06.05.2021

greenstart: Die TOP-10 Klima-Startups stehen fest

Der Klima- und Energiefonds hat am Donnerstag die zehn Finalisten von greenstart bekanntgeben. Die Startups erhalten in den nächsten Monaten eine professionelle Begleitung bei der Weiterentwicklung ihrer nachhaltigen Business-Ideen und ein Startkapital von 10.000 Euro.
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Die greenstarter lernten sich bereits in einem virtuellen Kick-Off kennen | (c) greenstart
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Ein Fahrrad-Abo, eine vegane Metzgerei oder eine ökologische Lärmschutzwand aus Schilf und Thermoholz: Das sind nur drei der zehn nachhaltigen Geschäftsideen des mittlerweile sechsten Durchgangs von greenstart, der Startup-Initiative des Klima- und Energiefonds, die in Kooperation mit dem Bundesministerium für Klimaschutz umgesetzt wird.

10.000 Euro Startkapital, Workshops & Coaching

Neben 10.000 Euro Startkapital profitieren die TOP-10 Startups laut Klima- und Energiefonds nun auch von Workshops, Coachings und einem Experten-Netzwerk zur Weiterentwicklung ihrer Geschäftsmodelle.

“Unser Ziel ist es, grüne Innovationen erfolgreich und nachhaltig in den Markt zu bringen – dazu zählen klimaschonende Business-Ideen genauso wie Projekte zur Klimawandelanpassung. Die österreichischen Klimaziele sind ambitioniert und da braucht es jede Idee, jede Innovation und jedes Projekt”, so Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, über die Zielsetzung des Programms.

Digitaler Kick-Off Workshop

Die diesjährigen TOP-10 von greenstart – Arteria Technologies, Die Pflanzerei – die vegane Metzgerei, conow, easyVEGAN, EDDI Bike, Innovation-Farm, Lignovations, Plantika, REED.uce, VeloConcerts – haben sich bei einem digitalen Kick-Off Workshop bereits kennengelernt.

greenstart bietet den zehn ausgewählten Startups nun ein halbes Jahr lang Workshops, Coachings, Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit und Betreuung durch das Netzwerk des „Impact Hub Vienna“. Anschließend stellen sich die zehn Startups erneut der Fachjury – und der Öffentlichkeit, die mittels Online-Voting ihre Favoriten wählt. Im Herbst 2021 werden aus den TOP-10 jene drei Startups präsentiert, die jeweils weitere 20.000 Euro Unterstützung für die Umsetzung ihres Business-Plans erhalten.

Das sind die TOP10 greenstarter

Arteria Technologies

Arteria Technologies baut digitale Infrastruktur für die Wärmenetze der Zukunft. Dazu entwickelt das Startup ein Netzsimulationstool („Digital Twin“), das in Echtzeit Einblicke in das dynamische Netzverhalten von Fern- und Nahwärmesystemen liefert und Effizienzpotenziale aufzeigt sowie eine Vielzahl neuer Geschäftsmöglichkeiten für Betreiber solcher Systeme erschließt. Beispiele dafür sind die Integration Erneuerbarer Energien, strategische Planung von Energieeffizienzmaßnahmen, optimale Netzerweiterung und -verdichtung, Sektorkopplung oder die Anwendung dynamischer Tarife. Die Vision von Arteria Technologies ist es, zur führenden Plattform für die Digitalisierung von Wärmenetzen im Smart City Kontext zu werden und dadurch eine 100% CO2-freie Wärmeversorgung zu ermöglichen.

conow (in Gründung)

conow – Coworking wo du es dir wünschst. conow vernetzt Menschen, Unternehmen und Gemeinden um modernes Arbeiten in nachhaltigen Coworking Spaces nahe dem Wohnort zu ermöglichen. Dadurch werden unnötiger Verkehr und somit Stau und Emissionen minimiert und die Regionen außerhalb des urbanes Raums gestärkt. Nutzer*innen können den lokalen Wunsch nach Coworking Spaces mit individuellen Präferenzen für Zusatzdienstleistungen (wie Einkaufsservice, geteiltes Lastenrad oder E-Auto, etc.) über die Plattform angeben. Durch diesen Empowerment-Ansatz wird entsprechender Bedarf aufzeigt und mit passenden RealisierungspartnerInnen gematcht. So entsteht in einem leerstehenden Gebäude ein Ort, der mehr ist als ein Coworking Space: Ein nachhaltiges Zentrum, um das Potential der Digitalisierung zu Gunsten der Umwelt zu nutzen und eine Verbesserung der Lebensqualität in alle Regionen zu bringen: ein conow Space.

Die Pflanzerei – die vegane Metzgerei

Die Pflanzerei ist die erste vegane Metzgereikette in Österreich. Anstelle von anonymen und hochverarbeiteten Produkten im Supermarkt, setzt die vegane Metzgerei auf die Nähe zu den KundInnen, regionale und saisonale Rohstoffe und transparente Lieferketten. Durch die nachhaltigen sowie natürlichen Inhaltsstoffe und die umweltschonende Herstellung kann der CO2-Fussabdruck entgegen der tierischen Varianten zwischen 78 % und 89 % reduziert werden. Im Alltag können KonsumentInnen so ihre Frühstücks- und Jausengewohnheiten beibehalten und durch nachhaltige pflanzliche Fleisch- und Wurstalternativen ersetzen.

easyVEGAN

easyVEGAN produziert Tiefkühlprodukte auf Linsenbasis, welche sich schnell und einfach mit gängigen Küchengeräten zubereiten lassen. Ob als Laibchen, Stäbchen oder Burgerpatty – die Produkte werden in Kombination mit Beilagen zu einer großen Fülle an Gerichten. Die Produkte von easyVEGAN sind zudem auch laktose-, gluten- und palmölfrei, halál und koscher. Und das Wichtigste: sie schmecken! Um den Linsen die notwendige Bindung zu verleihen, wurde ein einzigartiger Prozess entwickelt, der ohne Chemie und starker Verarbeitung die natürlichen und gesundheitlich wertvollen Produkte ermöglicht. easyVEGAN produziert die Linsenprodukte selbst und ist mit dieser spezifischen Produkteigenschaft weltweit einzigartig.

