24.01.2023

David Chaum: „Aus dem Mitmach-Web wird ein Internet der Teilhabe“

Interview. Der Erfinder des digitalen Geldes, David Chaum, über Demokratie im Netz und wie sich das Web³ gegen die großen Tech-Unternehmen stellt, die aktuell die Regeln des politischen Diskurses diktieren.
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Chaum, Web3, Demokratie im Internet
(c) ZVg - David Chaum im Interview.

David Chaum ist der ursprüngliche Gründer des dezentralen xx-Netzwerks und CEO von Elixxir.io, die mit „Speakeasy“ eine anonyme dezentralisierte Social-Media-Plattform entwickelt haben. Er gilt als Erfinder des digitalen Geldes und der blinden digitalen Unterschrift, die auf die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre beim Informationsaustausch, bei Abstimmungen und in der Welt der Kryptowährungen, einschließlich Bitcoin, einen großen Impact hatte.

Chaum: MPC, Mainet und Tor

Seine Entwürfe für gemischte Netzwerke führten zur Implementierung von „Onion-Routing“-basierten Plattformen wie Tor, und im Bereich des verteilten Rechnens veröffentlichte er die erste formal beschriebene Blockchain und prägte den Begriff „Multi-Party-Computing“ oder „MPC“. MainNet, eine quantenresistente, globale Hochleistungs-Blockchain, startete im November 2021.

Chaum promovierte in Informatik an der UC Berkeley und lehrte an der „NYU Graduate School of Business“ und der „University of California“; er gründete auch die „International Association for Cryptologic Research“ und die Kryptographie-Gruppe am „Center for Mathematics and Computer Science“ in Amsterdam.

Im Gespräch mit dem brutkasten spricht er darüber, wie das Web³ mehr Demokratie im Netz bringen kann und erklärt, welche Gefahren von Facebook, Google und Co. bei dieser Thematik ausgehen.

EuroDIG & demokratischen Grundsätze

Zur Erklärung: Letzten Sommer fand in Triest die 14. Auflage des EuroDIG statt. Diskutiert wurde dabei unter anderem die Ende April von den USA initiierte „Erklärung zur Zukunft des Internets“.

Die 32 Unterzeichner, zu denen auch die EU gehört, bekannten sich darin zu dem Bestreben, ein Internet zu fördern, das auf demokratischen Grundsätzen basiert und die Grundfreiheiten sowie Menschenrechte achtet. Des Weiteren gaben sich die Unterzeichner des Papiers überzeugt, dass das Internet als ein „dezentrales Netz der Netze“ funktionieren solle, in dem ein fairer Wettbewerb zwischen Online-Plattformen und Unternehmen möglich sei.

Digitale Technologien haben nach Auffassung der Unterzeichner ferner das Potenzial, Demokratie, Frieden, Rechtsstattlichkeit und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Insgesamt wolle man ein Multi-Stakeholder-Modell verfolgen.

Einen besonders vielversprechenden Ansatz für mehr Demokratie im Internet hierbei: das Web³, mit der Blockchain-Technologie als technologisches Rückgrat.


brutkasten: Stichwort Kritik am EuroDIG: Woran hakt es? Was sind die Probleme und was muss besser werden?

David Chaum: Lassen Sie mich mit dem Wichtigsten anfangen: Foren, auf denen der Dialog gesucht wird, sind grundsätzlich natürlich zu begrüßen. Das gilt auch für das Multi-Stakeholder-Modell, das sowohl der EuroDIG als auch das ihm übergeordnete Internet Governance Forum (IGF) verfolgen. Es wird versucht, Vertreter aus Zivilgesellschaft, Industrie und Forschung in den Dialog einzubeziehen. Leider sehen wir bei solchen Initiativen häufig, dass ‚Otto-Normal-Verbraucher:innen‘ nicht hinreichend repräsentiert werden. Zudem werde ich hellhörig, wenn Initiativen wie der „IGF“ Spenden von Google, Amazon und Facebook beziehen – Unternehmen also, die erheblich zur Zentralisierung der Machtstrukturen im Internet beigetragen haben.

Eine kurze Erklärung für Laien: Wie kann das Web³ Demokratisierung bringen? Ist das Metaverse wirklich der Schlüssel dazu?

Mit dem Web 2.0 haben die ersten sozialen Netzwerke Anfang der 2000er das Zeitalter des ‚Mitmach-Webs‘ eingeläutet. Aus dem rein konsumierenden User wurde damit der “Produser”: Ein Benutzer, der auch selbst Content produzieren und monetarisieren kann.

Heute sind die Nutzer:innen der großen Web2.0-Plattformen selbst zum Produkt geworden, mit dem Dienste von Facebook, Google und Co. finanziert werden. Mit jedem Posting, Share oder Like werden intransparente Algorithmen mit persönlichen Daten der User:innen gefüttert. Dabei geht es nicht nur um inhaltliches, sondern auch um Metadaten. Aus diesen lassen sich bereits extrem genaue Persönlichkeitsprofile erstellen. Das Missbrauchspotenzial dieser Informationen ist enorm – vor allem, wenn sie in die falschen Hände geraten.

Für eine lebendige Demokratie braucht es jedoch einen freien Marktplatz der Meinungen. Was wir aktuell erleben ist, wie einige wenige Unternehmen die Regeln des politischen Diskurses diktieren. Diese Macht spiegelt sich auch in der technologischen Infrastruktur des Internets: Die meisten Online-Angebote setzen auf Cloud-Lösungen von Google, Amazon und Co.

