Brands ist eine Kooperation mit einer der teilnehmenden Brands (Natusweet, OTTO mit ihrer Interieur-Linie, Coca-Cola und Borotalco). “Influencer-Marketing gehört bei den meisten Marken bereits dazu. In den letzten Jahren wurde viel Geld in derartige Kampagnen gesteckt”, sagt Thier. Sie freue sich, nun fachkundige Experten aus der Medien- und Werbebranche für ihre Idee gewonnen zu haben.

Zehn Minuten Zeit für Präsentation bei Ideas 4 Brands

Zur Jury gehören neben Bianca Schwarzjirg und Cameo Miller-Aichholz vom Studio71, auch Buzzbird-Gründer Andreas Türck und Felix Hummel. Sie stehen den Markenverantwortlichen als Experten zur Seite. Die Influencer selbst werden vorab zu den genauen Wünschen, Anforderungen und Visionen gebrieft. Daraus wählt man die besten Ideen, die etwa mittels eines Videos, einer Live-Performance oder einer anderen Inszenierung innerhalb von zehn Minuten bei dem Event präsentiert werden. Jene Social-Media-Stars, die mit ihrer Idee überzeugen, kommen in den Recall, von wo aus es nicht mehr weit bis zu einem Vier-Augen-Gespräch mit den jeweiligen “Marken-Botschaftern” und einem Deal für eine Influencer-Kampagne ist.

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(c) Moni Fellner – Die “Ideas 4 Brands-Jury”: Andreas Türck, Cameo Miller-Aichholz, Felix Hummel und Bianca Schwarzjirg.

TV-Publikum abholen

“Wir freuen uns sehr, das Erfolgsformat Ideas 4 Brands nun auch in Österreich umzusetzen. Wir haben dafür mit OTTO, Coca-Cola, Natusweet und Borotalco vier starke Partner gefunden, für die die final ausgewählten rund 20 Influencer ihre besten Ideen pitchen werden. Mit der Ausstrahlung am 28.5. direkt nach der letzten Folge unserer Startup-Show ‘2 Minuten 2 Millionen’, holen wir unsere Zuseher ideal ab und nützen die hohen Reichweiten”, sagt Martin Seeger, Geschäftsleitung Sales und AdFactory bei Puls4.

“Erste Chance vor Markenverantwortlichen zu pitchen”

Vorerst bleibt Ideas 4 Brands eine einmalige Veranstaltung, die aber – falls erfolgreich – auch eine Fortsetzung erfahren dürfte. “Es handelt sich hierbei um die erste Möglichkeit, direkt vor Markenverantwortlichen pitchen zu dürfen”, sagt Thier, die in der Show neben bekannten Influencern auch angehende Trendsetter zu Gast hat. Darunter: Tina Neumann, Puuki, Philipp Knefz & Roxi, Maxamillion, Diana Diamanta, Cute Life Hacks, Daniel Fila, Kimberly Budinsky oder Boss Vienna. Zu sehen am Dienstag den 28. Mai um 22:25 Uhr auf Puls 4.

Bundesminister Gernot Blümel, WKO Spartenobmann Martin Heimhilcher und diego5 studios CEO Sandra Thier über die Entwicklungen der Medien und Influencern


⇒ Puls 4 I4B

⇒ Diego5

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Minister Martin Kocher.
© BKA/Dunker - Minister Martin Kocher.

Das seit 1. April 2021 geltende “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie seitens der Bundesregierung unter Einbindung der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung geschaffen. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundene Vereinfachung der Bedingungen für die Ausweitung von Telearbeit nimmt die Arbeit im Home-Office mittlerweile einen bedeutenden Stellenwert ein.

Home-Office-Evaluierung startete im Vorjahr

Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) wurde daher im Jahr 2023 eine Evaluierung der gesetzlichen Regelungen zum Thema Home-Office durch das Forschungsinstitut L&R Sozialforschung in Auftrag gegeben.

Im Kern der Evaluierung stand die Frage, inwiefern sich durch das “Home-Office-Maßnahmenpaket 2021” die arbeitsrechtlichen Bedingungen für die Erbringung der Arbeitsleistung im Home-Office verbessert haben und ob im Hinblick auf die praktischen Erfahrungswerte mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen das Auslangen gefunden werden kann. Wesentliches Ergebnis dieser Studie war unter anderem das Vorliegen eines Bedarfs der Ausweitung von Home-Office auf ortsungebundene Telearbeit außerhalb der Wohnung.

Martin Kocher bindet Sozialpartner ein

Infolgedessen fanden auf Einladung des BMAW unter Arbeitsminister Martin Kocher und unter Einbindung des Finanzministeriums, des Sozialministeriums, von Trägern der Unfallversicherung sowie der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung Gespräche zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zum Homeoffice statt. Als Ergebnis dieser Besprechungen sieht die vorliegende Novelle insbesondere Folgendes vor:

  • Schaffung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Vereinbarung von Telearbeit auch außerhalb der Wohnung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021.
  • Anpassung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Telearbeit im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG) und Notarversorgungsgesetz (NVG 2020).
  • Durch eine Anpassung des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988) sollen auch für den Bereich des Steuerrechts harmonisierte Begrifflichkeiten und Grundtatbestände der Telearbeit gelten.
  • Anpassung der Terminologie im Arbeitsverfassungsgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz und Heimarbeitsgesetz.

Kocher schrieb dazu auf X (ehemals Twitter): “Wir erweitern die Möglichkeiten des Arbeitens außerhalb des Büros, nicht nur von zu Hause aus. Das bedeutet, dass Arbeiten von überall möglich ist – ob im Park, beim Partner oder beim Besuch der Eltern in einem anderen Bundesland. Der Unfallversicherungsschutz wird erweitert, um ArbeitnehmerInnen auch außerhalb des traditionellen Arbeitsumfelds abzusichern. Im Steuerrecht werden die Begriffe entsprechend angepasst. Die entsprechende Gesetzesnovelle ist in Begutachtung und soll noch vor dem Sommer beschlossen werden.” Das Ende der Begutachtungsfrist ist am 21.05.2024.

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