07.09.2017

ICO – the next big thing?

Gastbeitrag. Nicholas Aquilina von Brandl & Talos Rechtsanwälte gibt für den Brutkasten Expertentipps zum Thema Initial Coin Offering (ICO).
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(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Auf der Suche nach dem nächsten großen Trend im Bereich der Kryptowährungen? Wer derzeit nach mehr sucht, als bloß nach einer neuen und alternativen Kryptowährung, und einen Schritt weiter denkt, hat längst bemerkt: Initial Coin Offerings sind “the next big thing” und haben international das Interesse zahlreicher Startups geweckt. Das führte auch zu mehreren Betrugsfällen und in weiterer Konsequenz zuletzt zu einem Verbot der neuen Form der Unternehmensfinanzierung durch China. Dennoch: Von ICOs ist in nächster Zeit noch einiges zu erwarten.

+++ ICOs: Die Rechtslage von Initial Coin Offerings in Österreich +++

Was ist ein ICO?

Bei einem Initial Coin Offering (ICO) oder Initial Token Offering (ITO) kommt es zur erstmaligen Ausgabe einer Kryptowährung. In den meisten Fällen werden Coins oder Tokens basierend auf der Blockchain Technologie ausgegeben, um durch den Verkauf der Coins oder Tokens frisches Kapital aufzubringen. Der große Vorteil, den sich Startups von einem ICO/ITO versprechen ist, dass ohne die traditionellen – und häufig langwierigen – Methoden der Kapitalaufbringung bzw. Kapitalerhöhung frisches Geld aufgenommen werden kann. Wenn es um die Aufnahme frischen Kapitals geht, muss im gleichen Atemzug aber eines klargestellt werden: ein ICO ist kein IPO (Initial Public Offering), durch welches Anteile eines Unternehmens zum Verkauf in einem regulierten Markt (an der Börse) angeboten werden.

Keine Anteile und hohe Volatilität

Coins oder Tokens, die im Zuge eines ICO/ITO erworben werden, verschaffen ihrem Halter grundsätzlich keine Rechte an einem Unternehmen und verbriefen auch keine Anteile an dem Unternehmen, das die Coins ausgibt. Mit anderen Worten: wer Coins im Zuge eines ICO erwirbt, erhält dafür keine Unternehmensanteile des Unternehmens, das die Coins ausgibt, also des Emittenten. Diese Coins oder Tokens sind daher auch nicht das, was üblicherweise als Wertpapier bezeichnet wird. Und das kann man ruhig bildlich verstehen, denn Coins oder Tokens sind, ähnlich wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen, höchst volatil, weil ihr Wert auf einem – zumindest derzeit – unregulierten Markt bestimmt wird.

Beim ICO kreiere ich also mein eigenes Geld?

Das kommt darauf an. Es gibt viele verschiedene Ideen, die Unternehmen zu einem ICO/ITO bewegen. Manche wollen den ICO “nur” um frisches Geld zu holen und hoffen, dass “ihre” Coins stark im Kurs steigen. Manche wollen ihren Kunden eine alternative Möglichkeit geben, innerhalb eines Ökosystems für diejenigen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, die das Unternehmen verkauft (Ein Beispiel wäre hier Herosphere, das den ersten ICO in Österreich durchführt). Andere wiederum wollen bestimmte Rechte und Privilegien an das Halten von Coins oder Tokens knüpfen, etwa in dem bestimmte Produkte, Dienstleistungen oder Angebote “only for members” zugänglich sind. Ob nun wirklich eigenes “Geld” (oder mit anderen Worten: alternative Bezahlmethoden) herausgegeben wird, hängt stark von der jeweiligen Funktion ab, die der Emittent “seinen” Coins oder Tokens gibt. Die rechtlichen Konsequenzen dieser Entscheidung können jedoch weitreichend sein.

+++ Julian Hosp von TenX: “Zu viele Fälle, wo Token Sales missbraucht werden” +++

Was immer du machst, mach’s richtig.

Komplexe Sachverhalte werden komplex geregelt. Kryptowährungen sind ein vergleichsweise junges Phänomen. Die bestehenden Gesetze wurden deutlich früher verfasst, als dem Gesetzgeber das Phänomen bekannt wurde, auf das seine Gesetze schließlich angewendet werden. Die Aufsichtsbehörden können aber freilich nur die Gesetze und Regeln verwenden, die sie zur Hand haben. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Coins, die im Zuge eines ICO ausgegeben werden, können rechtlich als E-Geld unter der EU E-Geld Richtlinie (welche die Mitgliedstaaten jeweils in nationales Recht umsetzen mussten) qualifiziert werden, wenn der monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten besteht und gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Mit anderen Worten: wenn

  • der Halter der Coins damit eine Forderung gegen den Emittenten hat;
  • Coins verwendet werden können, um damit Zahlungen durchzuführen; und
  • die derart durchgeführten Zahlungen nicht nur vom Emittenten akzeptiert werden,

spricht vieles dafür, dass die Ausgabe von E-Geld mit diesen Eigenschaften nur den Haltern einer von der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Heimatstaats ausgestellten E-Geld Lizenz erlaubt ist.

Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts

Ist die Party damit zu Ende? Nein! Denn wenn der Halter des elektronischen Gelds nur innerhalb eines begrenzten Netzes Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, ist das Erfordernis einer Lizenz gemäß der Bestimmungen der E-Geld Richtlinie (und somit der jeweils lokalen Gesetze in den Mitgliedstaaten) nicht anwendbar. Die genaue Definition eines solchen „begrenzten Netzes“ ist unumgänglich, um die regulatorischen Kosten im Griff zu behalten. Und das ist nur einer von vielen Bereichen, in denen maßgeschneiderte Rechtsberatung vor regulatorischen Komplikationen (und anderem bösen Erwachen) schützen kann. Je nachdem welche Funktionen die Coins haben sollen, ist eine klare Navigation durch die Weiten des Banken- und Aufsichtsrechts, Kapitalmarktrechts, Verbraucherschutzrechts und E-Commerce-Rechts für jeden erfolgreichen ICO unerlässlich.

+++ Event: “The Rise of ICO” – Zukunft der Startup-Finanzierung? +++


Über den Autor: Mag. Nicholas Aquilina

(c) Brandl & Talos: Nicholas Aquilina

Nicholas Aquilina ist seit 2009 wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte und spezialisiert sich auf E-Commerce, Payments, Europarecht sowie Internationales Glücksspiel und Entertainment Recht, Social Gaming, Fantasy Gaming und E-Sports. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im In- und Ausland und spricht auf Veranstaltungen zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Nicholas Aquilina ist Mitautor des Buches „Social Gaming in Europe“, LexisNexis Österreich, Wien 2013 sowie des Sammelbands „Bitcoins“, Jan Sramek Verlag, Wien 2014.

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Trotz sinkender Gewinne und stagnierender Umsätze steigen die Ausgaben in Forschung und Entwicklung (F&E) von Unternehmen deutlich an. Das ergibt eine Studie der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY, für die die 500 börsennotierten Firmen weltweit mit den größten F&E-Budgets untersucht wurden. Demnach sind bei diesen Unternehmen die F&E-Ausgaben im Jahr 2023 um insgesamt zwölf Prozent gestiegen – obwohl der Umsatz nur um zwei Prozent zulegte und der Gesamtgewinn sogar um neun Prozent schrumpfte.

„Kostensenkungsprogramme, die derzeit sehr wohl gang und gäbe sind, konzentrieren sich eher auf Prozesse in Verwaltung oder Produktion. F&E weiter zu treiben bleibt dagegen essenziell“, sagt Gunther Reimoser, Country Managing Partner von EY Österreich.

US-Unternehmen klar an der Spitze

Die größten Investor:innen haben nach wie vor ihren Sitz in den Vereinigten Staaten: 169 der 500 Top-Investor:innen in F&E weltweit sind laut EY US-Unternehmen. Auch die Anzahl der US Firmen, welche im Top-500-Ranking vertreten sind, steigen merklich. Im Vergleich zu 2018 stieg die Zahl von 140 auf 169. Ingesamt investierten diese 169 US-Konzerne 533 Mrd. Euro, das entspricht einem Plus von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Auch in den Top 10 haben amerikanische Unternehmen die Nase vorn. Sieben von zehn Konzernen mit den höchsten Innovationsausgaben sitzen in den USA, davon sind sechs Digitalkonzerne. Amazon hatte 2023 laut EY das größte Innovationsbudget – umgerechnet etwa 79 Milliarden Euro (plus 17 Prozent). Auf dem zweiten Platz folgt die Google-Muttergesellschaft Alphabet mit Entwicklungsausgaben von 42 Milliarden Euro (plus 15 Prozent). An dritter Stelle ist Meta mit 36 Milliarden Euro an Forschungs- und Entwicklungsausgaben (plus neun Prozent).

Europa und Asien hinken hinterher

Die vertretenen Unternehmen aus Asien steigerten ihre Investitionen im Vergleich zum Vorjahr um elf Prozent. Europäische Konzerne erhöhten ihre F&E-Ausgaben um sieben Prozent.

Immerhin: Zwei europäische Unternehmen belegen Platzierungen in den Top 10. Volkswagen auf Rang acht (15,8 Milliarden Euro, plus 10 Prozent) und der Schweizer Pharmakonzern Roche auf Rang zehn (14,6 Milliarden Euro, minus 7 Prozent).

Als überdurchschnittlich innovationsfreudig erweist sich in Europa laut EY lediglich die Automobilindstrie. Während die europäischen Automobilunternehmen 6,1 Prozent ihres Umsatzes in F&E investieren, liegt der Anteil in Asien bei 5,0 Prozent und in Nordamerika bei 3,9 Prozent.

EY sieht Österreich auf falschem Weg

Gunther Reimoser sieht in der Analyse einen klar negativen Trend für die Zukunftsfähigkeit des europäischen Wirtschaftsstandorts. „US-Unternehmen sind hier ganz klar die Klassenbesten, trotz eines nur leichten Umsatzwachstums und eines Gewinnrückgangs. Die Schere zwischen den USA und Europa/Asien geht immer mehr auf. Immerhin könnte man salopp sagen: Die Forschungsinvestitionen der Gegenwart sind die Gewinne der Zukunft – und ohne Forschung sehen Unternehmen ihren Anspruch auf Technologieführerschaft schnell dahinschwinden“, so Reimoser.

Country Managing Partner von EY Österreich Gunther Reimoser (c) EY/Stefan Seelig

Außerdem formuliert der Country Managing Partner von EY Österreich eine klare Handlungsaufforderung an die Politik: „Gerade bei den hohen Steuersätzen in Österreich und Deutschland müssen neue Wege erschlossen werden, um die Innovationskraft unserer Betriebe zu fördern, siehe zum Beispiel schnellere Abschreibungsmöglichkeiten, Bürokratieabbau und ein Ausdünnen des Regulierungsdschungels.“

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