15.09.2022

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

Die Krypto-Steuerberaterin Natalie Enzinger erklärt die Bedeutung vom Ethereum Merge und erläutert die steuerlichen Folgen.
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Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
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Am Morgen des 15.09.2022 um 08:44 Uhr war es endlich soweit. Der langersehnte „Merge“ – der Wechsel des Konsensalgorithmus auf Proof-of-Stake bei Ethereum – wurde erfolgreich vollzogen. Die Umstellung des Konsensalgorithmus bietet für ETH-Besitzer neue Möglichkeiten, passive Einkünfte aus dem Staking von Ether zu erzielen.

Die Beacon Chain: So entstand der Merge

Der „Merge“ ist ein technisches Softwareupgrade, das den bestehenden Proof-of-Work-Konsensmechanismus von Ethereum auf einen Proof-of-Stake-Konsensalgorithmus umstellt. Die Umstellung auf den Proof-of-Stake Konsensalgorithmus erfolgte durch die Ethereum-Entwickler in zwei Schritten:

Der erste Schritt wurde bereits im Dezember 2020 erfolgreich mit dem Launch der Beacon Chain gelegt. Bei der Beacon Chain – einer separaten, vom Ethereum Mainnet unabhängigen Blockchain – konnte der neue Konsensalgorithmus Proof-of-Stake ohne Auswirkungen auf das bestehende Ethereum Mainnet ausreichend in einer Liveumgebung getestet werden. ETH-Besitzer konnten ab Dezember 2020 eine Menge von 32 ETH in einen „deposit contract“ einzahlen, um auf der Beacon Chain durch den Betrieb eines Validator-Nodes an der Blockerstellung teilzunehmen (sogenanntes „Staking“).

Auf der Beacon Chain wurden seither leere Blöcke validiert, die keine Transaktionen beinhalteten, da das Ethereum Mainnet noch nicht auf dem neuen Proof-of-Stake Konsensalgorithmus lief. Als Belohnung für die Blockerstellung erhielt man als Staker auf der Beacon Chain sogenannte „Consensus Layer Rewards“, die technisch zwar der jeweiligen Wallet-Adresse gutgeschrieben wurden, über die man aber bisher bzw. auch nach dem „Merge“  noch nicht verfügen konnte bzw. kann. Die Consensus Layer Rewards lassen sich also derzeit – auch nach dem „Merge“ – weder umtauschen noch verkaufen. Erst mit einem weiterführenden, in der Zukunft liegenden Upgrade – dem sogenannten „Shanghai Upgrade“ – sind die „Consensus Layer Rewards“ und die als „stake“ einbezahlten 32 ETH zugänglich bzw. veräußerbar. 

Merge: Der zweite Schritt

Mit dem heutigen „Merge“ wurde nun in einem zweiten Schritt die Consensus Layer der Beacon Chain technisch mit dem bestehenden Ethereum Mainnet zusammengeführt. Um weiterhin als Staker tätig zu sein, muss neben der technische Umstellungen der Client-Software auch eine eigene Wallet-Adresse für den Empfang der verdientenTransaktionsgebühren (sogenannte „Execution Layer Rewards“) angegeben werden. Im Unterschied zu den oben angeführten „Consensus Layer Rewards“ kann über die „Execution Layer Rewards“ bereits nach dem Merge verfügt werden, das heißt diese können ab sofort umgetauscht oder verkauft werden. 

Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking

In der Praxis kann das ETH-Staking in unterschiedlichsten Arten (bspw. Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking, etc.) ausgestaltet sein. Jede dieser Staking-Arten ist anhand des konkreten Einzelfalles zu würdigen, da unterschiedliche steuerliche Konsequenzen damit verbunden sein können. In der Folge wird anhand des „Solo home Staking“ erörtert, wie Rewards aus dem Staking ertragsteuerlich auf Basis der neuen geltenden Rechtslage einzuordnen sind und wann eine Besteuerung zu erfolgen hat. 

Beim „Solo home staking“ wird mit eigener Soft- und Hardware ein Validator-Node betrieben, um Transaktionen zu validieren und Blöcke zu erstellen. Dazu werden mindestens 32 Ether als „stake“ und ein gewisses technisches Know-How benötigt. Als Belohnung erhält der „Solo home Staker“ bei erfolgreicher Blockerstellung nach dem „Merge“ einerseits die „Consensus Layer Rewards“ und anderseits die „Execution Layer Rewards“, wobei die „Consensus Layer Rewards“ mangels Verfügungsmacht bis auf weiteres steuerlich noch nicht als zugeflossen gelten.

