15.09.2022

Ethereum-Merge: Das muss man steuerlich beachten

Die Krypto-Steuerberaterin Natalie Enzinger erklärt die Bedeutung vom Ethereum Merge und erläutert die steuerlichen Folgen.
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Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
Natalie Enzinger spricht über den Ethereum Merge © Enzinger Steuerberatung; Dennis / AdobeStock
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Am Morgen des 15.09.2022 um 08:44 Uhr war es endlich soweit. Der langersehnte „Merge“ – der Wechsel des Konsensalgorithmus auf Proof-of-Stake bei Ethereum – wurde erfolgreich vollzogen. Die Umstellung des Konsensalgorithmus bietet für ETH-Besitzer neue Möglichkeiten, passive Einkünfte aus dem Staking von Ether zu erzielen.

Die Beacon Chain: So entstand der Merge

Der „Merge“ ist ein technisches Softwareupgrade, das den bestehenden Proof-of-Work-Konsensmechanismus von Ethereum auf einen Proof-of-Stake-Konsensalgorithmus umstellt. Die Umstellung auf den Proof-of-Stake Konsensalgorithmus erfolgte durch die Ethereum-Entwickler in zwei Schritten:

Der erste Schritt wurde bereits im Dezember 2020 erfolgreich mit dem Launch der Beacon Chain gelegt. Bei der Beacon Chain – einer separaten, vom Ethereum Mainnet unabhängigen Blockchain – konnte der neue Konsensalgorithmus Proof-of-Stake ohne Auswirkungen auf das bestehende Ethereum Mainnet ausreichend in einer Liveumgebung getestet werden. ETH-Besitzer konnten ab Dezember 2020 eine Menge von 32 ETH in einen „deposit contract“ einzahlen, um auf der Beacon Chain durch den Betrieb eines Validator-Nodes an der Blockerstellung teilzunehmen (sogenanntes „Staking“).

Auf der Beacon Chain wurden seither leere Blöcke validiert, die keine Transaktionen beinhalteten, da das Ethereum Mainnet noch nicht auf dem neuen Proof-of-Stake Konsensalgorithmus lief. Als Belohnung für die Blockerstellung erhielt man als Staker auf der Beacon Chain sogenannte „Consensus Layer Rewards“, die technisch zwar der jeweiligen Wallet-Adresse gutgeschrieben wurden, über die man aber bisher bzw. auch nach dem „Merge“  noch nicht verfügen konnte bzw. kann. Die Consensus Layer Rewards lassen sich also derzeit – auch nach dem „Merge“ – weder umtauschen noch verkaufen. Erst mit einem weiterführenden, in der Zukunft liegenden Upgrade – dem sogenannten „Shanghai Upgrade“ – sind die „Consensus Layer Rewards“ und die als „stake“ einbezahlten 32 ETH zugänglich bzw. veräußerbar. 

Merge: Der zweite Schritt

Mit dem heutigen „Merge“ wurde nun in einem zweiten Schritt die Consensus Layer der Beacon Chain technisch mit dem bestehenden Ethereum Mainnet zusammengeführt. Um weiterhin als Staker tätig zu sein, muss neben der technische Umstellungen der Client-Software auch eine eigene Wallet-Adresse für den Empfang der verdientenTransaktionsgebühren (sogenannte „Execution Layer Rewards“) angegeben werden. Im Unterschied zu den oben angeführten „Consensus Layer Rewards“ kann über die „Execution Layer Rewards“ bereits nach dem Merge verfügt werden, das heißt diese können ab sofort umgetauscht oder verkauft werden. 

Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking

In der Praxis kann das ETH-Staking in unterschiedlichsten Arten (bspw. Solo home staking, Staking as a service, Liquid pool Staking, etc.) ausgestaltet sein. Jede dieser Staking-Arten ist anhand des konkreten Einzelfalles zu würdigen, da unterschiedliche steuerliche Konsequenzen damit verbunden sein können. In der Folge wird anhand des „Solo home Staking“ erörtert, wie Rewards aus dem Staking ertragsteuerlich auf Basis der neuen geltenden Rechtslage einzuordnen sind und wann eine Besteuerung zu erfolgen hat. 