EDDI Bike

„Das Netflix des Radfahrens“: Einfach nur Fahrradfahren und keine Gedanken mehr an Wartung, Reparatur oder Diebstahl verschwenden – das bietet das innovative All-Inclusive-Abo von EDDI. Es besteht aus einem Fahrrad (dem EDDI Bike), bei dem Service und Reparaturen im monatlichen Betrag inkludiert sind. Im Schadensfall kommt EDDI und löst in weniger als 48 Stunden alle Probleme am Fahrrad. Die KundInnen müssen sich somit nie wieder Gedanken über Werkstatttermine oder Reparaturkosten machen. EDDI verfolgt das Ziel, die Mobilität nachhaltig zu prägen und damit die Städte der Zukunft aktiv mitzugestalten.

Innovation-Farm

Innovation-Farm entwickelt und produziert in einem lokalen Netzwerk in der Region die „Roundgrip“ Metallbereifung für Agrar-, Kommunal- und Baumaschinen. Mit ihrem Fertigungsnetzwerk produzieren sie Just-in-time mit kurzen Produktionswegen ein 100 % österreichisches Produkt. Die „Roundgrip“ Metallräder können gleich mit mehreren Vorteilen punkten: Sie schonen die Umwelt, weil sie den Boden belüften und somit die Wasseraufnahme fördern, laufen vibrationsfrei und dennoch mit bestem Grip um Grünland, sind voll recyclebar und haben keinen schädlichen Gummiabrieb. Außerdem haben sie eine lange Lebensdauer und durch die Selbstreinigung wird Futterverschmutzung vermieden und so die Gesundheit der Tiere gefördert.

Lignovations (in Gründung)

Lignovations bietet mit seinen kolloidalen Ligninpartikeln einen nachhaltigen, biologisch abbaubaren und unbedenklichen Ersatz für problematische synthetische Inhaltsstoffe wie UV‐Filter, Emulgatoren, Antioxidantien oder antimikrobielle Inhaltsstoffe. Das Lignin wird aus verholzter Biomasse gewonnen und mit einem patentierten Prozess in multifunktionelle, industrietaugliche kolloidale Partikel umgewandelt, die in einer Vielzahl an Endprodukten wie z.B. Sonnencremen, Lacken, Anstrichen, Holzschutz, Verpackungen und funktionellen Textilien eingesetzt werden können. Der Einsatz von nachhaltigen kolloidalen Ligninpartikeln verringert den Verbrauch fossiler Ressourcen und ersetzt Stoffe mit schädlichen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt.

Plantika (in Gründung)

Ganz nach dem Motto „Kopf hoch! Es wird grün“ produziert und entwickelt Plantika Dachbegrünungs-Module zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt. Für die Produktion der Module werden ausschließlich recycelbare oder natürliche und kompostierbare Materialien verwendet. Das patentierte Konzept ermöglicht auch die Begrünung von Blech- und Ziegeldächern. Diese bilden zwar den größten Teil der Dächer, sind aber mit den heutigen Methoden nicht begrünbar. Zudem bietet Plantika auch vertikale Fassadenbegrünung und modulare Einheiten zur Begrünung von Fensterblechen.

REED.uce – noise protection technologies

Mit dem steigenden Ausbau des Straßennetzes und der wachsenden Besiedelung von verkehrsnahen Gebieten wächst auch das Bedürfnis nach Ruhe und die Notwendigkeit für Lärmschutzmaßnahmen. Um einen Beitrag zur Nachhaltigkeit im Lärmschutz und im Straßenbau zu leisten hat REED.uce eine 100 % ökologische Lärmschutzwand aus Schilf (engl.: reed), Thermoholz und Lehm entwickelt. Die REED.uce ökologische Lärmschutzwand bietet gegenüber konventionellen Produkten (aus Beton, Aluminium oder chemisch imprägniertem Holz) zahlreiche nachhaltige Vorteile: sie besteht aus erneuerbaren, regionalen Ressourcen, ist rückbaubar im Sinne der Kreislaufwirtschaft, senkt CO2-Emissionen und bietet ein wertvolles Zuhause für Insekten.

VeloConcerts

Die „VeloStage“ von VeloConcerts kombiniert ein E-Cargobike mit leichten, ausfaltbaren Bühnenplatten und verfügt außerdem über eine integrierte hochwertige Licht- und Tonanlage. Die Fahrradbühne ermöglicht derzeit eine Spieldauer von 6-12 Stunden, ist autark und wird von einem Akku mit 100 % Ökostrom betrieben. So können kleine bis mittelgroße Events klimaneutral durchgeführt werden. Die „VeloStage“ behebt die aktuellen Ineffizienzen beim Transport und Aufbau von Bühnen und gewährleistet gleichzeitig einen hohen professionellen Leistungsstandard, so kann Eventlogistik professionell und nachhaltig durchgeführt werden. Außerdem wird die „VeloStage“ mithilfe von lokalen Lieferanten produziert, die sich für nachhaltige Produktionsprozesse einsetzen.


* Brutkasten Earth wird als Kooperationspartner greenstart medial begleiten.

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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