Das Web³ will das ändern. Als nächste Evolutionsstufe des Internets macht es seine Nutzer:innen zu Miteigentümer:innen der Dienste, die sie verwenden. Aus dem ‚Mitmach-Web‘ wird ein ‚Internet der Teilhabe‘, das Menschen wieder den freien Austausch von Gedanken und Werten ermöglicht – unabhängig von Landesgrenzen.

Die Blockchain-Technologie bildet hierbei die Grundlage für diesen Gegenentwurf zum zentralisierten Status quo. Denn, echte Blockchain-Netzwerke werden nicht von einer einzelnen Entität verwaltet, sondern von der Community. Im Blockchain-Space braucht es kein Vertrauen in die Rechtschaffenheit von Intermediären, sondern Vertrauen in den Code. Und dieser lässt sich bei Open-Source-Projekten objektiv und von jedermann prüfen.

Digitale Technologien haben nach Auffassung der Unterzeichner ferner das Potenzial, Demokratie, Frieden, Rechtsstaatlichkeit und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Das klingt in der Theorie sehr schön. Wie sieht es mit der Praxis aus?

Wie so oft klafft eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. So wird auch in der Erklärung der Missstand konstatiert, den ich eben angesprochen habe, nämlich, dass das Internet zentralisiert und der Datenschutz bedroht ist. Es wird ein globales und dezentrales Netzwerk der Netzwerke gefordert und gleichzeitig vor der Einflussnahme durch politisch motivierte Desinformationskampagnen aus dem Ausland gewarnt. Wie sich Datenschutz und die Möglichkeit, unliebsame Inhalte zu zensieren, vereinbaren lassen, darüber steht in der Erklärung nichts.

Die Suche nach Lösungen sollen Multistakeholder-Gremien wie der IGF übernehmen – mit freundlicher Unterstützung von Facebook, Google und Co. Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass dieser Weg uns wirklich das dezentrale Internet bescheren kann, wie es in der Erklärung gefordert wird.

Aber auch abseits der Internet-Governance gibt noch erheblichen Nachholbedarf in Sachen digitaler Demokratie. Das beginnt bereits bei der Stimmabgabe: So sind beispielsweise Online-Wahlen selbst auf regionaler und kommunaler Ebene noch eine absolute Ausnahme – das gilt auch für die Unterzeichner der Erklärung. Freilich braucht es dafür auch ein technologisches Rückgrat, das garantiert, dass die Stimmabgabe nicht manipuliert werden kann.

Ziel ist dabei nicht der gläserne Wählende, sondern vielmehr das gläserne Wahlsystem, das die Autonomie und die Privatsphäre des Einzelnen wahrt. Doch selbst das robusteste System ist wertlos, wenn ihm die Wählerschaft misstraut. Daher ist es wichtig, dass ein elektronisches Wahlsystem absolut transparent gestaltet wird – ohne dabei Abstriche beim Datenschutz machen zu müssen.

Die Blockchain-Technologie kann hier wertvolle Dienste leisten – allerdings nur in Verbindung mit einer starken Verschlüsselung, die von nichts und niemandem geknackt werden kann – auch nicht von künftigen Quantencomputern, die übrigens in der Erklärung zur Zukunft des Internets nicht einmal Erwähnung finden.

In diesem Sinne: Wie wird und kann Quantentechnologie künftig unser Leben beeinflussen?

Quantencomputer bergen ein enormes Potenzial – im Guten wie im Schlechten. So wird davon ausgegangen, dass die Quantentechnik die Erforschung neuer medizinischer Wirkstoffe dramatisch beschleunigen wird. Andere Anwendungsfälle liegen beispielsweise in der Entwicklung neuer Batterien, der Finanzmathematik oder der Optimierung von Lieferketten, kurzum: Quantencomputer eignen sich vor allem für Aufgaben, in denen Simulationen mit unzähligen Variablen durchgeführt werden.

Das bedeutet aber auch, dass viele aktuell weit verbreitete Verschlüsselungssysteme anfällig gegenüber Quantencomputern sind. Und hier kommen wir zum Bedrohungspotenzial der Technologie. Viele Kryptosysteme können von einem hinreichend starken Quantencomputer geknackt werden. So auch die elliptische Kurvenkryptographie, die zum Beispiel bei Bitcoin und, in anderer Ausformung, bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von WhatsApp- und Signal-Nachrichten zum Einsatz kommt. Daten, Nachrichten und Vermögen, die heute noch als sicher gelten, werden in absehbarer Zeit angreifbar. Daher sollte man bereits heute auf eine Kryptographie setzen, die inhärent quantenresistent ist.

Und hier kommt „Yaos Multi-party computation“ ins Spiel. Worum handelt es sich dabei?

Vereinfacht gesagt hat Yao einen Weg gefunden, wie zwei Parteien Daten miteinander abgleichen können, ohne dass eine der beiden dazu ihre Daten offenlegen muss – weder gegenüber der anderen Partei noch gegenüber einem Intermediär. Zur Illustration stellte Yao das Millionärsproblem: Wie können zwei Millionäre feststellen, wer reicher ist, ohne dazu das eigene Vermögen zu verraten? Der Datenschutz spielt folglich bereits bei Yao eine Rolle.

Er löst das Millionärsproblem mithilfe eines Algorithmus, bei dem ‚RSA‘ zum Einsatz kommt, eines von vielen Verschlüsselungsverfahren, die auf der Primfaktorzerlegung basieren. Nun gehört die Primfaktorzerlegung zu jenen Aufgaben, die ein hinreichend starker Quantencomputer mithilfe des ‚Shor-Algorithmus‘ ganz einfach lösen kann. Damit hochsensible Daten langfristig vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt bleiben, braucht es quantensichere Technologien.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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