12.02.2021

Gesellschaftsrechtler Rüffler über Austrian Limited, Mitarbeiterbeteiligung und GmbH

Friedrich Rüffler gilt als Experte des Gesellschaftsrechts und gibt im brutkasten-Talk seine Ansichten zu Themen wie Austrian Limited, Mitarbeiterbeteiligung und der GmbH als bewährte Gesellschaftsform ab. Und hat bei aller Komplexität in diesem Gebiet eine einfache Lösung parat.
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Rüffler, Mitarbeiterbeteiligung, Austrian Limited, Anteilsklassen,
(c) brutkasten - Friedrich Rüffler sieht bei diversen Gründer-Wünschen den Finanzminister gefragt.

“Es ist alles sehr kompliziert”, sagte einst der ehemalige Bundeskanzler Fred Sinowatz in den 80er Jahren. Diese Aussage mag auch heute im Diskurs rund um die neue Gesellschaftsform, der Austrian Limited, herangezogen werden und ein rechtliches Wirrwarr auslösen, was Mitarbeiterbeteiligung und ähnliche Forderungen der Startup-Szene betrifft. Allerdings ginge alles deutlich einfacher, wenn es nach Ansichten von Friedrich Rüffler, Professor für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht am Juridicum in Wien, geht. Ohne an den Errungenschaften eines alten und bewährten Systems zu rütteln.

Gefährdung der Rechtssicherheit

Es gibt viele Ideen und Vorschläge, wie man eine Austrian Limited bauen sollte. Ein Gutachten etwa der beiden renommierten Anwaltskanzleien CMS Reich-Rohrwig Hainz und Herbst Kinsky Rechtsanwälte zu diesem Thema empfindet der Gesellschaftsrecht-Experte im Großen und Ganzen als gelungen. Allerdings gebe es Inhalte darin, die er stark ablehnt. Aufgrund einer massiven Gefährdung der Rechtssicherheit.

Das komplette Interview mit Friedrich Rüffler zum Nachsehen

„Die Eintragung der Gesellschafter im Firmenbuch, die materielle Prüfpflicht des Firmenbuchs und auch Formvorschriften erscheinen manchen als ‚alte Zöpfe‘, sie liefern aber einen bedeutenden Beitrag zur Rechtssicherheit und Streitvermeidung“, sagt Rüffler. „Eine Abschaffung wäre radikal gefährlich.“

Rüffler: “Anteilsklassen jetzt schon möglich”

Auch bei der Idee verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, meint Rüffler, dass dies bereits jetzt schon möglich wäre, ohne große Gesellschaftrechtsänderungen durchzuführen. Weil das GmbH-Recht im Innenverhältnis von einer großen Privatautonomie gekennzeichnet ist. Allerdings sehe er bei diesem Punkt eine weitere Problematik.

Ein Gesellschafter, eine Stimme

Es verhalte sich so, dass im GmbH-Recht jeder Gesellschafter einen Geschäftsanteil besitzt und mindestens eine Stimme haben muss: „Freilich kann ich Gesellschaftern unterschiedliche Anteile geben, Anteilsklassen, erhöhten Gewinnbezug, mehr Stimmrechte oder auch nichts außer der Stimme“, weiß Rüffler.

Gegen die Logik

Möchte man als Gründer allerdings für verschiedene Finanzierungsrunden die Möglichkeit haben, dass sich jemand auch an verschiedenen Runden beteiligt, so liefe das der Logik des „einen Geschäftsanteils“ entgegen: „Und wenn man stimmrechtslose Mitarbeiter-Beteiligungen haben möchte, spießt es sich damit, dass jeder mindestens eine Stimme haben muss“, erklärt Rüffler die Krux dieser Sache. Für die es aber Lösungen gibt.

Rüffler: “Nennkapital-Anteil bringt GmbH nicht um”

Der Rechtsexperte ist nicht unbedingt dafür, das Dogma des einen Geschäftsanteils für Beteiligte beizubehalten. Stattdessen wäre es möglich zu sagen: “Gesellschafter haben Anteile zu einem bestimmten Nennkapital. Das bringt die GmbH nicht um“, so Rüffler weiter. Auf diese Art würde ermöglicht werden, dass eine Person an unterschiedlichen Finanzierungsrunden unterschiedliche Anteile erwirbt. „Und möglicherweise ein sogenanntes ‚Split-Voting‘ macht, um unterschiedlich abstimmen zu können, wenn das Bedürfnis bestünde.“

