Hive: E-Scooter-Anbieter seit heute auch in Innsbruck verfügbar
Das E-Scooter-Unternehmen hive ist seit heute in Innsbruck aktiv. In einer ersten Phase werden rund 150 E-Scooter in der Tiroler Landeshauptstadt angeboten werden.
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hive wurde in Wien im April 2019 gelauncht und stellt aktuell 600 E-Scooter an rund 150 Standorten bereit. Das Unternehmen ist Teil des Mobilitäts-Joint-Ventures von BMW und Daimler. Nun wird das Unternehmen seine E-Scooter in Innsbruck zu einem „Kampf-Tarif“ von 0,15 Euro pro Minute anbieten, wie es in einer Aussendung mitteilt. Darüber hinaus sollen für alle neuen Kunden bei der ersten Fahrt keine Entsperrungsgebühren anfallen.
Partnerschaft zwischen hive und Innsbruck angestrebt
„Wir wollen zufriedene Kunden, die in hive ein innovatives Service sehen, um sich schnell und kostengünstig in der Stadt zu bewegen. Innsbruck ist eine wunderbare Stadt und ich bin überzeugt, dass wir einen positiven Beitrag leisten können” sagt Tristan Torres, CEO von hive.
Kariem Ahmed, der bei hive für für den österreichischen Markt verantwortlich ist, fügt hinzu: „Wir streben eine starke Partnerschaft mit der Stadt an, um das Thema Nachhaltigkeit und Umwelt noch stärker in den Vordergrund zu rücken“.
Buchen per App
Die E-Scooter werden in Innsbruck an speziellen Plätzen positioniert. Um eine Fahrt zu buchen, muss die App heruntergeladen werden. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um Ninebot Segway ES4-Scooter mit 300 Watt und einer maximalen Geschwindigkeit von 18 km/h.
Zudem wird das Unternehmen eine neue Generation an E-Scootern mit austauschbaren Batterien auf den Markt bringen. Diese sollen umweltfreundlicher sein und eine bessere Haltbarkeit aufweisen.
Umgerechnet werden laut EU-Kommission rund fünf Millionen Waschmaschinen pro Jahr weggeworfen, obwohl sie noch zu reparieren wären. Bisher gäbe es für EU-Bürger:innen nicht genug Anreize, um Gegenstände wie Waschmaschinen oder Kühlschränke reparieren zu lassen, vor allem wenn die Garantie abgelaufen ist.
Das soll sich jetzt ändern. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Regelungen zum Umgang mit Reparaturen gemacht. EU-Bürger:innen sollen demnach ein Recht zur Reparatur haben. Das Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist, die Abfallmenge von derzeit rund 35 Millionen Tonnen zu reduzieren und Verbraucher:innen Einsparungen zu ermöglichen.
Reparatur soll einfach und zugänglich werden
Staubsauger, Waschmaschinen, Kühlschränke und bald auch Smartphones – diese Gegenstände sollen in Zukunft einfacher zu reparieren sein. Das Recht auf Reparatur soll für kaputte Geräte gelten, die innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit den Geist aufgegeben haben. Verkäufer:innen seien dann verpflichtet, eine Reparatur anzubieten. Zumindest, wenn diese nicht teurer ist, als ein Tausch des Gerätes.
Auch nach Ablauf der Garantie soll es Anreize geben, um mehr zu reparieren und weniger wegzuwerfen: Für Produkte, die laut EU-Recht technisch reparierbar sind, also Fernseher oder Waschmaschinen, sollen Konsument:innen eine Reparatur bei Hersteller:innen verlangen können. Eine Online-Vermittlungsplattform soll Verbraucher:innen mit Reparaturbetrieben und Verkäufer:innen von reparierten Produkten in der Nähe zusammenbringen.
Hersteller:innen sollen des Weiteren verpflichtet werden, Verbraucher:innen über Produkte zu informieren, die sie selbst reparieren müssen. Eine europäische Qualitätsnorm für Reparaturdienstleistungen soll erleichtern, Werkstätten zu erkennen, die sich zu hoher Qualität verpflichten. Außerdem soll in Zukunft ein Reparaturinformationsformular bei Werkstätten angefordert werden können, um Preise transparenter und vergleichbarer zu machen.
Das können wir uns sparen
Der Vorschlag soll zum Ziel der EU beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür brauche es nachhaltigeren Konsum und Produktion, von Unternehmen und Konsument:innen. Hersteller:innen sollen durch die Verordnung zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen ermutigt werden.
Noch muss der Vorschlag der EU-Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Die Kommission hat berechnet, dass wir uns folgendes durch das Recht auf Reparatur einsparen könnten.
Refurbed: “Positives Signal, aber nicht ausreichend”
Mittlerweile gibt es auch schon erste Reaktionen auf den Vorschlag der EU-Kommission. Unter anderem meldete sich das Wiener Scaleup refurbed zu Wort, das einen Online-Marktplatz für generalüberholte Produkte betreibt. Grundsätzlich sei die gestrige Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zum “Recht auf Reparatur” ein positives Signal für die Entwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.
Der Entwurf gehe zwar auf einige wichtige Aspekte ein, sei aber nicht ausreichend. “Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel ausreichend entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – ‘Business as usual‘ darf es nicht mehr geben”, so Refurbed Co-Gründer Kilian Kaminski.
Das Wiener Scaleup fordert deshalb folgende Aspekte zu berücksichtigen: Ein EU-Repair Score, könne Verbraucher:innen informieren, ob eine Reparatur möglich ist und welchen Preis diese hätte. Dadurch soll eine bewusstere Kaufentscheidung ermöglicht werden. Außerdem brauche es mehr finanzielle Anreize, um Reparatur erschwinglich zu machen.
Zusätzlich müsse der Grundsatz “Reparatur vor Ersatz” gesetzlich verankert werden. “Produkte müssen reparaturfähig konstruiert werden – solange Hersteller beschädigte Produkte ersetzen dürfen, wenn dies billiger als eine Reparatur ist, werden sie das Design ihrer Produkte nicht anpassen”, heißt in einer Aussendung des Unternehmens.
Tipp der Redaktion
Mit Anfang Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.
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