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Der Energiekostenzuschuss kann ab heute, den 29. November beantragt werden. Nach Ende der dreiwöchigen Voranmeldungsphase können Unternehmen, die in der Energiekrise besonders von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind, nun die Unterstützungsmaßnahme bei der aws, der Austria Wirtschaftsservice GmbH beantragen. Eine entsprechende Voranmeldung war allerdings Voraussetzung für die seit heute geltende Antragsstellung, die bis 15.02.2023 möglich ist. Eine mögliche Nachfrist zur Voranmeldung wird derzeit geprüft, wie das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) am Dienstag bekannt gab.
Wer mit dem Energiekostenzuschuss gefördert wird
Der Energiekostenzuschuss wird von der Förderbank des Bundes, der aws, abgewickelt. Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe in den Monaten Feber 2022 bis September 2022 unterstützt.
Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens drei Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis maximal 700.000 Euro Jahresumsatz.
Das Stufenprogramm
Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt, – ab der Stufe 2 können beispielsweise nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt. Aktuell wird laut BMAW an einem Pauschalfördermodell für Kleinstunternehmen gearbeitet. Insgesamt stehen 1,3 Milliarden Euro für die Förderung bereit.