11.05.2022

Fifteen Seconds: Gründer Stefan Stücklschweiger und Thiemo Gillissen kaufen Unternehmen zurück

Das Grazer Gründer-Duo Stefan Stücklschweiger und Thiemo Gillissen kauft Anteile von Fifteen Seconds zurück und hält nun mit neuen Partnern 90 Prozent des Unternehmens.
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Fifteen Seconds
V.l.n.r: Stefan Stücklschweiger, Kathrin Schmidt, Thiemo Gillissen, Nino Groß | Fifteen Seconds

2012 gründeten Stefan Stücklschweiger und Thiemo Gillissen gemeinsam Fifteen Seconds – vor allem für das seit 2014 in Graz stattfindende Fifteen Seconds Festival bekannt – und holten sich im Jänner 2017 mit dem Strategie- und Designunternehmen moodley einen Partner als Mehrheitseigentümer ins Boot. Was folgten, war laut Fifteen Seconds ein “wesentlicher Professionalisierungsschritt” und “weiteres unternehmerisches Wachstum” in Zusammenarbeit mit den beiden moodley-Gründern Gernot Leonhartsberger und Mike Fuisz. 

Rückkauf und neue Shareholder an Bord

Nun geben Stücklschweiger und Gillissen bekannt, das Gros der Unternehmensanteile zurückgekauft zu haben und gemeinsam mit neuen Partnern im Management 90 Prozent von Fifteen Seconds zu halten: Als weitere Shareholder mit an Bord gegangen sind Kathrin Schmidt, seit 2017 für den Bereich Operations verantwortlich, sowie Nino Groß, der seit 2013 die Kommunikation des Unternehmens leitet. Gernot Leonhartsberger und Mike Fuisz bleiben mit zehn Prozent an Fifteen Seconds beteiligt, Thiemo Gillissen führt bei moodley weiterhin das Digitalgeschäft der Gruppe. 

© Fifteen Seconds | Niki Pommer

10.000 Teilnehmer:innen werden für das Fifteen Seconds im Juni erwartet

Das Fifteen Seconds Festival, das Flagship-Event des Unternehmens, erwartet für die kommende, achte Ausgabe am 9. und 10. Juni 10.000 Teilnehmer:innen aus über 20 Ländern in Graz. Nach einem Zwischenstopp in der Grazer Innenstadt sowie am Schloßberg im Herbst 2021 kehrt es in die Stadthalle zurück, nimmt aber die beliebtesten Innenstadt-Locations wieder mit ins Programm auf. Für 2022 kuratiert das Speaker & Program Management von Fifteen Seconds die Inhalte rund um zehn Themenschwerpunkte – von Circular Economy über Green Tech bis hin zu Smart City – und holt dazu 150 internationale Speaker:innen nach Österreich.


Videotipp: Was das Fifteen Seconds Festival 2022 seinen Gästen bieten wird

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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr erwirkte das Finanzministerium, eine vorübergehende Pause, indem es die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr bearbeitete – brutkasten berichtete. Die Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos. Doch das wird er bzw. sein Rechtsbeistand nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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