11.03.2021

CryptoRobby: Darum ist Bitcoin kein Mittel “für kriminellen Zahlungsverkehr”

Der Bitcoin-Experte Robert "CryptoRobby" Schwertner reagiert im brutkasten-Interview auf Aussagen des Wiener-Börse-Chefs Christoph Boschan zu Bitcoin.
/artikel/cryptorobby-darum-ist-bitcoin-kein-mittel-fur-kriminellen-zahlungsverkehr
Blockchain-Experte
Blockchain-Experte Robby Schwertner war nicht erfreut über Aussagen von Wiener-Börse-Chef Christoph Boschan | Foto: CryptoRobby

Ein Interview des Chefs der Wiener Börse, Christoph Boschan, mit der Tageszeitung “Die Presse” hat in der heimischen Kryto-Szene für Aufregung gesorgt. Befragt zu Bitcoin sagte Boschan darin, die Krypowährung sei “extrem wichtig für den kriminellen Zahlungsverkehr”. Wenn die Wiener Börse angriffen werde, komme die Zahlungsaufforderung ausschließlich in Bitcoin, führte er weiter aus.

Einer, bei dem die Aussage nicht gut ankam, ist Blockchain- und Bitcoin-Experte Robby Schwertner – vielen besser bekannt als CryptoRobby. Er machte seinem Ärger daraufhin mit einem vielbeachteten LinkedIn-Posting Luft. Wir haben bei CryptoRobby nachgefragt, wie er die Entwicklung von Bitcoin nach dem Hype der vergangenen Monate sieht und wie hoch er das kriminelle Potenzial der Kryptowährung tatsächlich einschätzt.

Dein LinkedIn-Posting mit deiner Kritik an den Aussagen von Christoph Boschan ist in der Krypto-Szene viral gegangen. Was ist denn so falsch daran, dass Bitcoin “wichtig für den kriminellen Zahlungsverkehr” sei?

Alles ist daran falsch! Es hat mich schockiert und wütend gemacht, dass ein erfahrener Börse-Manager sich zu so einer Aussage hinreißen lässt. Denn das Statement ist nicht nur inhaltlich falsch, es zeigt auch, dass der Chef der Wiener Börse – immerhin eine der größten Handelsplätze Europas – offenbar wenig Ahnung von Blockchain und der Transparenz von Bitcoin hat.

Was kritisiert du konkret an der Aussage des Wiener-Börse-Chefs?

Die Behauptung Boschans, dass Bitcoin für den kriminellen Zahlungsverkehr wichtig sei, ist durch Fakten nicht belegt. Bitcoin ist durch sein öffentliches “Kassabuch” viel transparenter als beispielsweise Bargeld. Transaktionen mit Bitcoin sind nachvollziehbar und für kriminelle Aktivitäten völlig ungeeignet. Bei manchen Kriminellen und Börse-Bossen hat sich das offenbar noch nicht herumgesprochen.

Europol hat kürzlich den IOCTA-Bericht veröffentlicht (Dank an Prof. Markus Büch für den Hinweis), darin stellte man fest, dass nur 1,1% aller Bitcoin-Transaktionen einen kriminellen Hintergrund haben, der Rest sind klassische Investitions- und Handelsaktivitäten. Von einer Wichtigkeit für kriminellen Zahlungsverkehr kann also keine Rede sein.

Hier treffen offenbar zwei Welten aufeinander, die klassische Finanzwelt und die der Kryptowährungen. Wie siehst du die Entwicklung von Börsenplätzen? Werden Handelsplätze durch dezentrale Systeme abgelöst?

Ich glaube, dass es in zehn Jahren keine Börsen mehr geben wird, das „Parkett“ hat ausgedient. Manager, die die Zeichen der Zeit nicht erkennen, beschleunigen den Untergang. Man wird sich fragen, wie es sein konnte, dass man ihn nicht schneller hat kommen sehen. Hat man! Nur nicht die meisten der „elderly white men“, die an der Spitze dieser Börsen saßen. Manche Börsenplätze nützen allerdings die Chance der neuen digitalen Krypto-Anlageklassen und bemühen sich in die Welt der Kryptowährungen einzusteigen.

Die Börse Stuttgart bietet mit ihrer wirklich coolen Bison App Bitcoin-Handel, das spricht auch Millennials an. Die Börse Frankfurt verstärkt ihren Handel mit Bitcoin und Ethereum, Schweizer Börsen sind schon lange im Bitcoin-Business. Die Wiener Börse hinkt hinterher. Zwar lässt man den Handel mit Kryptos indirekt über zwei ETPs zu, das Angebot ist aber halbherzig. Christoph Boschan gibt im Presse-Interview zu, dass die ETPs nur „leidlich“ gehandelt werden. Überraschend ist das nicht, denn wenn man Bitcoin ins kriminelle Eck stellt, darf man sich nicht wundern, wenn Käufer ausbleiben.

Dass man mit Bitcoin & Co erfolgreich sein kann, zeigt Bitpanda. Das Wiener Krypto-Fintech spezialisierte sich früh auf Kryptowährungshandel und verfügt über eine Wertpapier-Lizenz. Kürzlich wurde verlautet, dass man bei Bitpanda bald auch in Aktien investieren kann, und zwar auch in Teilen, man muss nicht mehr die ganze Aktie kaufen! Das ist neu und bietet Chancen für Kleinanleger.

Für mich ein Zeichen, dass klassischen Aktienhandelsplätzen massiv Konkurrenz droht: Das österreichische FinTech Start-up Morpher bildet Aktienkurse auf der Ethereum-Blockchain ab, Aktien können so rund um die Uhr gehandelt werden. Auch das lässt die Börsen alt aussehen.

Wie siehst du die Zukunft von Bitcoin, ist es ein wirksames Mittel zu Absicherung gegen drohende Inflation?

Man hört oft, dass die massiven Corona-Hilfsprogramme zu dramatischer Inflation führen werden. Da bin ich skeptisch. Josef Stigilitz, ehemaliger Chefökonom der Weltbank meinte kürzlich im Handelsblatt-Interview, dass die Inflationswarner völlig daneben liegen.  Sowohl die Geld- als auch die Fiskalpolitik könnten sofort gegensteuern, sollte wider Erwarten Inflationsdruck entstehen. Irgendwie spüre ich, dass er recht hat: die Europäische Zentralbank wird gerade deswegen kritisiert, weil sie so konsequent und unbeirrbar gegen drohende Inflation vorgeht.

Bitcoin ist allerdings aus anderen Gründen wichtig, und das wird seit vergangenem Jahr von institutionellen Anlegern gewürdigt: Bitcoin ist das neue „Digitale Gold“, ein ausgezeichnetes Wertaufbewahrungsmittel. Die Kritik, dass es sich bei Bitcoin um ein Pyramidenspiel, um eine Tulpen-Mania, handelt ist nicht berechtigt. Dasselbe könnte man über Gold sagen. Das Edelmetall wird zwar industriell noch genutzt, ängst aber oft durch Platin oder andere Legierungen ersetzt, und hat damit auch keine echte industrielle Funktion. Bitcoin hingegen kann zukünftig für den Zahlungsverkehr an Bedeutung gewinnen. Das geht auch aus einer viel beachteten Studie von Analysten der Citi-Bank hervor.

Und noch ein wichtiger Aspekt besteht bei Bitcoin: Die Kryptowährung basiert auf einem Computerprogramm. Keine Regierung oder Zentralbank kann je nach Laune oder Geldnot die Bitcoin-Druckerpresse anwerfen, es sind und bleiben maximal 21 Millionen Bitcoins, die nach und nach von Minern geschürft werden. Und diesen Gedanken der totalen politischen Unabhängigkeit des Bitcoins finden viele Investoren besonders reizvoll.

Deine ungelesenen Artikel:
vor 2 Stunden

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
/artikel/mica-und-krypto-anlageberatung-teil-2
vor 2 Stunden

MiCA und Krypto-Anlageberatung: Diese Anforderungen müssen erfüllt sein

Gastbeitrag. Zahlreiche Dienstleistungen in Bezug auf Kryptowerte werden ab dem 30. Dezember 2024 durch MiCA einer Zulassungspflicht unterliegen. Welchen Anforderungen erfüllt sein müssen, erläutert Rechtsanwalt Philipp Ley in Teil 2 seiner Gastbeitragsserie.
/artikel/mica-und-krypto-anlageberatung-teil-2
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

CryptoRobby: Darum ist Bitcoin kein Mittel “für kriminellen Zahlungsverkehr”

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

CryptoRobby: Darum ist Bitcoin kein Mittel “für kriminellen Zahlungsverkehr”

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

CryptoRobby: Darum ist Bitcoin kein Mittel “für kriminellen Zahlungsverkehr”

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

CryptoRobby: Darum ist Bitcoin kein Mittel “für kriminellen Zahlungsverkehr”

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

CryptoRobby: Darum ist Bitcoin kein Mittel “für kriminellen Zahlungsverkehr”

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

CryptoRobby: Darum ist Bitcoin kein Mittel “für kriminellen Zahlungsverkehr”

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

CryptoRobby: Darum ist Bitcoin kein Mittel “für kriminellen Zahlungsverkehr”

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

CryptoRobby: Darum ist Bitcoin kein Mittel “für kriminellen Zahlungsverkehr”

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

CryptoRobby: Darum ist Bitcoin kein Mittel “für kriminellen Zahlungsverkehr”