05.08.2021

Felloz: Grazer Social Impact-Startup digitalisiert Spendenprozess

Raphael Marton kennt die Gründe, warum Österreich seinen Nachbarländern beim Spenden hinterherhinkt. Und möchte daher den Spendenprozess digitalisieren.
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(c) Giacomo Lucchini - Felloz-Gründer Raphael Marton und Co-Founder Niklas Zechner wollen mit Video-Content den Spendenprozess erlebbarer machen.

Licht ins Dunkel. Caritas. Vier Pfoten. Ärzte ohne Grenzen, SOS Mitmensch. Greenpeace und WWF. Das sind nur ein paar der Vereine, an die sich Personen wenden können, möchten sie finanziell helfen. Ein Problem allerdings bleibt, wie Felloz-Gründer Raphael Marton weiß: „Nach dutzenden Interviews mit Spendern haben wir erfahren, dass diese oft nicht wissen, wo ihre Spende hin- und ob sie überhaupt ankommt“, sagt er.

Aus diesem Grund hat er Felloz erschaffen, eine Plattform, die den gesamten Spendenprozess digitalisiert und dabei Non-Profit-Organisationen hilft, ihre Spender langfristig zu begeistern. Das Kernstück ist eine White-Label-Spenden-App.

Video-Content statt Spendenbericht

„Es reicht nicht aus, einmal im Jahr einen seitenlangen Spendenbericht zu veröffentlichen. Mit authentischen Videocontent in der App sorgen wir dafür, dass Spender wirklich sehen können, was ihre gute Tat bewirkt hat“, erklärt Marton die Vision hinter seiner Idee.

Der Steirer war, neben seinem Studium an der TU Graz, Finanzreferent der ÖH und Gründer von Maku Help, einer Non-Profit-Organisation zur Förderung des Ehrenamts in der Steiermark.

„Wir haben Veranstaltungen im Stile von „2 Minuten 2 Millionen“ abgehalten, bei dem nicht Startups, sondern Vereine drei Minuten auf einer Bühne Zeit hatten, sich zu präsentieren“, sagt er. „Mir war es wichtig, dass es einen Wissensaustausch zwischen Ehrenamt und Unternehmertum gibt, da beide viel voneinander lernen können. Einerseits die Agilität von Startups, aber andererseits auch die Mitarbeiterbeteilung von ehrenamtlicher Arbeit. So haben wir Keynote-Speeches von der UN aber auch vom Gründer des ‚Fifteen Seconds Festivals‘ organisiert.“

Felloz-Gründer: „Door-2-Door“ war härteste und lehrreichste Arbeit“

Marton hat neben diesen Tätigkeiten auch Erfahrung als „Door-2-Door“-Fundraiser für den Malteser und Arbeiter-Samariter-Bund in Österreich und Deutschland gesammelt. Seine Aufgabe war es von Tür zu Tür zu gehen und Leute um Spenden zu bitten. „Dass man dort nicht immer mit offenen Armen empfangen wurde, kann man sich vorstellen. Das war die härteste, aber gleichzeitig lehrreichste Arbeit, die ich bisher machen durfte“, sagt er.

Er weiß, dass rund 91 Prozent der 14 bis 29 Jährigen den Status Quo des Spendens als unzufriedenstellend empfinden. Deshalb möchte er bei diesem Thema kundenfreundliche Prozesse etablieren, die Spender im Fokus haben und auch lange danach noch den Austausch ermöglichen. Das sei mit etablierten Fundraising-Methoden einfach nicht möglich. Deshalb die Idee zu Felloz.

Spenden sehen

„Ich habe selbst sehen können, wofür Spenden verwendet werden. Ein Projekt ist mir konkret in Erinnerung geblieben, nämlich der Wünschewagen. Dieser hat schwerstkranken Kindern einen Traum erfüllt. Der Zündfunken bei mir war, dass wir auch anderen Menschen mit Hilfe von Technologie zeigen können, welchen Einfluss ihre Spende auf andere hat“, so Marton weiter, der aktuell am bevorstehenden Markteintritt arbeitet und nach weiteren Kunden und Partnern sucht.

Felloz konnte im Juli eine Pree Seed-Investmentrunde mit Fil Rouge Capital, einem kroatischen VC-Fund, über 50.000 Euro zu einer Valuierung von 500.000 Euro abschließen. Das beim Techhouse Accelerator als „Local Superhero“ vorgestellte Startup steht kurz vor dem Launch des ersten Produktes und fokussiert darauf, ihre White-Label-Spenden-App möglichst bald europaweit anbieten zu können.

„Spüren können, welchen Impact Spenden haben“

Österreich hingegen ist, Martons Eindruck nach, ein Land voller Personen, die sehr großzügig in „Zeitspenden“ in Form von ehrenamtlicher Tätigkeit sind. Dabei sei der Anteil der Ehrenamtlichen rund doppelt so hoch, wie im EU-Durchschnitt. Beim Spendenaufkommen pro Kopf hingegen müsse sich Österreich gegen alle Nachbarländern, mit Ausnahme von Ungarn und Tschechien, geschlagen geben.

„Was mir dieser Umstand sagt, ist, dass Österreicher gerne Gutes tun, sofern sie sehen und spüren können, dass ihre Taten einen positiven Impact haben“, so Marton. „Es gibt viel Potential im Spendenbereich, das nur darauf wartet aktiviert zu werden. Großbritannien ist beim Spendenaufkommen übrigens Europameister, wo auch die Digitalisierung von karitativem Fundraising weiter fortgeschritten ist.“

Finanzlösung für NPOs im Blick

Neben dem Launch der App, widmen sich Marton und sein Team der Entwicklung einer neuen Finanzierungslösung, speziell für kleine Non-Profit-Organisationen. Marton dazu: „Wir konnten selbst sehen, wie viel Innovationskraft in diesen Organisationen steckt. Langfristig werden wir uns aber auch anderen Herausforderungen in der NPO-Welt widmen, wie beispielsweise Recruitment. Aber alles Schritt für Schritt.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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