Die Probleme des Anteilsklassen-Szenarios nach Rüffler

Bei der Mitarbeiterbeteiligung wiederum geht es vielen Gründern darum, Angestellte am Firmenerfolg teilhaben zu lassen, so der einfache wie auch wichtige Begehr, den die Startup-Szene offenbart hat. Aus diesem Grund wurde die Idee der Anteilsklassen in den Raum geworfen. Rüffler präzisiert und zeichnet jedoch mögliche problematische Szenarien bei diesem Instrument: „Man kann natürlich sagen, es gibt eine Anteilsklasse ohne Stimmrecht für Mitarbeiter. Da muss man sich aber fragen, was hat ein Gesellschafter eigentlich für Rechte außer dem Stimmrecht. Und man muss sich der Frage stellen, will man, dass jeder Gesellschafter das Recht hat auch den letzten Beleg einzusehen“, warnt er. Und wirft zugleich die Problematik des Anfechtungsrechts in den Diskurs hinein.

Der “beleidigte” Mitarbeiter

Gesellschafter sind berechtigt an Generalversammlungen teilzunehmen und Beschlüsse anzufechten. Dies könnte im Streitfall ein Problem und in der Praxis ein „beleidigter“ Mitarbeiter lästig werden. „Man muss sich gut überlegen, was beide Parteien wollen. Damit ein Mitarbeiter bei einem Erfolg einen fairen Gewinnanteil bekommt, dafür brauche ich eigentlich keine Beteiligung als GmbH- oder Austrian Limited-Gesellschafter“, so Rüffler.

Substanzgenussrecht als Lösung ohne große Umwälzung der Gesellschaftsform

Möchte man einen Gesellschafter kreieren, ohne Stimm-, Auskunfts-, Anfechtungsrecht und ohne Dividendenberechtigung, so lautet die Frage, was bleibt eigentlich über? Die Antwort, wie Rüffler es sieht: die Mitpartizipation bei einem Verkauf oder Liquidation. “Das kann man aber jetzt schon machen. Mit einem Substanzgenussrecht, das eine stille Beteiligung darstellt. Das eigentliche Problem dabei ist nicht, das Gesellschaftsrecht, sondern die Besteuerung”, stellt der Unternehmensrechts-Experte klar und dirigiert damit den ganzen Diskurs in eine neue Richtung.

Das Steuerproblem

Eine derartige Mitarbeiter-„Benefit“ würde im selben Jahr, wo es ihnen gewährt würde, als „unter die Einkommensteuer fallende Zuwendung qualifiziert“ und „fatal“ werden, so man doch fast 50 Prozent an Steuer zahlen müsste, stellt der Experte klar.

Rüffler: “Finanzminister gefragt”

Rüffler sieht daher und mit genanntem Beispiel das Problem der Mitarbeiterbeteiligung allein im Steuerrecht liegen und schlägt, vor ein wenig Gedankenkraft darin zu stecken, ob man nicht bloß das GmbH-Recht ändert und auch einen “Null-Stimmrecht-Anteil” zulasse. Er sagt: “Für eine Mitarbeiterbeteiligung muss bei Steuerrechts-Änderungen nur der Finanzminister einverstanden sein. Das geht jetzt schon.”

Kammer für Internationalisierung

Wenn Rüffler weiters in seinen Meinungen und Ideen von Verbesserungen für den österreichischen Standort spricht; dabei unter anderem eine spezialisierte Kammer für internationale Streitigkeiten vorschlägt, gegen eine Senkung des Stammkapitals plädiert und die Formpflicht, sowie das Firmenbuch unbedingt – wegen rechtlicher Vorteile und Gläubigerschutz – beibehalten möchte, so liegt unter seiner Argumentationskette doch nur ein essentieller Gedanke vergraben, der sich wie eine rote Linie durch seine Einstellung durchzieht: Die Rechtssicherheit.

Der Experte verweist in diesem Sinne auf die Möglichkeit des flexiblen Kapitals, einen auf Englisch gestalteten Gesellschaftsvertrag, englischsprachige Rechtsprechung mit Bezug auf Internationalisierungswünsche, selbst Austrian Limited als Signal wäre denkbar: „Die GmbH aber ist eine rechtssichere Sache und wird durch die Judikatur und Literatur begleitet. Würde man etwas ändern, so gebe es am Anfang sicher ein ‚Kuddel-Muddel‘. Und es bräuchte viel Arbeit um das wieder wett zu machen. Vielleicht ist es eine plakative politische Forderung zu sagen, wir brauchen eine ‚Austrian Limited‘. Ich glaube nicht, dass dann Investoren kommen würden“, sagt Rüffler. „Einfacher wäre es auf die Bedürfnisse zu schauen, die wir identifiziert haben. Das kann man schnell umsetzen. Bei Mitarbeiterbeteiligungen sollten wir den Finanzminister bitten. Andere Dinge sollten wir nicht umsetzen. Da machen wir uns viel kaputt.“

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Vera Doppler, Hannes Freudenthaler und Margot Helm von andmetics (c) Kathrin Holzmann / andmetics
Vera Doppler, Hannes Freudenthaler und Margot Helm von andmetics (c) Kathrin Holzmann / andmetics

Das im oberösterreichischen Pasching sitzende Kosmetik-Startup andmetics wurde von Margot Helm und Hannes Freudenthaler im Jahr 2015 gegründet. Bekannt ist das Unternehmen für seine Enthaarungsstreifen für Augenbrauen aus Kaltwachs. Schon im Jahr 2019 war das Startup in vierzig Ländern aktiv – und holte sich folglich ein Millioneninvestment der Raiffeisen KMU Beteiligungs AG – brutkasten berichtete. Bislang war die Raiffeisen laut wirtschaft.at mit 34,25 Prozent beteiligt.

Mehrheitsübernahme durch Doppler nach Umstrukturierung

Wie nun bekannt wurde, erwarb die Doppler Holding GmbH 41 Prozent der Anteile an andmetics. Die Doppler Holding ist ein österreichischen Familienunternehmen, das 1932 gegründet wurde und sich auf den Handel mit Mineralöl spezialisierte. 2003 erwarb sie das Tankstellennetz von Turmöl, das damals im Besitz der Kommunistischen Partei Österreichs war. Mit einem Filialnetz von rund 260 Tankstellen zählte die Doppler Gruppe somit zum größten privaten Tankstellenbetreiber Österreichs. Erst Anfang des Jahres verkaufte die Doppler-Gruppe die Tankstellen an den polnischen Mineralölkonzern PKN Orlen.

Das Familienunternehmen befindet sich im Eigentum von Franz Joseph Doppler. Seine Ehefrau Vera Doppler erwarb zudem zehn Prozent an andmetics und wird Co-CEO des Startups. Sie tritt damit an die Seite des Co-Founders und geschäftsführenden Gesellschafter Hannes Freudenthaler.

Mit den erworbenen Anteilen ist die Familie Doppler damit Mehrheitseigentümerin von andmetics. Außerdem übernimmt Daniela Dieringer, CFO der Doppler Gruppe, das Prokura von Mitgründerin Margot Helm.

Founder geben Firmenanteile ab

Über den Kaufpreise wurde Stillschweigen vereinbart. Der Co-Founder von andmetics Freudenthaler verringerte seine Firmenanteile allerdings von 24,9 Prozent auf nun 6,7 Prozent. Die Anteile von Margot Helmer über die HMG Invest GmbH sanken von 24,94 Prozent auf zehn Prozent.

Vera Doppler bringt Expertise aus den Bereichen Marketing und Branding mit – und soll das Unternehmen in einer “schärferen Ausrichtung auf Marketingkompetenz, Branding und Platzierungsstrategie” stärken.

„Gleichzeitig freuen sich auch unsere bestehenden Investoren über diese spannende Entwicklung und sind gemeinsam mit dem gesamten Team entschlossen, das Unternehmen zu weiteren Erfolgen zu führen“, so Co-Founder Freudenthaler über den Neuzugang.

Andmetics sieht Wachstumsmärkte im Mittleren Osten & USA

In den letzten Monaten soll andmetics fünf neue Distributeure in Ländern wie der Schweden, Dänemark und den USA und Slowenien gewonnen haben. Außerdem sollen bei einem gemeinsamen Projekt mit der Klier Hair Group rund 700 Salons vor Ort in einem innovativen Brow Service geschult werden.

Auch im Bereich Retail konnte das Unternehmen sich nach eigenen Angaben deutlich breiter aufstellen. Andmetics erschloss demnach rund 2.000 neue Verkaufsstellen in Deutschland. Als künftige Wachstumsmärkte definiert das Unternehmen den Mittleren Osten und die USA. Um diese Wachstumsmärkte soll sich in Zukunft explizit die Co-Founderin Margot Helm kümmern.

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