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Bereits zum Jahreswechsel stellte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler eine Klage gegen die umstrittene EU-Taxonomie-Verordnung in Aussicht. Stein des Anstoßes: Geht es nach den Plänen der EU-Kommission sollen Investitionen in Atomkraft und Gas künftig unter bestimmten Vorraussetzungen als nachhaltig gelten.
Wie die Tageszeitung Kurier nun berichtet, hat Österreich am Freitag Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht, um gegen die EU-Taxonomie-Verordnung vorzugehen. Am Montag wäre eine entsprechende Frist für die Klage abgelaufen. Zudem will sich auch Luxemburg der Klage anschließen.
Die österreichische Argumentationslinie
Im Zuge der Klage beruft sich Österreich auf ein Gutachten von internationalen Expert:innen, wonach Atomkraft nicht nachhaltig sei. Zudem habe die EU-Kommission nicht die Ermächtigung, solch weitreichenden politischen Entscheidungen zu treffen. Auch etwaige Verfahrensfehler werden eingebracht. So hätten die EU-Staaten zu wenig Zeit gehabt, darüber zu beraten.
Kurzer Rückblick: Nur wenige Stunden vor dem Jahreswechsel hat die Europäische Kommission am Silvesterabend 2021/2022 an die EU-Mitgliedsstaaten einen vertraulichen Entwurf eines Rechtsaktes verschickt. Bis zum 12. Jänner hatten die EU-Staaten Zeit auf die komplexe Materie zu antworten. Bereits damals kritisierten zahlreiche Klimaschutz-Organisationen die kurze Konsultationszeit. Klimaschutzministerin Gewessler sprach Anfang Jänner auch von einer “Nacht und Nebelaktion”.
Kann die EU-Taxonomie noch gekippt werden?
Ob Österreich mit dieser Argumentation vor dem EuGH durchkommen wird, ist laut Expert:innen jedoch fraglich. Fest steht allerdings: Wenn im Zuge des EU-Gesetzgebungsverfahrens 20 der 27 EU-Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung dagegen stimmen, ließe sich das geplante Inkrafttreten noch verhindern. Dies gilt allerdings aus derzeitiger Sicht als unrealistisch. Am Montag möchte Klimaschutzministerin Gewessler jedenfalls im Zuge einer Pressekonferenz über die weiteren Schritte informieren.