05.02.2021

Steirer Blockchain-Startup schlittert in Konkurs

Das FinTech Difacturo mit Sitz in Gleisdorf in der Steiermark stand nach eigenen Angaben unmittelbar vor der Marktreife, scheiterte aber an mangelnder Finanzierung.
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Das Blockchain-Startup Difacturo aus Gleisdorf, Steiermark, strebt keine Fortführung des Geschäfts an
Das Blockchain-Startup Difacturo aus Gleisdorf, Steiermark, strebt keine Fortführung des Geschäfts an

Mit seiner Blockchain-basierten E-Rechnung wollte das Steirer Startup Difacturo neue Maßstäbe im Rechnungswesen setzen. Und ein Investment, Förderungen durch die FFG, mehrere gewonnene Wettbewerbe und Partnerschaften u.a. mit dem Bundesrechenzentrum (BRZ) schienen dem 2018 gegründeten Unternehmen Recht zu geben. Doch der Plan ging scheinbar nicht auf: Difacturo eröffnete vergangene Woche ein Konkursverfahren, soll also nicht fortgeführt werden. Und das, obwohl es im Insolvenzantrag (laut Angaben des KSV1870) heißt: “Die entwickelte Software steht unmittelbar vor Marktreife, der Break-Even war für 2021 geplant”.

“Förderungsgelder nicht ausgereicht”

Betroffen sind ca. 30 Gläubiger. Zuletzt hatte das Startup aber nur mehr einen Dienstnehmer. Es werden eine ganze Reihe an Gründen für die Insolvenz genannt. Vor allem hätten “die Förderungsgelder nicht ausgereicht, um sämtliche laufende Kosten der Produkt- und Softwareentwicklung abzudecken”. Zudem habe der “Chefentwickler” der Software das Unternehmen unvorhersehbar im Dezember 2019 verlassen. “Dies führte zu Zeitverzögerungen in der Programmierung und zu Problemen bei der Softwareentwicklung. Diese Verzögerung war in der Planung nicht enthalten”, heißt es weiter.

Liquiditätsprobleme hätten im letzten Quartal des Jahres 2020 auch zu Abgängen von Dienstnehmern geführt (zwischenzeitlich hatte das Startup bis zu sieben). “Auch die Covid-19 Krise führte zu Verunsicherungen im Marktumfeld, die verstärkten Vermarktungs-/Verkaufsbemühungen der bereits fertigentwickelten Produktkomponenten zeigten somit nicht die erwartete Wirkung”, so Difacturo.

Investoren zeigen Interesse an Difacturo-Software

Auch wenn man beim Gleisdorfer Startup keine Sanierung durchführen will, scheint der Plan zu bestehen, die entwickelte Software fortzuführen. So heißt es beim KSV1870: “Die entwickelte Software und die damit einhergehenden Prozesse und das Know-How stellen aus Sicht der Schuldnerin einen erheblichen Wert dar. Es gibt diverse Unternehmen/Investoren welche an der entwickelten Software samt Prozessen Interesse zeigen. Der Insolvenzverwalter wird die Aktiva bestmöglich zu verwerten haben”.

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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
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“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. “Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen”, heißt es weiter.

Taxefy: “Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos”

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. “Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten”, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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