10.07.2018

Fahrtendienst Uber verliert erneut vor Wiener Gericht

Die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts, die Ende April verhängt worden ist, wurde von Oberlandesgericht Wien bestätigt. Der einzige Schritt, der Uber noch bleibt, ist der Gang zum Obersten Gerichtshof.
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Uber
(C) PhotoPlus+/Fotolia - Uber muss in Wien den nächsten Rückschlag einstecken.

Im Streit zwischen Wiener Taxler und dem Fahrtendienstanbieter Uber gab es für das US-Unternehmen einen herben Rückschlag. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Ende April verhängte einstweilige Verfügung (EV) des Handelsgerichts jetzt bestätigt. Für das US-Unternehmen bleibt als letzer Schritt nur noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat zudem bereits letzten Freitag entschieden, dass in dieser Kausa österreichische Gerichte zuständig sind – und nicht jene aus Holland, wo Uber seine Europazentrale hat. “Wir freuen uns, dass die österreichischen Gerichte in diesem höchst komplexen Rechtstreit unsere Rechtsansicht bestätigen”, so Dieter Heine, Anwalt für Taxi 40100 und zuständiger Partner bei Vavrovsky Heine Marth. “Das OLG Wien hat sich einmal mehr klar zur Rechtswidrigkeit des Uber-Systems geäußert. Durch die Entscheidung des OGH ist auch sichergestellt, dass Uber für die unserer Ansicht nach zahlreichen Verstöße gegen die nunmehr bestätigte EV zur Verantwortung gezogen werden wird und sich nicht über formal-juristische Spitzfindigkeiten aus der Affäre ziehen kann. Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben.”

+++ Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen +++

Der Streit: Worum geht es?

Kurzum: Es geht um den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung. Uber ist eine App, die mit Mietwagen-Anbeitern zusammenarbeitet und eigentlich bloß vermittelt. Im Mietwagengewerbe gibt es keine behördlichen Vorgaben, was den Fahrpreis betrifft – dies bleibt zwischen Anbieter und Kunde Verhandlungssache. Per Gesetz ist es aber vorgegeben, dass der Mietvertrag für die Fahrt in der Zentrale des Anbieters finalisiert werden muss. Der Grund: Eine klare Trennung zwischen Taxianbietern, die jederzeit Kunden auf der Straße aufnehmen dürfen, und Mietwagen. Der große Vorwurf ans US-Unternehmen: Man habe sich nicht an diese Regeln gehalten, sondern Fahrer hätten unterwegs Aufträge angenommen. Hierbei hat die Taxifunkzentrale 40100 auch Testfahrten durchgeführt, Uber in die Falle laufen lassen und Gesetzesübertretungen festgehalten.

Uber drohen hohe Strafen

Das Handelsgericht Wien hat infolgedessen im April 2018 entschieden, dass es nur dann als Vermittlungsgeschäft gilt, wenn die Fahrer in ihrer Rolle als Autovermieter die Firma immer verlassen. Sollten sie jedoch Kunden unterwegs abholen, sei das illegal. Als Folge dieser Entscheidung hatte Uber in Wien für zwei Tage seine Dienstlesitungen eingestellt, das System geändert und Berufung eingelegt. Jene wurde nun abgelehnt. “Das Ergebnis ist eine weitere Bestätigung, dass sie illegal gehandelt haben”, sagt Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Für ihn “ist der gewonnene Rekurs ein weiterer entscheidender Schritt, die Uber-Mietwagen zu gewerberechtskonformen Verhalten anzuhalten und wieder die Grundbedingungen für fairen Wettbewerb und gegen Sozialdumping zu schaffen”. Der US-Firma drohen pro nachgewiesenem Verstoß 100.000 Euro Strafe.


⇒ Zur Website des Fahrtendienstleisters

⇒ 40100 App

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Gründerinnen Kathrin Buchinger-Schlader (li.) und Daniela Gefahrt (re.) mit ihren beiden Skeetoo-Seifen. (c) Skeetoo

Noch rechtzeitig vor dem Start der Gelsensaison beginnt Skeetoo diese Woche mit dem Verkauf von festen Duschseifen mit Stechmückenschutz. Über den Online-Shop sind sie in zwei Duftrichtungen erhältlich: Die zartrosa “Natürlich Fruchtig”-Seife riecht nach Grapefruit, die grüne “Belebend Frisch”-Seife nach Minze. Beide bestehen aus natürlichen Inhaltsstoffen, der Duft entsteht durch ätherische Öle und hebt sich von dem typischen scharfen Geruch ab, für den herkömmliche Gelsenabwehrmittel bekannt sind.

Vom Studienprojekt zum Startup

Skeetoo: Der Name ist ein Mix aus dem englischen Wort “Skin” für Haut und Mosquito. Also gut für die Haut und schlecht für die Gelsen: Das ist der Claim des Salzburger Startups, das die Studienkolleginnen Daniela Gefahrt und Kathrin Buchinger-Schlader erst im März gegründet haben. Sie haben sich dabei für die neue Gesellschaftform FlexCo entschieden.

Vor zwei Jahren bekamen die beiden nunmehrigen Gründerinnen im Rahmen ihres Studiums “KMU Entrepreneurship und Management” an der FH Salzburg den Auftrag, ein Geschäftskonzept zu entwickeln. Die Idee zu Skeetoo entstand spontan: “Wir haben uns zu einer Gruppe zusammengetan und dann bei einem Prosecco-Frühstück mal überlegt, was uns so einfällt – und dann sind wir auf die Idee gekommen”, erinnert sich Gefahrt.

Schutz von Labor bestätigt

“Wir waren irgendwann so überzeugt von dem Projekt, dass wir gesagt haben, eigentlich brauchen wir das”, so Gefahrt. Für die Entwicklung der Seifen und der Überprüfung ihrer Wirkung kooperierten die beiden Studentinnen mit einem Labor in Regensburg, das europaweit führend in der Forschung an Stechmücken ist.

Das Ergebnis: Die Seife wirkt, Gelsen halten Abstand. Mit regelmäßiger Verwendung der Seife verstärkt sich der Effekt. “Ein natürliches Abwehrmittel wird nie so effektiv sein wie ein chemisches, das ist klar. Aber einem gemütlichen Abend im Freien steht nichts im Wege”, erklärt Gefahrt.

Die Skeetoo-Palette wächst

Auch in Zukunft wollen die beiden mit wissenschaftlicher Unterstützung weitere Alternativen zu herkömmlichen Gelsenmitteln entwickeln. Unter anderem ist dafür eine Langzeitstudie mit einer MedUni geplant. Die Produktpalette soll dadurch um weitere Kosmetikprodukte wie Bodylotion und Sonnencreme erweitert werden. “Die ersten Prototypen zu diesen Produkten haben wir schon gemacht und testen lassen – auch diese Ergebnisse waren sehr gut”, verrät Gefahrt.

Bisher haben die beiden Gründerinnen Skeetoo mit Eigenkapital aufgebaut, für den Marktstart folgte nun eine erste FFG-Förderung über 6.000 Euro. Künftig wolle man jedoch “auf alle Fälle” weiter auf Investor:innensuche gehen.

Foxhole Security ist am Dienstagabend bei 2 Minuten 2 Millionen zu sehen. Außerdem in dieser Folge: Nano Ventures, Mata Origin und Foxhole Security.

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