Beim „Solo home staking“ wird mit eigener Soft- und Hardware ein Validator-Node betrieben, um Transaktionen zu validieren und Blöcke zu erstellen. Dazu werden mindestens 32 Ether als „stake“ und ein gewisses technisches Know-How benötigt. Als Belohnung erhält der „Solo home Staker“ bei erfolgreicher Blockerstellung nach dem „Merge“ einerseits die „Consensus Layer Rewards“ und anderseits die „Execution Layer Rewards“, wobei die „Consensus Layer Rewards“ mangels Verfügungsmacht bis auf weiteres steuerlich noch nicht als zugeflossen gelten.

Über die „Execution Layer Rewards“ kann zwar bereits verfügt werden, jedoch ist zu untersuchen, ob der Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) zur Anwendung gelangen kann und somit die Besteuerung erst später mit dem Wechsel der Rewards in Euro (bzw anderes gesetzliches Zahlungsmittel)oder andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen stattfindet. Entscheidend ist, ob das ETH-Staking als sofort steuerpflichtige Leistung zur Transaktionsverarbeitung „durch einen technischen Prozess“ (wie z.B. beim Mining) oder als nicht-steuerbare Leistung zur Transaktionsverarbeitung durch den „vorwiegenden Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen“ gesehen wird.

“Besonders jene Einkünfte sollen erfasst werden, die zur Blockerstellung erzielt werden”

Laut § 27b Abs 2 Z 2 EStG gehört zu den laufenden Einkünften aus Kryptowährungen der Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden. Nach den Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz sollen besonders jene Einkünfte erfasst werden, die für die Blockerstellung erzielt werden. Welcher Konsensalgorithmus genutzt wird, soll unerheblich sein. Meines Erachtens muss der verwendete Konsensalgorithmus zumindest mit Proof-of-Work vergleichbar sein, zumal der vorwiegende Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen unter den Ausnahmetatbestand des § 27b Abs 2 Satz 2 1.TS EStG („Staking“) fällt. Keine laufenden Einkünfte aus Kryptowährungen liegen nach dieser Bestimmung nämlich vor, wenn die Leistung zur Transaktionsverarbeitung vorwiegend im Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen besteht. 

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist das Wort „vorwiegend“ mit „überwiegend“ (also mehr als 50%) gleichzusetzen. Die Erläuternden Bemerkungen zum Gesetz gehen nicht darauf ein, wie vorzugehen ist, wenn neben dem Einsatz von vorhandenen Kryptowährungen auch weitere untergeordnete „Leistungen“ (z.B. das Betreiben einer Node) erbracht werden. 

Meines Erachtens ist der Kern der Leistung beim Solo home Staking der Einsatz der 32 ETH als „stake“ und somit die wesentliche Grundlage. Der Nutzung eigener Soft- und Hardware bzw. das Vorhandensein eines gewissen technischen Know-Hows kommt eine untergeordnete Bedeutung zu, weshalb die Rewards (Consensus als auch Execution Layer Rewards) unter den Staking-Tatbestand subsumierbar sein sollten. Zum Zeitpunkt des Erhalts der Rewards besteht demzufolge keine Steuerpflicht. Erst wenn die aus dem Staking stammenden Ether in ein gesetzliches Zahlungsmittel oder in andere Wirtschaftsgüter (außer Kryptowährungen) oder Leistungen getauscht werden, liegt ein steuerbarer Vorgang vor, der mit dem Sondersteuersatz von 27,5% zu besteuern ist.

Von Seiten des Finanz-Ministeriums (BMF) gibt es derzeit noch keine Aussagen zum Ethereum Staking. Es bleibt abzuwarten, wie das BMF die Regelungen des § 27b EStG hinsichtlich des Ethereum Staking auslegen wird. 

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Das Gründungsteam von voidsy | (c) voidsy

In der Industrie ist die zerstörungsfreie Prüfung von Materialien und Bauteilen von zentraler Bedeutung, besonders in sicherheitskritischen Bereichen wie der Luftfahrt oder der Automobilbranche. Doch die bis dato verfügbaren Systeme sind meist komplex in der Anwendung, teuer und primär für den Einsatz in Laboren konzipiert. Abhilfe möchte künftig das in Wels angesiedelte Startup voidsy schaffen, das mit seinem sogenannten 3D V-ROX eine einfache und zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) von Bauteilen ermöglicht.

Die Unternehmensgründung erfolgte im Jahr 2022 durch voidsy-CEO Holger Plasser gemeinsam mit seinen drei Co-Gründern Gernot Mayr, Günther Mayr und Gregor Thummerer. Alle vier waren zuvor als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Fachhochschule Oberösterreich tätig. 

