Der Gesellschaftsvertrag wird bei der Gründung einer GmbH oder Personengesellschaft erstellt und regelt das Verhältnis der Gesellschafter untereinander. Abgedeckt sind Bereiche wie die Geschäftsführung, Beteiligung am Gewinn/Verlust des Unternehmens, Regelungen für das Ausscheiden von Gesellschaftern oder das Abstimmungsverhältnis.