Über die „Execution Layer Rewards“ kann zwar bereits verfügt werden, jedoch ist zu untersuchen, ob der Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) zur Anwendung gelangen kann und somit die Besteuerung erst später mit dem Wechsel der Rewards in Euro (bzw anderes gesetzliches Zahlungsmittel)oder andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen stattfindet. Entscheidend ist, ob das ETH-Staking als sofort steuerpflichtige Leistung zur Transaktionsverarbeitung „durch einen technischen Prozess“ (wie z.B. beim Mining) oder als nicht-steuerbare Leistung zur Transaktionsverarbeitung durch den „vorwiegenden Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen“ gesehen wird.

“Besonders jene Einkünfte sollen erfasst werden, die zur Blockerstellung erzielt werden”

Laut § 27b Abs 2 Z 2 EStG gehört zu den laufenden Einkünften aus Kryptowährungen der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Nach den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz sollen besonders jene Einkünfte erfasst werden, die für die Blockerstellung erzielt werden. Welcher Konsensalgorithmus genutzt wird, soll unerheblich sein. Meines Erachtens muss der verwendete Konsensalgorithmus zumindest mit Proof-of-Work vergleichbar sein, zumal der vorwiegende Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen unter den Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) fällt. Keine laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen liegen nach dieser Bestimmung nämlich vor, wenn die Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht. 

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist das Wort „vorwiegend“ mit „überwiegend“ (also mehr als 50%) gleichzusetzen. Die Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz gehen nicht darauf ein, wie vorzugehen ist, wenn neben dem Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen auch weitere untergeordnete „Leistungen“ (z.B. das Betreiben einer Node) erbracht werden. 

Meines Erachtens ist der Kern der Leistung beim Solo home Staking der Einsatz der 32 ETH als „stake“ und somit die wesentliche Grundlage. Der Nutzung eigener Soft- und Hardware bzw. das Vorhandensein eines gewissen technischen Know-Hows kommt eine untergeordnete Bedeutung zu, weshalb die Rewards (Consensus als auch Execution Layer Rewards) unter den Staking-Tatbestand subsumierbar sein sollten. Zum Zeitpunkt des Erhalts der Rewards besteht demzufolge keine Steuerpflicht. Erst wenn die aus dem Staking stammenden Ether in ein gesetzliches Zahlungsmittel oder in andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen getauscht werden, liegt ein steuerbarer Vorgang vor, der mit dem Sondersteuersatz von 27,5% zu besteuern ist.

Von Seiten des Finanz-Ministeriums (BMF) gibt es derzeit noch keine Aussagen zum Ethereum Staking. Es bleibt abzuwarten, wie das BMF die Regelungen des § 27b EStG hinsichtlich des Ethereum Staking auslegen wird. 

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Was braucht es, damit Österreich und Europa bei künstlicher Intelligenz nicht zurückfallen? Diese Frage diskutierten Hermann Erlach (Microsoft), Marco Porak (IBM), Peter Ahnert (Nagarro) und Jeannette Gorzala in der vorerst letzten Folge der brutkasten-Serie "No Hype KI".
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Peter Ahnert, Hermann Erlach, Marco Porak und Jeannette Gorzala
Peter Ahnert, Hermann Erlach, Marco Porak und Jeannette Gorzala | Foto: brutkasten

“No Hype KI” wird unterstützt von CANCOM AustriaIBMITSVMicrosoftNagarroRed Hat und Universität Graz.


Wo stehen wir wirklich, was die Adaption von künstlicher Intelligenz in der österreichischen Wirtschaft angeht? Diese Frage zu beantworten war eines der Ziele der Serie “No Hype KI“, die brutkasten anlässlich des zweijährigen Bestehens von ChatGPT gestartet hat. Die ersten fünf Folgen beleuchten unterschiedliche Aspekte des Themas und lieferten eine Bestandsaufnahme.

Im Staffelfinale, der sechsten Folge, war der Blick dann in Richtung Zukunft gerichtet. Dazu fanden sich die Österreich-Chefs von Microsoft und IBM, Hermann Erlach und Marco Porak, sowie Nagarros Big Data & AI Practice Lead für Central Europe, Peter Ahnert, und KI-Expertin Jeannette Gorzala, die auch Mitglied des KI-Beirats der österreichischen Bundesregierung ist, im brutkasten-Studio ein.

