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Der Härtefallfonds gilt zwar als “Tropfen auf dem heißen Stein”, für viele Gründer und Gründerinnen sind die 1.000 bis 2.500 Euro pro Monat aber zumindest eine Grundsicherung. Die wird mit 16. April ausgeweitet, nämlich erstmals auch auf ganz junge Startups. Wer mitten in der Coronakrise gegründet hat, hatte bisher keinen Anspruch. Mit der Ausweitung, können nun auch Jungunternehmen Geld aus dem Härtefallfonds beantragen, die zwischen März und November 2020 gegründet wurden. Bisher ging das nur mit einem Gründungsdatum vor dem 15. März 2020.
1.100 Euro für Neugründerinnen
Diese ganz jungen Unternehmen erhalten nun pauschal 500 Euro Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds sowie zusätzlich den Comebackbonus in der Höhe von 500 Euro. Neu ist, wie für alle Förderberechtigten, auch hier der Zusatzbonus in der Höhe von 100 Euro. Also können sich junge Gründerinnen und Gründer monatlich 1.100 Euro holen. „Es freut mich, dass durch die Ausweitung des Härtefall-Fonds speziell Jungunternehmer eine zusätzliche finanzielle und unbürokratische Hilfe erhalten“, so Christiane Holzinger, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft (JW) in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Seit 16. April kann das nunmehr 13. “Corona-Monat” beim Härtefallfonds beantragt werden (16. März bis 15. April 2021). Bisher wurde insgesamt ein Fördervolumen von rund 1,4 Mrd. Euro an mehr als 218.000 Unternehmerinnen und Unternehmer ausbezahlt. Neu ist, dass ab sofort die Akuthilfe für Selbständige von ursprünglich 12 auf insgesamt 15 Monate verlängert wurde. Die Antragstellung ist damit bis einschließlich 31. Juli 2021 möglich.