10.02.2023

Crypto Weekly #90: US-Kryptobörse Kraken erhält Staking-Verbot – was dies jetzt bedeutet

Diese Woche: 30 Mio. Dollar Strafe - und künftig kein Staking-Angebot mehr am US-Markt. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs zwischen der Kryptobörse Kraken und der US-Börsenaufsicht. Was sind die Hintergründe und welche Folgen wird dies nun haben?
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Smartphone displaying logo of Kraken cryptocurrency exchange on stock exchange diagram background
Foto: Adobe Stock/piter2121

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Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): 21.900 US-Dollar (-7 % gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche)
  • Ethereum (ETH): 1.550 Dollar (-6 %)
  • BNB: 309 Dollar (-5 %)
  • Cardano (ADA): 0,36 Dollar (-9 %)
  • Solana (SOL): 21 Dollar (-14 %)

? US-Börsenaufsicht verbietet Kryptobörse Kraken Staking

Manchmal geht es ganz schnell. Erst vorletzte Woche stand in Crypto Weekly #88 : “Von der US-Börsenaufsicht können potenziell jederzeit Aktionen kommen, die sich auf den Markt niederschlagen.” Und jetzt ist es auch schon passiert. 

Die US-Börsenaufsicht, die Securities and Exchange Commission (SEC), hat die Branche geschockt. Und zwar exakt mit dem Thema, das schon seit Jahren einer der großen Risikofaktoren für die US-Kryptobranche ist: der rechtliche Status von Krypto-Assets in den USA – und ob diese als Wertpapiere nach US-Recht einzustufen sind. Auch dieses Thema hatten wir erst in der Vorwoche in Crypto Weekly #89 behandelt.

Diese Woche wurde zunächst über Medienberichte bekannt, dass die Behörde eine Untersuchung der US-Kryptobörse Kraken zu genau dieser Frage eingeleitet hat. Und dass diese schon weit fortgeschritten sein soll. 

Am Donnerstagabend bestätigte sich dies: Die Börsenaufsicht gab bekannt, bereits einen Vergleich mit  Kraken erreicht zu haben. Und der hat es in sich. 

Es geht um das Staking-Angebot der Börse. Staking kommt bei sogenannten “Proof of Stake”-Chains wie Ethereum oder Solana zum Einsatz und ist eine Alternative zum Mining, wie es etwa bei Bitcoin verwendet wird. Validatoren, die neue Blocks zur Chain hinzufügen wollen, müssen kein energieintensives Mining betreiben – sondern eine bestimmte Anzahl an Token in einem Smart Contract hinterlegen und dort “sperren” lassen. Im Gegenzug erhalten sie zinsähnliche Erträge. 

Nun zu den Eckpunkten des Vergleichs:

  • Kraken hat demnach mit seinem Staking-Angebot US-Wertpapierrecht gebrochen
  • Krakens “Staking-as-a-Service”-Programm hätte nach US-Recht einen Prozess zur Registrierung von Wertpapieren bei der SEC durchlaufen müssen
  • die Börse muss deswegen nun 30 Mio. US-Dollar Strafe zahlen
  • außerdem muss Kraken sein Staking-Angebot in den USA einstellen

Im Rahmen des Vergleichs musste sich Kraken zwar nicht im rechtlichen Sinne schuldig bekennen. Das Ergebnis spricht aber für sich. Dass die Börse sich verpflichten musste, Staking am US-Markt nicht mehr anzubieten, ist ein ziemlich weitreichender Schritt. Und dieser wirft natürlich die Frage auf, welche weiteren Folgen dies nun hat.

Gleich vorweg: Kraken darf nur in den USA kein Staking mehr anbieten. Für Kundinnen und Kunden außerhalb der USA wird die Börse Staking über Tochterunternehmen weiterhin ermöglichen. Und auch Personen in den USA, die ihre Krypto-Assets auf eigene Faust staken (nicht über zentralisierte Akteure wie Börsen) sind nicht betroffen.

? Was bedeutet die Entscheidung für Coinbase und andere Staking-Anbieter?