“Der Hype ist weg und das ist eine gute Sache”

Eine der Erkenntnisse der Serie: Unternehmen und Institutionen verabschieden sich von überschwänglichen Erwartungen und sehen sich stattdessen an, wie KI tatsächlich in der Praxis eingesetzt wird. „Der Hype ist weg und das ist eine gute Sache, weil jetzt kann man auf den Use Case gehen“, sagt Hermann Erlach, General Manager von Microsoft Österreich, im Videotalk. Er vergleicht den aktuellen Reifegrad von KI mit dem Beginn einer langen Reise: „Wenn ich so eine Reise angehe, dann brauche ich ein Ziel, einen Plan und Mitreisende. Alleine macht das wenig Spaß.“

Auch Marco Porak, General Manager von IBM in Österreich, schlägt in eine ähnliche Kerbe. Er sieht das abgelaufene Jahr als eine Phase der Erkenntnis. Den Status Quo bei KI in Österreichs Unternehmen beschreibt er im Talk folgendermaßen: “Wir haben allerorts sehr viel ausprobiert, sind vielleicht da und dort auf die Nase gefallen”. Gleichzeitig habe es auch “schöne Erfolge” gegeben. Für Porak ist klar: “Die Frage der Stunde lautet: Wie machen wir jetzt von hier weiter?“

AI Act: “Jetzt müssen wir ins Tun kommen”

Ein großes Thema dabei ist der AI Act der EU. Jeannette Gorzala, Gründerin von Act.AI.Now, plädiert für eine pragmatische Haltung gegenüber der EU-Verordnung: “Der AI-Act ist ein Faktum, er ist da. Jetzt müssen wir ins Tun kommen.” Sie sieht in dem Regelwerk einen Wegweiser: “Wir müssen die entsprechenden Kompetenzen aufbauen und die Möglichkeiten nutzen, die diese Regulierung bietet. Das ist der Reiseplan, den wir brauchen.”

Auch Marco Porak sieht den AI Act positiv: „Er hat nicht die Algorithmen reguliert, sondern gesagt, was wir in Europa gar nicht wollen, etwa Sozialpunktesysteme oder Gesichtserkennung in Echtzeit.“ So entstehe für Unternehmen im globalen Wettbewerb ein Vorteil, wenn sie ihre KI-Anwendung nach europäischen Maßstäben zertifizieren lassen: „Das ist wie ein Gütesiegel.“

“Müssen positiv aggressiv reingehen, um unseren Wohlstand zu halten”

Hermann Erlach von Microsoft bezeichnet den Ansatz des AI Act ebenfalls als “gut”, betont aber gleichzeitig, dass es jetzt auf die Umsetzung von KI-Projekten ankomme: “Wir haben eine Situation, in der jedes Land an einem neuen Startpunkt steht und wir positiv aggressiv reingehen müssen, um unseren Wohlstand zu halten.”

Peter Ahnert sieht dabei auch ein Problem in der öffentlichen Wahrnehmung: KI werde tendenziell nicht nur zu klein gedacht, sondern meist auch in Zusammenhang mit Risiken wahrgenommen: “Es werden die Chancen nicht gesehen.” Woran liegt es? “Zu einem erheblichen Teil daran, dass noch zu wenig Bildung und Aufklärung an dem Thema da ist. In Schulen, in Universitäten, aber auch in Unternehmen und in der öffentlichen Hand.” Hier müsse man ansetzen, sagt der Nagarro-Experte.

Jeannette Gorzala sieht das ähnlich: “Bildung und Kompetenz ist das große Thema unserer Zeit und der zentrale Schlüssel.” Verstehe man etwas nicht, verursache dies Ängste. Bezogen auf KI heißt das: Fehlt das Verständnis für das Thema, setzt man KI nicht ein. Die Opportunitätskosten, KI nicht zu nutzen, seien aber “viel größer” als das Investment, das man in Bildung und Governance tätigen müssen. “Natürlich ist es ein Effort, aber es ist wie ein Raketenstart”, sagt Gorzala.

IBM-Programm: “Die Angst war weg”

Wie das in der Praxis funktionieren kann, schilderte IBM-Chef Porak mit einem Beispiel aus dem eigenen Unternehmen. IBM lud weltweit alle Mitarbeitenden zu einer KI-Challenge, bei der Mitarbeiter:innen eigene KI-Use-Cases entwickelten, ein – mit spürbaren Folgen: “Die Angst war weg.” Seine Beobachtung: Auch in HR-Teams stieg die Zufriedenheit, wenn sie KI als Assistenz im Arbeitsablauf nutzen. “Sie können sich auf die komplexen Fälle konzentrieren. KI übernimmt die Routine.”

Microsoft-Chef Erlach warnt auch davor, das Thema zu stark unter Bezug auf rein technische Skills zu betrachten: “Die sind notwendig und wichtig, aber es geht auch ganz viel um Unternehmens- und Innovationskultur. Wie stehen Führungskräfte dem Thema AI gegenüber? Wie steht der Betriebsrat dem Thema AI gegenüber?”, führt er aus.

Venture Capital: “Müssen in Europa ganz massiv was tun”

Soweit also die Unternehmensebene. Einen große Problemstelle gibt es aber noch auf einem anderen Level: Der Finanzierung von Innovationen mit Risikokapital. “An der Stelle müssen wir in Europa ganz massiv was tun”, merkte Ahnert an. Er verwies auf Beispiele wie DeepMind, Mistral oder Hugging Face, hinter denen jeweils europäische Gründer stehen, die aber in den USA gegründet, ihre Unternehmen in die USA verkauft oder zumindest vorwiegend aus den USA finanziert werden.

Der Nagarro-Experte verwies dazu auf eine Studie des Applied AI Institute, für die Startups aus dem Bereich generative KI zu den größten Hürden, mit denen sie es zu tun haben, befragt wurden. “51 Prozent haben Funding genannt. Weit abgeschlagen an zweiter Stelle mit 24 Prozent erst kam die Regulierung und unter 20 Prozent waren Themen wie Fachkräftemangel oder Zugang zu Compute Power.” Ahnerts Appell: “Bei dem Thema Finanzierung müssen wir was tun, damit wir in der nächsten Welle an der Spitze sind.”

Erlach: Adaption entscheidend

Letztlich sei aber vielleicht gar nicht so entscheidend, wo eine Technologie produziert werde, argumentierte Hermann Erlach von Microsoft. Denn es komme auf die Adaption an: “Vielleicht ist die Diskussion Europa vs. Amerika in Teilbereichen die falsche.” Die wichtigere Frage sei also: “Wie adaptiere ich diese Technologie möglichst schnell, um meinen Wohlstand zu erhöhen?”

Marco Porak ergänzt: “Ganz, ganz wesentlich ist Mut. Ganz, ganz wesentlich ist unsere kulturelle Einstellung zu dem Thema.” Man müsse die Chancen sehen und weniger das Risiko. In der Regulatorik könne man dies begleiten, indem man Anreize schafft. “Und ich glaube, wenn wir das als Österreich mit einem großen Selbstbewusstsein und auch als Europa mit einem großen Selbstbewusstsein machen, dann haben wir in fünf Jahren eine Diskussion, die uns durchaus stolz machen wird.”


Die gesamte Folge ansehen:


Die Nachlesen der bisherigen Folgen:

Folge 1: “No Hype KI – wo stehen wir nach zwei Jahren ChatGPT?”

Folge 2: “Was kann KI in Gesundheit, Bildung und im öffentlichen Sektor leisten?”

Folge 3: “Der größte Feind ist Zettel und Bleistift”: Erfolgsfaktoren und Herausforderungen in der KI-Praxis”

Folge 4: KI-Geschäftsmodelle: “Wir nutzen nur einen Bruchteil dessen, was möglich ist”

Folge 5: Open Source und KI: “Es geht nicht darum, zu den Guten zu gehören”


Die Serie wird von brutkasten in redaktioneller Unabhängigkeit mit finanzieller Unterstützung unserer Partner:innen produziert.

No Hype KI

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Peter Ahnert, Hermann Erlach, Marco Porak und Jeannette Gorzala
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Erlach: Adaption entscheidend

Letztlich sei aber vielleicht gar nicht so entscheidend, wo eine Technologie produziert werde, argumentierte Hermann Erlach von Microsoft. Denn es komme auf die Adaption an: “Vielleicht ist die Diskussion Europa vs. Amerika in Teilbereichen die falsche.” Die wichtigere Frage sei also: “Wie adaptiere ich diese Technologie möglichst schnell, um meinen Wohlstand zu erhöhen?”

Marco Porak ergänzt: “Ganz, ganz wesentlich ist Mut. Ganz, ganz wesentlich ist unsere kulturelle Einstellung zu dem Thema.” Man müsse die Chancen sehen und weniger das Risiko. In der Regulatorik könne man dies begleiten, indem man Anreize schafft. “Und ich glaube, wenn wir das als Österreich mit einem großen Selbstbewusstsein und auch als Europa mit einem großen Selbstbewusstsein machen, dann haben wir in fünf Jahren eine Diskussion, die uns durchaus stolz machen wird.”


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