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Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Innovation sind entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft, so das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW). In Einklang damit verfolgt das BMAW das Ziel, Österreich als attraktiven Innovationsstandort zu positionieren. Ein wesentliches Instrument zur Unterstützung von F&E-Aktivitäten sei die Forschungsprämie des Bundesministeriums.
Förderungsvolumen nun noch leichter erhältlich
Seit 2018 können Unternehmen für Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung eine Prämie in Höhe von 14 Prozent der Forschungsaufwendungen beantragen. Seither zeichnet sich eine deutliche Steigerung der Forschungsaktivität heimischer Unternehmen ab: Die rund 758 Millionen Euro Forschungsinvestitionen im Jahr 2019 stiegen 2020 und 2021 auf über eine Milliarde Euro.
Im Jahr 2022 wurden schließlich über 9.100 Forschungsprojekte mit einem Volumen von 1,18 Milliarden Euro eingerichtet. Rund 80 Prozent der beantragenden Unternehmen waren Klein- und Mittelunternehmen. Darüber hinaus seien mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wesentliche Verbesserungen für Unternehmen umgesetzt worden. Diese umfassen unter anderem den Erlass von Teil-Bescheiden und das Heranziehen eines fiktiven Unternehmerlohns als erweiterte Bemessungsgrundlage.
Forschungsprämie soll internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher bezeichnet die Forschungsprämie als wichtigen Standortfaktor, der innovative Unternehmen nach Österreich holen soll. Derartige Konditionen würden attraktive Rahmenbedingungen für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten darstellen und die Innovationskraft der heimischen Wirtschaft ausbauen. “Mit den neuen Regelungen profitieren jetzt verstärkt auch forschungsaktive Start-ups und KMU von der Forschungsprämie“, so Kocher.
Zum Zeitpunkt der Prämieneinführung im Jahr 2002 betrug der Prämiensatz lediglich 3 Prozent. Nach kontinuierlicher Erhöhung werden Forschungsprojekte seit 2018 mit 14 Prozent der Forschungsaufwendungen subventioniert. Seit 2013 erstellt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als unabhängige Expertenorganisation prämienbezogene Gutachten als Unterstützung der zuständigen Finanzämter. Jene würden letztlich über Prämienzuerkennungen entscheiden und Bemessungsgrundlagen prüfen. Die FFG dient dabei als prozessbegleitende Beratungsstelle mit einer Beratungsdauer von rund 40 Tagen.
Laut Henrietta Egerth und Klaus Pseiner, Geschäftsführende der FFG, würde die Kombination aus direkter und indirekter Förderungen Innovationsstandort Österreich noch attraktiver gestalten. Außerdem leiste die FFG durch die Zusammenarbeit mit zuständigen Finanzämtern in Form von Beratung und Gutachtenerstellung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung heimischer F&E-Investitionen.