Die große Frage ist nun aber: Was bedeutet die Entscheidung für andere Staking-Anbieter in den USA? Klar ist: Es waren keine Punkte, die spezifisch für Kraken waren, die die Börsenaufsicht gestört haben. Sondern generell das Staking-Angebot. Das heißt auch, dass es für andere Anbieter jetzt eng werden könnte. Was diesen natürlich bewusst ist. 

Nehmen wir etwa Coinbase. Die US-Kryptobörse ist schon länger nicht gut auf die SEC zu sprechen. Ein geplantes Produkt zum Verleih von Kryptowährungen konnte im Sommer 2021 nicht starten – weil die SEC schon vorher klar gemacht hatte, dass Coinbase dafür den Prozess zur Registrierung von Wertpapieren durchlaufen müsse. Schon damals hatte sich Coinbase-CEO Brian Armstrong die Behörde scharf kritisiert.

Und auch diese Woche meldete er sich mit Kritik zu Wort. Noch vor Bekanntwerden des Kraken-Vergleichs schrieb er auf Twitter von “Gerüchten, dass die SEC Krypto-Staking in den USA für Privatanleger:innen” verbieten wolle. Er hoffe, dass diese Gerüchte nicht wahr seien. Die USA würden damit in eine “schreckliche Richtung” gehen. Staking sei eine “wichtige Innovation” und “kein Wertpapier”.

Es ist also eine gewisse Nervosität wahrzunehmen. Dass der Vergleich der SEC mit Kraken direkte Implikationen für Coinbase haben wird, bestreitet die Börse jedenfalls. Der Chief Legal Officer (CLO) von Coinbase, Paul Grewal, sagte gegenüber The Block, das eigene Staking-Angebot unterscheide sich “grundlegend” von Krakens Staking-Produkt. 

Ob die Börsenaufsicht dies auch so sieht, wird sich erst zeigen müssen. Klar ist aber: Die SEC hat sich keineswegs nur an Spezifika des Kraken-Angebots gestört. Und SEC-Chef Gary Gensler twitterte nun anlässlich der Entscheidung auch: “Ob durch Staking-as-a-Service, Lending oder andere Mittel, Krypto-Vermittler müssen die von unseren Gesetzen geforderten Offenlegungen und Sicherheitsvorkehrungen bieten”.

Und: Der konkrete Fall und die Inhalte des Vergleichs zwischen der Börsenaufsicht und Kraken waren vor dieser Woche zwar noch nicht absehbar. Aber völlig überraschend kommt ein solches Ergebnis trotzdem nicht. 

Immerhin hat Gensler schon im vergangenen September recht deutlich in den Raum gestellt, dass er Staking-Anbieter im Konflikt mit dem US-Wertpapierrecht sieht. In Crypto Weekly #71 wurde dies berichtet und eingeordnet.

? Wie sich die Nachricht am Kryptomarkt ausgewirkt hat

Kommen wir nun noch zur Marktentwicklung. Hat sich die Meldung in den Kursen am Kryptomarkt niedergeschlagen? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Bei Bitcoin, Ethereum und den meisten übrigen großen Kryptowährungen ist in den Charts eine direkte Kursreaktion nach Bekanntwerden der Nachricht sichtbar. 

Und diese hat auch dazu geführt, dass die 7-Tages-Performances von beispielsweise Bitcoin und Ethereum in den klar negativen Bereich gerutscht sind. Anfang der Woche hatten sich die Kurse zunächst seitwärts bewegt.

Allerdings: Überbewerten sollte man diese Kursreaktion auch nicht. Ja, sie war vorhanden – aber vom Umfang her war sie auch nicht fürchterlich stark. Bei Bitcoin reden wir etwa von einem Rückgang von rund 22.800 Dollar auf 21.800 Dollar. 

Nimmt man den Mittwoch noch dazu (als die ersten noch unbestätigten Medienberichte aufgetaucht waren), gelangen wir zu einem Ausgangslevel von etwas über 23.000 Dollar. Vor allem angesichts der starken Kursentwicklung seit Jahresbeginn ist dies alles andere als dramatisch.

