15.09.2022

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

Die Krypto-Steuerberaterin Natalie Enzinger erklärt die Bedeutung vom Ethereum Merge und erläutert die steuerlichen Folgen.
/artikel/ethereum-merge-das-muss-man-steuerlich-beachten
Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
kommentar

Am Morgen des 15.09.2022 um 08:44 Uhr war es endlich soweit. Der langersehnte „Merge“ – der Wechsel des Konsensalgorithmus auf Proof-of-Stake bei Ethereum – wurde erfolgreich vollzogen. Die Umstellung des Konsensalgorithmus bietet für ETH-Besitzer neue Möglichkeiten, passive Einkünfte aus dem Staking von Ether zu erzielen.

Die Beacon Chain: So entstand der Merge

Der „Merge“ ist ein technisches Softwareupgrade, das den bestehenden Proof-of-Work-Konsensmechanismus von Ethereum auf einen Proof-of-Stake-Konsensalgorithmus umstellt. Die Umstellung auf den Proof-of-Stake Konsensalgorithmus erfolgte durch die Ethereum-Entwickler in zwei Schritten:

Der erste Schritt wurde bereits im Dezember 2020 erfolgreich mit dem Launch der Beacon Chain gelegt. Bei der Beacon Chain – einer separaten, vom Ethereum Mainnet unabhängigen Blockchain – konnte der neue Konsensalgorithmus Proof-of-Stake ohne Auswirkungen auf das bestehende Ethereum Mainnet ausreichend in einer Liveumgebung getestet werden. ETH-Besitzer konnten ab Dezember 2020 eine Menge von 32 ETH in einen „deposit contract“ einzahlen, um auf der Beacon Chain durch den Betrieb eines Validator-Nodes an der Blockerstellung teilzunehmen (sogenanntes „Staking“).

Auf der Beacon Chain wurden seither leere Blöcke validiert, die keine Transaktionen beinhalteten, da das Ethereum Mainnet noch nicht auf dem neuen Proof-of-Stake Konsensalgorithmus lief. Als Belohnung für die Blockerstellung erhielt man als Staker auf der Beacon Chain sogenannte „Consensus Layer Rewards“, die technisch zwar der jeweiligen Wallet-Adresse gutgeschrieben wurden, über die man aber bisher bzw. auch nach dem „Merge“  noch nicht verfügen konnte bzw. kann. Die Consensus Layer Rewards lassen sich also derzeit – auch nach dem „Merge“ – weder umtauschen noch verkaufen. Erst mit einem weiterführenden, in der Zukunft liegenden Upgrade – dem sogenannten „Shanghai Upgrade“ – sind die „Consensus Layer Rewards“ und die als „stake“ einbezahlten 32 ETH zugänglich bzw. veräußerbar. 

Merge: Der zweite Schritt

Mit dem heutigen „Merge“ wurde nun in einem zweiten Schritt die Consensus Layer der Beacon Chain technisch mit dem bestehenden Ethereum Mainnet zusammengeführt. Um weiterhin als Staker tätig zu sein, muss neben der technische Umstellungen der Client-Software auch eine eigene Wallet-Adresse für den Empfang der verdientenTransaktionsgebühren (sogenannte „Execution Layer Rewards“) angegeben werden. Im Unterschied zu den oben angeführten „Consensus Layer Rewards“ kann über die „Execution Layer Rewards“ bereits nach dem Merge verfügt werden, das heißt diese können ab sofort umgetauscht oder verkauft werden. 

Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking

In der Praxis kann das ETH-Staking in unterschiedlichsten Arten (bspw. Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking, etc.) ausgestaltet sein. Jede dieser Staking-Arten ist anhand des konkreten Einzelfalles zu würdigen, da unterschiedliche steuerliche Konsequenzen damit verbunden sein können. In der Folge wird anhand des „Solo home Staking“ erörtert, wie Rewards aus dem Staking ertragsteuerlich auf Basis der neuen geltenden Rechtslage einzuordnen sind und wann eine Besteuerung zu erfolgen hat. 

Beim „Solo home staking“ wird mit eigener Soft- und Hardware ein Validator-Node betrieben, um Transaktionen zu validieren und Blöcke zu erstellen. Dazu werden mindestens 32 Ether als „stake“ und ein gewisses technisches Know-How benötigt. Als Belohnung erhält der „Solo home Staker“ bei erfolgreicher Blockerstellung nach dem „Merge“ einerseits die „Consensus Layer Rewards“ und anderseits die „Execution Layer Rewards“, wobei die „Consensus Layer Rewards“ mangels Verfügungsmacht bis auf weiteres steuerlich noch nicht als zugeflossen gelten.

