15.11.2022

Fünf “Ts” um ein Unicorn zu werden

Eine Studie möchte das Erfolgsrezept gefunden haben, wie man zum Unicorn wird.
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(c) Adobe Stock - Sergey_T - Liegt das Geheimnis ein Unicorn zu werden in den fünf "Ts"?

Der Traum ist bekannt: In jungen Jahren mithilfe von Fast Food und Energy-Drinks (oder in heutigen Zeiten eher vegane Alternativen und nachhaltig hergestellte Kräuter-Getränke) aus der Garage, der WG, dem eigenen Schlafzimmer oder einem klaustrophobisch anmutenden Büroraum heraus eine Idee entwickeln, die sich dann in ein Startup und schlussendlich zum Unicorn wandelt. So werden gerne jene Erfolgsgeschichten erzählt, die zur Milliardenbewertung des eigenen Unternehmens und globalem Erfolg führen.

Für den tatsächlichen Erfolg jedoch braucht es laut einer Studie von McKinsey weit mehr: von ausreichend unternehmerischer Vorerfahrung, über die richtige Ausbildung bis hin zu nachhaltigen Wachstumschancen im Zielmarkt.

Diese Voraussetzungen hat McKinsey aus Interviews mit zehn Venture Capital-Gesellschaften und Angel Investors sowie 100 von weltweit 1000 Unicorns abgeleitet. Und kam auf das “fünf-T-System”

1. Unicorn: Nicht ohne mein Team

Laut der Analyse sind gute Mitarbeiter:innen der Schlüssel zum Erfolg. 75 Prozent aller Unicorn-Startups wurden von zwei oder mehr Leuten gegründet. Wichtig dabei sei die Vielfalt im Gründer:innenteam.

Unicorns sind, was die Studienabschlüsse betrifft, bunt durchmischt (technologischer Hintergrund 40 Prozent, Naturwissenschaften 25 Prozent, wirtschaftlicher Hintergrund 25 Prozent).

Generell sind Hochschulausbildungen bei Unicorn-Gründer:innen weit verbreitet: Mehr als 95 Prozent haben einen akademischen Abschluss, mehr als 70 Prozent sogar einen Master, MBA oder Doktortitel.

Neben der richtigen Ausbildung sei zudem auch Berufserfahrung essenziell. Die meisten (80 Prozent) Unicorn-Gründer:innen haben bereits davor Arbeitserfahrung gesammelt, und mehr als die Hälfte hat zuvor bereits ein anderes Startup gegründet.

Investor:innen sind, der Studie nach, auf der Suche nach Gründer:innen, die nicht nur Visionär:innen, sondern auch erfahrene Unternehmer:innen sind. Von der Garage aus zum Weltmarktführer wie bei Facebook, Google und Co. wird demnach kaum zur Realität.

“Die Unerfahrenheit dieses Gründer:innen-Stereotyps finden wir bei erfolgreich skalierten Gründungen jedoch selten – das Gegenteil ist der Fall: 80 Prozent der Gründer:innen haben Vorerfahrungen gesammelt: entweder in Startups oder Corporates”, sagt Jerome Königsfeld, Autor der Studie und Partner im McKinsey Büro in Köln.

2. Total adressable Market

Fast ein Drittel der Top-100-Unicorns ist in den Sektoren “Technologie, Medien und Telekommunikation”, “Industrie” und “Gesundheitswesen” zu finden. Dabei sei aber nicht nur die Größe entscheidend.

Ein Startup auf Trends und in Märkten ohne klaren Marktführer zu gründen, locke ebenfalls Investor:innen. Ganz nach dem Motto “There is no planet B” investieren Unternehmen und Regierungen weltweit aktuell vor allem in den Bereich Nachhaltigkeit (zehn Billionen Euro in den nächsten 30 Jahren).

Markus Berger-de León, ebenfalls Co-Autor der Studie und Senior Partner im McKinsey Berlin Büro, erklärt die vorausgesagten Investments so: “Steigende Energiepreise und ein gestiegenes Bewusstsein für den Klimawandel werden die Entwicklung und das Wachstum von Cleantech-Startups begünstigen.”

3. Mit dem perfekten Timing zum Unicorn

Als Vorreiter bei Trends können Startups mit schnellem Wachstum, höheren Margen und ausreichend verfügbarem Kapital rechnen. Damit sichern sich “First Movers” eine vorteilhafte Marktposition, bevor andere Startups oder etablierte Unternehmen auf das neue Geschäftsfeld aufmerksam werden.

Rasch potenzielle Kund:innen für das Produkt oder die Dienstleistung zu gewinnen, sei dabei entscheidend für Investor:innen.

4. Technologie: Software übertrumpft Hardware

Während der Großteil der Unternehmensgründungen auf neuen Technologien basiert, gibt es auch weitere Möglichkeiten, das richtige Produkt oder die passende Dienstleistung für den skalierbaren Erfolg zu finden. Startups können mit einer neuen Kombination oder Verbesserungen bestehender Technologien, beispielsweise durch gesteigerte Effizienz, einen Markt für sich gewinnen.

Entscheidend ist immer, die Skalierbarkeit – das Produkt oder die Dienstleistung soll von beliebig vielen Kund:innen genutzt werden können, ohne dass die eigenen Kosten explodieren. Bei diesem Aspekt wären vor allem Software-Produkte im Vorteil.

5. Traction: Neue Lösungen für alte Probleme

Erfolgreiche Gründungen zeichnen sich, der Studie nach, vor allem auch dadurch aus, dass für bestehende Probleme in bestehenden Märkten neue Lösungen geboten werden.

Mit einer Idee ein Unternehmen gründen, und danach nach dem richtigen Markt dafür zu suchen, führt nur in seltenen Fällen zum Erfolg. Investor:innen würden es, McKinsey nach, bevorzugen, wenn Unternehmen einem sogenannten “3-3-2-2-2”-Muster folgen.

Die Umsätze eines Startups sollten sich in den ersten zwei Jahren nach der Gründung verdreifachen und die drei Jahre danach ungefähr verdoppeln.

Die McKinsey-Analyse zeigt nämlich: Erfolgreiche Startups haben ihre Umsätze acht Jahre lang jedes Jahr verdoppelt.

Auch die derzeitige unsichere Wirtschaftslage wirkt sich auf den Startup-Sektor aus: Investor:innen achten aktuell vor allem auf Profitabilität und nicht auf schnelles Wachstum. Grund dafür ist die hohe Inflation, wodurch auch das Halten von Bestandskund:innen und wiederkehrende Einkünfte immer wichtiger werden.

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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