Die Vorteile von 3D V-ROX

“Mit dem 3D V-ROX wollten wir eine Lösung schaffen, die nicht nur präzise, sondern auch praktikabel für die direkte Anwendung in der Industrie ist”, erklärt Plasser, Mitbegründer und CEO von voidsy. “Wir haben uns darauf konzentriert, ein System zu entwickeln, das die komplexe Technologie der aktiven Thermografie in eine kompakte und bedienerfreundliche Form bringt.” Das System kann dabei direkt in der Produktionsumgebung eingesetzt werden. 

(c) voidsy

Zudem hat das System einen weiteren Vorteil: Der 3D V-ROX setzt keine ionisierende Strahlung frei und es werden keine Materialien kontaminiert. Darüber hinaus kann die Qualitätsprüfung um bis zu 80 Prozent schneller und kostengünstiger durchgeführt werden. “Unser System ist kontaktlos und deutlich schneller als beispielsweise die herkömmliche Ultraschallmethode, was in vielen Anwendungen einen großen Vorteil darstellt”, so Plasser.

Bereits erste Systeme von voidsy im Einsatz 

Seit der Gründung hat voidsy an der Verbesserung und Weiterentwicklung des 3D V-ROX gearbeitet. Das Unternehmen hat bereits eine Pilotserie von etwa zehn Geräten produziert, die bei verschiedenen Kunden aus der Luftfahrt-, Automobil- und weiteren Industriezweigen im Einsatz sind. Diese Pilotkunden spielen eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung des Systems, da ihr Feedback direkt in die nächste Version von 3D V-ROX einfließt. Der Abschluss der Serienreife ist übrigens für Ende des Jahres geplant.

“Die Rückmeldungen unserer Pilotkunden sind für uns von unschätzbarem Wert“, betont Plasser. “Sie helfen uns dabei, unser Produkt stetig zu verbessern und es noch besser an die Bedürfnisse der Industrie anzupassen.”

Das Welser Startup hat bereits Kunden weltweit, einschließlich in China und den USA. Der Export geht jedoch mit gewissen Herausforderungen einher, da es sich um ein sogenanntes Dual-Use-Produkt handelt. Das bedeutet, dass das Gerät sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden könnte, was spezielle Exportgenehmigungen erfordert.

Geschäftsmodell und bisherige Finanzierung

Das Geschäftsmodell konzentriert sich auf den Verkauf der entwickelten Hardware-Devices. Der Preis für das Gerät liegt im sechsstelligen Bereich, zwischen 100.000 und 150.000 Euro, abhängig von der Ausstattung. Neben der Hardware bietet Plasser mit seinem Team auch verschiedene Softwarepakete an, die zusätzlich verkauft werden.

Zur Finanzierung ihres Unternehmens konnte voidsy auf eine Reihe von Förderprogrammen zurückgreifen. Besonders hervorzuheben ist die Unterstützung durch das Pre-Seed-Programm der Austria Wirtschaftsservice (aws), das maßgeblich zur erfolgreichen Entwicklung und Markteinführung des „3D V-ROX“ beigetragen hat. Das Programm aws Preseed Deep Tech ermöglichte es voidsy, die Grundlagen für die innovative Thermografie-Technologie zu legen und die ersten Schritte hin zur Kommerzialisierung zu gehen.

“Der Support der aws ging weit über die finanzielle Unterstützung hinaus. Das Team hat uns mit seinem Know-how tatkräftig bei der Entwicklung eines Schutzrechtskonzeptes für unseren Proof of Concept und der Ausarbeitung unseres Geschäftsmodells unterstützt”, so Plasser.

Zukunftsperspektiven von voidsy

Aktuell arbeitet das Team an der Vorbereitung einer ersten Risikokapitalrunde, um das weitere Wachstum zu sichern. „Unsere Vision ist es, in den nächsten Jahren zu einem führenden Anbieter im Bereich der zerstörungsfreien Materialprüfung zu werden“, sagt Plasser.

Obwohl voidsy das Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Materialprüfung erkennt, setzt das Unternehmen zunächst auf traditionelle Methoden, da die Akzeptanz von KI in der Branche noch gering ist. “KI ist zweifellos die Zukunft, aber wir müssen auch die Skepsis der Industrie berücksichtigen”, erklärt Plasser. „Wir entwickeln bereits KI-basierte Lösungen, aber unser Fokus liegt derzeit auf der Optimierung der bestehenden Technologie.”


* Disclaimer: Das Startup-Porträt entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftservice (aws)

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