11.09.2020

Markus Linder ist mit Inoqo unter den TOP-10 greenstart Finalisten

Das Wiener Startup Inoqo rund um den Gründer und Impact-Investor Markus Linder entwickelt eine App, die es Konsumenten ermöglicht, ihre Einkäufe automatisch zu tracken und den Konsumenten faktenbasiert aufzeigt, welchen CO2-Fußabdruck ihr Einkauf hat. Für diese innovative Lösung wurde Inoqo zu den Top-10-Finalisten von greenstart gewählt, dem Inkubator des Klima- und Energiefonds.
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Inoqo
(c) Markus Linder
kooperation

Jede und jeder einzelne kann viel zum Klimaschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zur Verbesserung von Produktionsbedingungen beitragen. „Allein die Lebensmittelindustrie ist für 26 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich“, erklärt der Entrepreneur Markus Linder. „Aber auch andere alltägliche Kaufentscheidungen haben große Auswirkungen. Das reicht von der Wahl des Stromanbieters bis zum Kauf von Hygiene- und Körperpflegeartikeln.“

Unerwünschte Ingredienzien

Mit den meisten Duschgels kauft man nicht nur Unmengen an Plastik, sondern auch Palmöl. Eine palmölfreie Seife als Ersatz spart nicht nur Abfälle, sondern nimmt auch Druck von Regenwäldern und ihren bedrohten Bewohner. Dass die kalifornischen Mandelmonokulturen wegen des hohen Pestizideinsatzes ganze Bienenvölker sterben lassen, ist bekannt. Dass nun auch Lachse dran glauben müssen, weil die umgebenden Gewässer für die Mandelbäume fast leer gepumpt werden, wissen nur die wenigsten.

„Das Ziel unserer App ist, Konsumenten durch Information, aber auch durch Nudging und Gamification dabei zu helfen, ihre Einkäufe mit ihren eigenen Werthaltungen in Einklang zu bringen“, so Linder. „Schon beim Verlassen des Supermarkts erfahren User, wie viel CO2 sie eingespart oder wie viele Bienen sie durch ihr Kaufverhalten gerettet haben.“

Individuelle Kriterien

Dabei verzichtet Inoqo ausdrücklich auf den erhobenen Zeigefinger. Die User können sich zu Beginn der App-Nutzung ein eigenes Profil erstellen, in dem sie festlegen, welche Aspekte ihnen wichtig sind und welche Inhaltsstoffe sie vermeiden möchten. Zur Auswahl werden eine Reihe an Kriterien aus den Bereichen Klimaschutz, Biodiversität und Gesundheit stehen. Auch soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen werden in die App einfließen.

Inoqo arbeitet dazu an einer neuen Technologie, um ein passives Tracking der eingekauften Waren zu ermöglichen. User müssen also nicht wie die Kassiere jedes Produkt einzeln scannen oder eintippen. „Mit unserer App können Konsumenten die Änderungen in ihrem Einkaufsverhalten nachverfolgen und sie können ihr Profil jederzeit um neue Kriterien ergänzen“, sagt Linder. Sanfte Anstöße dazu wird es über die App und einen Newsletter geben.

Inoqo als Partner für „grüne“ Marken. 

Finanzieren möchte sich Inoqo über Anbieter nachhaltiger Marken. Einerseits bietet die App die Möglichkeit, Zielgruppen mit Werbung punktgenau zu erreichen, anderseits verrechnet das Startup eine kleine erfolgsabhängige Prämie für die Vermittlung neuer Kunden. Im Lauf diesen Jahres soll eine Beta-Testphase starten. Bis dahin suchen Linder und seine Kollegin Hélène Saurais noch nach Unterstützung im Bereich Softwareentwicklung. Auch Firmen, die schon in der Testphase mit ihren Produkten in der App vertreten sein wollen, sind willkommen.

Inoqo als greenstarter

Für die technologische Lösung wurde Inoqo zu den Top-10-Finalisten von greenstart gewählt, dem Inkubator des Klima- und Energiefonds. Im Rahmen des Programms erlebte Linder das erste Coaching sowie den Austausch mit anderen Gründern im Rahmen von greenstart als sehr hilfreich.

“Auch die Klima- und Energie-Modellregion sind extrem spannend für uns“, meint Linder. Denn er sucht auch Bundesländer oder Regionen als Launchpartner und Premium-User. “Unsere App wird es möglich machen darzustellen, wie riesig der positive Effekt nachhaltigen Konsums ist, wenn sich ganze Regionen daran beteiligen. Sie wäre also gerade für KEMs ein geeignetes Tool im Bereich der Bewusstseinsbildung.“

Tipp der Redaktion: One Change A Week

In der wöchentlichen Brutkasten-Serie “One Change A Week” geht Markus Linder als Nachhaltigkeitsexperte der Frage nach, welchen Beitrag wir als Konsumenten leisten können, um die negativen Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise abzuschwächen. Mehr darüber erfährt ihr hier.


*Disclamier: Das Startup-Porträt von Inoqo ist in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds entstanden.

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MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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AI Summaries

Markus Linder ist mit Inoqo unter den TOP-10 greenstart Finalisten

  • Das Wiener Startup Inoqo rund um den Gründer und Impact-Investor Markus Linder entwickelt eine App, die es Konsumenten ermöglicht, ihre Einkäufe automatisch zu tracken und den Konsumenten faktenbasiert aufzeigt, welchen CO2-Fußabdruck ihr Einkauf hat.
  • Für diese innovative Lösung wurde Inoqo zu den Top-10-Finalisten von greenstart gewählt, dem Inkubator des Klima- und Energiefonds.
  • Jede und jeder einzelne kann viel zum Klimaschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zur Verbesserung von Produktionsbedingungen beitragen.
  • “Allein die Lebensmittelindustrie ist für 26 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich”, erklärt der Entrepreneur Markus Linder.
  • “Mit unserer App können Konsumenten die Änderungen in ihrem Einkaufsverhalten nachverfolgen und sie können ihr Profil jederzeit um neue Kriterien ergänzen”, sagt Linder.
  • In der wöchentlichen Brutkasten-Serie “One Change A Week” geht Markus Linder als Nachhaltigkeitsexperte der Frage nach, welchen Beitrag wir als Konsumenten leisten können, um die negativen Folgen der Klima- und Biodiversitätskrise abzuschwächen.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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  • Jede und jeder einzelne kann viel zum Klimaschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zur Verbesserung von Produktionsbedingungen beitragen.
  • “Allein die Lebensmittelindustrie ist für 26 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich”, erklärt der Entrepreneur Markus Linder.
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  • “Allein die Lebensmittelindustrie ist für 26 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich”, erklärt der Entrepreneur Markus Linder.
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