Über die „Execution Layer Rewards“ kann zwar bereits verfügt werden, jedoch ist zu untersuchen, ob der Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) zur Anwendung gelangen kann und somit die Besteuerung erst später mit dem Wechsel der Rewards in Euro (bzw anderes gesetzliches Zahlungsmittel)oder andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen stattfindet. Entscheidend ist, ob das ETH-Staking als sofort steuerpflichtige Leistung zur Transaktionsverarbeitung „durch einen technischen Prozess“ (wie z.B. beim Mining) oder als nicht-steuerbare Leistung zur Transaktionsverarbeitung durch den „vorwiegenden Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen“ gesehen wird.

„Besonders jene Einkünfte sollen erfasst werden, die zur Blockerstellung erzielt werden“

Laut § 27b Abs 2 Z 2 EStG gehört zu den laufenden Einkünften aus Kryptowährungen der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Nach den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz sollen besonders jene Einkünfte erfasst werden, die für die Blockerstellung erzielt werden. Welcher Konsensalgorithmus genutzt wird, soll unerheblich sein. Meines Erachtens muss der verwendete Konsensalgorithmus zumindest mit Proof-of-Work vergleichbar sein, zumal der vorwiegende Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen unter den Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) fällt. Keine laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen liegen nach dieser Bestimmung nämlich vor, wenn die Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht. 

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist das Wort „vorwiegend“ mit „überwiegend“ (also mehr als 50%) gleichzusetzen. Die Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz gehen nicht darauf ein, wie vorzugehen ist, wenn neben dem Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen auch weitere untergeordnete „Leistungen“ (z.B. das Betreiben einer Node) erbracht werden. 

Meines Erachtens ist der Kern der Leistung beim Solo home Staking der Einsatz der 32 ETH als „stake“ und somit die wesentliche Grundlage. Der Nutzung eigener Soft- und Hardware bzw. das Vorhandensein eines gewissen technischen Know-Hows kommt eine untergeordnete Bedeutung zu, weshalb die Rewards (Consensus als auch Execution Layer Rewards) unter den Staking-Tatbestand subsumierbar sein sollten. Zum Zeitpunkt des Erhalts der Rewards besteht demzufolge keine Steuerpflicht. Erst wenn die aus dem Staking stammenden Ether in ein gesetzliches Zahlungsmittel oder in andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen getauscht werden, liegt ein steuerbarer Vorgang vor, der mit dem Sondersteuersatz von 27,5% zu besteuern ist.

Von Seiten des Finanz-Ministeriums (BMF) gibt es derzeit noch keine Aussagen zum Ethereum Staking. Es bleibt abzuwarten, wie das BMF die Regelungen des § 27b EStG hinsichtlich des Ethereum Staking auslegen wird. 

Deine ungelesenen Artikel:
11.06.2026

Gegen Ineffizienz im Glasfaserausbau: Die „Zero-Touch“-Lösung des OÖ-Startups fluctus

Der weltweite Glasfaserausbau floriert – doch auf lokaler Ebene bleiben oft Lücken und ineffiziente Systeme bestehen. Das österreichische Startup fluctus von Anna Kurpierz und Christian Sattlecker hat eine „Zero-Touch"-Lösung entwickelt, die offene Netze zentralisiert managen und den Markt für neue Anbieter öffnen soll.
/artikel/gegen-ineffizienz-im-glasfaserausbau-die-zero-touch-loesung-des-ooe-startups-fluctus
11.06.2026

Gegen Ineffizienz im Glasfaserausbau: Die „Zero-Touch“-Lösung des OÖ-Startups fluctus

Der weltweite Glasfaserausbau floriert – doch auf lokaler Ebene bleiben oft Lücken und ineffiziente Systeme bestehen. Das österreichische Startup fluctus von Anna Kurpierz und Christian Sattlecker hat eine „Zero-Touch"-Lösung entwickelt, die offene Netze zentralisiert managen und den Markt für neue Anbieter öffnen soll.
/artikel/gegen-ineffizienz-im-glasfaserausbau-die-zero-touch-loesung-des-ooe-startups-fluctus
fluctus, aws
© fluctus - Anna Kurpierz und Christian Sattlecker von fluctus.

Der Bedarf an Bandbreite und enormen Datenvolumina steigt rasant. Doch während der globale Ausbau der physischen Infrastruktur voranschreitet, hinkt die digitale Verwaltung oft hinterher. Gerade kleine Regionen und lokale Netzerrichter stünden vor großen Herausforderungen. Zudem arbeiten mittelständische und große Unternehmen häufig mit starren, unzureichenden Systemen, denen es an Flexibilität fehlt, so die Erfahrung des fluctus-Gründerduos Anna Kurpierz und Christian Sattlecker.

fluctus mit End-to-End

„Wir haben bei unseren Projekten festgestellt, dass der österreichische Ausbau oft große Lücken hinterlässt – kleinen Regionen und Netzbetreibern fehlt der Zugang zu zukunftsträchtigen Technologien“, sagt Kurpierz. Um diese Lücken zu schließen, hat das oberösterreichische Startup ein von Grund auf neues Management-System für „Open-Access-Netze“ entwickelt.