Ist die Sache damit durchgestanden? Keineswegs. Dass die US-Börsenaufsicht ein permanenter Risikofaktor für die Kursentwicklung von Krypto-Assets ist, war bekannt. Insofern wurde der Markt nicht völlig überrascht. Allerdings ist die konkrete Einigung nun vom Umfang her weitreichender als von den meisten erwartet worden wäre. 

Entscheidend wird nun sein, welche Schritte die Börsenaufsicht als nächstes setzt. Sollten bald weitere Maßnahmen gegen andere große Akteure folgen, wird sich auch in den Kursen niederschlagen. Klar ist jedenfalls: Die Unsicherheit am Markt ist zurück. Und Gary Gensler hat mehr als deutlich gemacht, dass die Börsenaufsicht in den nächsten Monaten ein großer Risikofaktor für die Branche bleiben wird.


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Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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(c) pollak

Die ViennaUP 2024 steht in ihren Startlöchern und damit auch der Connect Day 24, der auch dieses Jahr traditionsgemäß als größte Networking-Veranstaltung des Startup-Festivals am 4. Juni in Wien über die Bühne gehen wird. Zur Größenordnung: Letztes Jahr zählte der Connect Day über 1000 Teilnehmer:innen – darunter 200 Investor:innen. Zudem gab es unter den teilnehmenden Startups, Corporates und Investor:innen über 1500 Matchmaking-Meetings (brutkasten berichtete).

Und auch für dieses Jahr bietet die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) als Veranstalterin wieder ein umfangreiches Rahmenprogramm, um Startups, Investor:innen und Corporates sowie KMU miteinander zu vernetzen. Im Zentrum stehen unterschiedlichste Formate, die ein qualitativ hochwertiges Matchmaking unter den Teilnehmer:innen ermöglichen.

Der Corporate Reverse Pitch

Traditionsgemäß ist der Corporate Reverse Pitch im Rahmen des Connect Day ein starker Anziehungspunkt für viele Teilnehmer:innen. Das Format wird bereits seit sechs Jahren umgesetzt und hat zahlreiche erfolgreiche Kooperationsprojekte zwischen Startups und Unternehmen initiiert.

Das Besondere: Startups und Corporates begegnen sich durch dieses einzigartige Format auf Augenhöhe. Moritz Weinhofer von aws connect Industry-Startup.Net erläutert den Ablauf: “Beim Corporate-Reverse Pitch tauschen wir die Rollen. Normalerweise präsentieren Startups ihre Company und Lösungen. Beim Corporate-Reverse Pitch hingegen müssen Corporates ihre Lösungen präsentieren, nach denen sie suchen. Im Idealfall entsteht daraus eine Kooperation mit einem Startup”.

So pitchten in den vergangenen Jahren bekannte Unternehmen wie KTM, Hutchison Drei Austria und auch internationale Unternehmen wie SAAB ihre gesuchten Innovationslösungen. Der Corporate Reverse Pitch wird in diesem Jahr von ABA, aws connect Industry-StartUp.Net and EIT Manufacturing ermöglicht.

Zudem tragen zahlreiche weitere Partner zum Connect Day bei. Einer von ihnen ist die Erste Bank. Emanuel Bröderbauer, Head of Marketing Gründer & SME bei der Erste Bank, hebt die Bedeutung der Vernetzung von Corporates, Startups und Investor:innen für den Wirtschaftsstandort Österreich hervor: “Damit Österreich nicht den Anschluss an die großen Wirtschaftsnationen bei der Bewältigung aktueller und zukünftiger Herausforderungen verliert, bedarf es der Stärken etablierter Unternehmen, Startups und Investor:innen. Der Connect Day hilft, diese Kräfte zu bündeln.” Und er merkt an: “Der Connect Day ist eine Veranstaltung mit Mehrwert und daher sind wir als Erste Bank auch heuer wieder gerne als Partner dabei.”

Internationale Startups am Connect Day und B2B-Matchmaking

Neben der Begegnung auf Augenhöhe zeichnet sich Connect Day auch durch seine internationale Ausrichtung aus. So werden am 4. Juni neben heimischen Startups auch zahlreiche internationale Startups ihre Lösungen pitchen. Darunter befinden sich beispielsweise auch Startups aus asiatischen Märkten, die über das GO AUSTRIA Programm des Global Incubator Network (GIN) nach Österreich gebracht werden. Somit erhalten Corporates, Investor:innen und KMU auch einen Überblick über verschiedene Lösungen, die über den “Tellerrand Österreich” hinausreichen.

(c) pollak

Damit Startups, Investor:innen sowie Corporates und KMU Kooperationsmöglichkeiten möglichst effektiv ausloten können, findet auch in diesem Jahr wieder B2B-Matchmaking statt. Neben dem 1:1 On-site-Matchmaking, das pro Session 15 Minuten dauert, bietet die Austria Wirtschaftsservice (aws) auch ein Long-Term-Matchmaking an. So können Teilnehmer:innen sogar nach der Veranstaltung weiter mit Personen in Kontakt treten, die sie eventuell verpasst haben. Das B2B-Matchmaking wird von Enterprise Europe Network und aws Connect ermöglicht.

Zudem findet am 4. Juni auch eine Afterparty statt, die ebenfalls zum Networking genutzt werden kann und von Green Tech Valley Cluster sowie aws Connect gehosted wird.


Tipp: Für das On-Site-Matchmaking bedarf es einer Vorbereitung, um am Event-Tag möglichst viele Kooperationsmöglichkeiten auszuloten. Die Veranstalter bieten hierfür einen übersichtlichen Leitfaden mit allen wichtigen Informationen. Zudem wird den Teilnehmer:innen empfohlen, vorab die b2match-App herunterzuladen, die für iOS und Android zur Verfügung steht.


Wer kann am Connect Day teilnehmen?

Die Zulassung zur Teilnahme am Connect Day 24 steht laut Veranstalter allen offen, die an einer Zusammenarbeit zwischen Startups und Unternehmen interessiert sind. Es gibt jedoch auch gewisse Kriterien zu erfüllen. Der Veranstalter stellt so sicher, dass ein hochwertiges Matchmaking unter den Teilnehmer:innen stattfindet. Hier ein kurzer Überblick, worauf insbesondere Startups und Corporates/KMU achten müssen:

  • Startups dürfen nicht älter als sechs Jahre sein und über maximal 250 Mitarbeiter:innen verfügen. Zudem sollen sie mindestens einen Prototypen oder ein MVP vorweisen, das skalierbar ist. Startups, die sich für ein Matchmaking mit Investoren bewerben, werden von einer Jury gescreent.
  • Corporates/KMU müssen auf der Suche nach innovativen Produkten und Dienstleistungen sein. Zudem müssen sie die Bereitschaft mitbringen, mit Startups zusammenzuarbeiten. Dazu zählen etwa Pilotprojekte, gemeinsame Forschung und Entwicklung, aber auch Vertriebspartnerschaften.

+++ Hier findet ihr alle Voraussetzung für die Anmeldung zum Connect Day – Jetzt anmelden und vom Matchmaking profitieren +++

Tipp der Redaktion: Von aws Connect ganzjährig profitieren

Der Connect Day zeigt die Kollaboration der Ökosystem-Player untereinander und auch die Networking-Expertisen, besonders von aws Connect. Die Austria Wirtschaftsservice GmbH bietet mit den aws Connect Programmen ganzjährig ihre Matching-Services für Kooperationen, Investments und Internationalisierung an.

Auf der Online-Plattform sind aktuell rund 3200 Startups, KMU, Corporates, Investor:innen und Forschungseinrichtungen gelistet. Seit dem Start wurden so über 470 Kooperationen und Investments vermittelt.

Zu den vielfältigen Vernetzungsmöglichkeiten zählt übrigens auch der aws KI-Marktplatz. Hier treffen sich Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die KI anbieten, mit Unternehmen, die KI für die Umsetzung ihrer Zukunftsprojekte einsetzen wollen.

+++ Jetzt für aws Connect anmelden und vom Matchmaking profitieren +++

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