Dabei setzt fluctus auf ein „New-Generation Open-Access-Tool“, das den Datenaustausch zentralisiert abwickelt. Das System funktioniert als reine „Zero-Touch“-Anwendung.

„Wir sind derzeit die Einzigen, die am europäischen Open-Access-Markt eine komplett zentralisiert managebare End-to-End-Lösung (E2E) anbieten“, erklärt die Gründerin weiter. „Da sämtliche Marktbegleiter von den Kunden eine Implementierung der Logiken in deren Netz voraussetzen.“

Der entscheidende Vorteil für Kunden sei hierbei, dass im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten Netzbetreiber keine komplexen Logiken mehr selbst in ihr eigenes Netz implementieren müssten.

Wettbewerb steigern

„Ziel unseres Systems ist der Zugang zu einem offenen Netz für alle Breitbandteilnehmer“, so die Founderin weiter. „Einerseits wird damit der Wettbewerb unter den ‚Internet Service Providern‘ gesteigert und verbraucherseitig entsteht zudem ein Nutzen aus qualitativ hochwertigen Produkten, ein großer Pool aus Anbietern und Produkten sowie niedrigere Preise. Durch die Entstehung eines Polypols auf der Angebotsseite und den daraus entstehenden größeren Markt ergeben sich intensivere Preis- und Qualitätswettbewerbe.“

Zudem würden offene Netze einen fairen Zugang für alle Anbieter ermöglichen und an jedem Anschluss einheitliche Prozesse sowie technische Mindeststandards garantieren.

„Unser Produkt ist im Wesentlichen ein System für den Glasfaserausbau und -betrieb, welches als zero-touch Anwendung realisiert wird. Durch das ‚New-Generation Open Access Tool‘, welches den Datenaustausch zentralisiert abwickelt, kann eine vergleichbare Angebotslandschaft wie im Mobilfunk geschaffen werden – neben bestehenden Internet-Providern werden auch neue Anbieter im selben Netz entstehen“, erklärt Kurpierz. „Dies führt zu größerer Angebotsvielfalt, wettbewerbsfähigen Preisen und einer höheren Anschlussquote. Es entstehen somit auch neue Möglichkeiten für Discounter, Energy-Drink-Giganten bis hin zur kleinen IT-Firma, im Netz anzubieten.“

Zielgruppen von fluctus

Die Kernzielgruppe von fluctus umfasst Netzbesitzer (wie regionale Infrastrukturbetreiber) sowie große Technologieunternehmen. Ein typischer Use-Case ist der Zusammenschluss bislang getrennt strukturierter Regionen. Durch die Zentralisierung von Netz- und Betriebsprozessen sollen bestehende Infrastrukturen effizienter genutzt und neue Internet-Service-Provider nahtlos integriert werden.

Monetarisiert wird die Technologie über Dienstleistungs- und Wartungsverträge. Nach dem Prinzip „Grow with your business“ bietet fluctus drei flexible Modelle an, die ein E2E-Deployment und den laufenden Betrieb über das hauseigene OSS/BSS-Management-System umfassen. Die Preisgestaltung ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Zusätzlich wird pro Projekt beziehungsweise pro „Point of Presence“ (POP) eine Projektpauschale verrechnet, die sich nach der Größe des Projekts richtet.

Hürden überwunden

Die Entwicklung einer derart tiefgreifenden Technologie ist kapital- und ressourcenintensiv. Das Gründerteam stand beim Aufbau vor massiven Hürden, wie Kurpierz erklärt: „Die Entwicklung und Herstellung unseres Produktes hat hohe Investitionen, sogenannte CAPEX, erzeugt und unzählige Tests erfordert. Erschwerend kommt hinzu, dass es am Markt wenig ausgebildetes Personal in diesem Bereich gibt – die interne Weiterbildung in dieser Nische ist enorm zeitintensiv und führt daher zu höheren Kosten.“

© fluctus – Das fluctus-Team.

Einen entscheidenden Durchbruch hierbei brachte aws Seedfinancing – Deep Tech. Die Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) trug maßgeblich zur Marktreife der Technologie bei, wie die Gründerin erklärt. Zudem konnte das Startup das aws-Netzwerk nutzen, um strategisch wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Mit einer fertigen Technologie im Rücken sind die nächsten Meilensteine klar definiert. In den kommenden Jahren möchte sich fluctus als etablierte Größe im DACH-Raum positionieren. Gleichzeitig treibt das Unternehmen die Erschließung weiterer internationaler Märkte voran.


Disclaimer: Der Artikel wurde in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) umgesetzt

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten