17.12.2021

Crypto Weekly #37: Weiter hohe Unsicherheit – und Musk pusht wieder Dogecoin

Außerdem diese Woche: Deutsche Sparkassen denken über Bitcoin-Handel nach. In Österreich wurde die Krypto-Steuer im Ministerrat beschlossen. Und Myanmars Exil-Regierung forciert den umstrittenen Stablecoin Tether.
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Dogecoin
© Adobe Stock

Im brutkasten Crypto Weekly, das hier per Mail abonniert werden kann, blicken wir jeden Freitag auf die wichtigsten Kursbewegungen und Nachrichten der Krypto-Woche zurück. Wie jede Ausgabe starten wir auch die Nummer 37 mit einem Blick auf…

…die Kurstafel:

NameKurs7-Tages-Performance
BitcoinBTC46.700 Dollar-6%
EthereumETH3.800 Dollar-10 %
Binance CoinBNB530 Dollar-11 %
SolanaSOL170 Dollar-7 %
CardanoADA1,21 Dollar-8 %
XRPXRP0,79 Dollar-8%
PolkadotDOT25 Dollar-12 %
DogecoinDOGE0,16 Dollar-4 %
TerraLUNA62 Dollar-10%
UniswapUNI14 Dollar-14 %
Alle Daten sind von coinmarketcap.com und am Stand vom späten Freitagnachmittag/Kursveränderungen gegenüber späten Freitagnachmittag der Vorwoche

Bitcoin unter 50.000, Ether unter 4.000 Dollar

Den Absatz zu den Kursbewegungen können wir diesmal kurz halten: Viel zu berichten gibt es nicht. Die Stimmung am Markt ist wie schon in den Vorwochen weiter verhalten bis schlecht. Alle großen Kryptowährungen verzeichneten seit vergangenen Freitag klar negative Kursperformances. Bitcoin (BTC) bewegte sich vergleichsweise unspektakulär in einer Range zwischen knapp 45.800 und gut 50.700 Dollar. Der Ether-Kurs (ETH) wiederum verzeichnete Kursbewegungen im Bereich von 3.600 bis 4.200 Dollar.

Dazu muss man auch einmal festhalten: Trotz der aktuell angespannten Marktstimmung reden wir hier weiterhin von recht hohen Niveaus. Die Furcht vor neuerlichen Kurseinbrüchen ist derzeit dennoch höher als die Hoffnung auf eine Erholungsbewegung, was nicht zuletzt der „Crypto Fear & Greed“-Index zeigt, der weiterhin auf „Extreme Fear“ steht.

Und wirklich günstig sind die Voraussetzungen für die nächsten beiden Wochen nicht: Viele Marktteilnehmer werden sich in die Feiertage abschieden. Die Handelsvolumina sinken dadurch, was schnell zu höherer Volatilität führt – weil es weniger braucht, um den Markt zu bewegen. Stärkere Kursschwankungen in den nächsten beiden Wochen wären also nicht überraschend.

DOGE-Push durch Musk-Tweet – zu Recht?

Elons Musks Tweets und der Kryptomarkt – das ist eine spezielle Beziehung. Insbesondere im Frühjahr fiel der Tesla- und SpaceX-CEO immer wieder mit Tweets auf, die für teils starke Kursreaktionen sorgten. Und nicht immer waren diese inhaltlich besonders fundiert. Gerade deswegen war es für viele in der Krypto-Szene so ärgerlich, dass starke Marktausschläge immer nur einen Musk-Tweet entfernt schienen. Über den Sommer klang das Thema dann etwas ab. Einerseits schien Musks Einfluss auf die Kurse zurückzugehen, andererseits twitterte er auch weniger – oder zumindest weniger Kontroverses – zu Kryptothemen.

Diese Woche sorgte Musk zur Abwechslung aber wieder einmal für einen deutlichen Kursausschlag – und zwar bei Dogecoin (DOGE). Mehr als 20 Prozent zog der Meme-Coin nach einem Musk-Tweet nach oben. Was war geschehen? Der zuletzt vom Time Magazine zur „Person Of The Year 2021“ ernannte Tesla-CEO hatte geschrieben, dass Tesla für manche Merchandise-Artikel Dogecoin-Zahlungen akzeptieren werde – und man sich dann ansehen werde, wie es läuft. Das ist natürlich nicht die gleiche Kategorie wie die Ankündigung vom März, Bitcoin-Zahlungen für Autokäufe zu akzeptieren (die Musk wenige Wochen später ebenfalls per Twitter wieder zurücknahm).

Ist die Kursreaktion also völlig lächerlich? Nicht unbedingt. Denn tatsächlich ist es ja aktuell so, dass der Nutzen von Dogecoin – abseits davon, ein Spekulationsobjekt zu sein – noch völlig unklar ist. Viele, so auch Musk, finden DOGE lustig. Und möglicherweise kann sich daraus ergeben, dass in Zukunft Menschen, die DOGE ebenfalls lustig finden, es für bestimmte Zahlungen verwenden. Das wäre ein Szenario, in dem Dogecoin realen Nutzen und somit auch einen gewissen fundamentalen Wert hätte.

Wie wahrscheinlich dieses Szenario ist, ist völlig offen. Aber Musks Ankündigung hat es ein kleines bisschen wahrscheinlicher gemacht. Insofern sollte der Kurs tatsächlich positiv reagieren. Ob der Tweet Dogecoin aber fundamental um 20 Prozent wertvoller gemacht hat, ist zu bezweifeln. Und so ist es auch nur folgerichtig, dass der Kurs mittlerweile nur mehr leicht über dem Ausgangsniveau – vor Musks Tweet – liegt.

Bitcoin-Handel bei deutschen Sparkassen?

Eine interessante Meldung gab es diese Woche aus Deutschland: Dort bereiten die Sparkassen – oder präziser gesagt – ein Tochterunternehmen, der IT-Dienstleister S-Payment, ein Pilotprojekt vor, das den Kauf von Kryptowährungen über das eigene Bankkonto ermöglichen könnte. Man muss dazu festhalten: Bevor das Pilotprojekt gestartet werden kann, müssen erst noch die Sparkassen-Gremien zustimmen. Und auch danach entscheidet jede der 370 Sparkassen in Deutschland unabhängig voneinander, ob sie daran teilnehmen wird. Der Dachverband hat sich skeptisch geäußert. Sämtliche Details zur Umsetzung sind ebenfalls noch offen. Doch auch die Commerzbank sowie die deutschen Volks- und Raiffeisenbanken denken über ähnliche Konzepte zumindest nach. Ein Rundruf bei österreichischen Banken zeigte dagegen Zurückhaltung bis Ablehnung.

Ohnehin stellen sich aber noch einige grundlegende Fragen. Das fängt an bei der technischen Umsetzung und der notwendigen Infrastruktur – kann man die selbst aufbauen oder wären hier White-Label-Lösungen wie sie Bitpanda anbietet doch die interessantere Option? Und dann noch viel grundlegender: Wem wollen Sparkassen Kryptowährungen anbieten? 08/15-Sparkassen-Kunden mit Sparbuch? Schwer vorstellbar.

Und welcher Zielgruppe können Sparkassen überhaupt Kryptowährungen anbieten? Die FAZ-Journalistin Helene Bubrowski hat in diesem Artikel (Achtung, Paywall) von 2018 beschrieben, wie sie daran gescheitert ist, bei ihrer Bank eine Coca-Cola-Aktie zu kaufen. Weil die Bank ihr diese Aktie aufgrund ihres Anlegerinnenprofils und damit verbundener regulatorischer Vorschriften nicht anbieten wollte. Und hier reden wir von einer soliden Blue-Chip-Aktie eines Unternehmens, die gemeinhin als defensiv – also vergleichsweise wenig schwankungsanfällig – eingeschätzt wird. Wenn deutsche Banken informierten Kundinnen wie der FAZ-Journalistin Bubrowski eine solche Aktie nicht anbieten können, werden sie einem Durchschnittskunden nicht deutlich volatilere und risikobehaftetere Krypto-Assets anbieten (können).

Kryptosteuer mit kleinen Änderungen beschlossen

In Österreich sind unterdessen die schon länger bekannten Änderungen bei der Versteuerung von Krypto-Assets im Ministerrat beschlossen wurden. Ein erster Ministerialentwurf war bereits Anfang November veröffentlicht worden. Der war bis 6. Dezember nun in Begutachtung.

Vor allem zwei Dinge wurden am Entwurf kritisiert: Einerseits, dass das Gesetz rückwirkend auf Käufe nach dem 28. Februar 2021 angewendet werden soll. Hat man beispielsweise im vergangenen März Bitcoin im Glauben gekauft, dass etwaige Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei wären, wird man nun doch zur Kasse gebeten.

Kritik gab es außerdem auch an der Pflicht für heimische Finanzdienstleister, die künftig fällige Kapitalertragssteuer auf Krypto-Assets automatisch für ihre Kunden ans Finanzamt abzuführen. Kritisiert wurde hier, dass den heimischen Anbietern wie beispielsweise Bitpanda damit ein Wettbewerbsnachteil entsteht – und dass die Regelung darüber hinaus in der Praxis schwer umsetzbar ist.

Wie erwartet, wurde nach Ende der Begutachtungsfrist aber nicht mehr viel geändert am Gesetzesentwurf. Die Rückdatierung bleibt. Die Abfuhrpflicht für Broker wurde zwar nicht gekippt, aber noch ein weiteres Jahr nach hinten verschoben. Wäre sie ursprünglich ab 2023 schlagend geworden, wird sie nun erst 2024 in Kraft treten. Das ändert substanziell nicht viel, aber die Unternehmen haben ein Jahr länger Zeit, sich darauf vorzubereiten – und in diesem zusätzlichen Jahr kann ja noch vieles passieren.

Myanmars Exil-Regierung will Tether als Zahlungsmittel

Im September hat El Salvador Bitcoin zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt – und seit dem wird gerne spekuliert, ob bald ein weiteres Land folgen könnte und wenn ja, welches. Bisher kam es noch nicht dazu. Und gleich vorweg: Auch in Myanmar nicht. Aber ganz leicht geht es in die Richtung: Die in einem Militärputsch im Februar gestürzte Regierung hat den umstrittenen Stablecoin Tether (USDT) als offizielles Zahlungsmittel anerkannt. Tether könne im Land verwendet werden, um Handel, Dienstleistungen und Zahlungssysteme zu vereinfachen und zu verschnellern, schrieb Schatten-Finanzminister Tin Tun Naing laut Bloomberg in einem Facebook-Posting.

Welche praktischen Folgen dies haben wird – wenn es überhaupt welche haben wird – ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch völlig unklar. In der Praxis hat diese Exil-Regierung nicht mehr viel zu bestimmen, auch wenn sie beispielsweise vom EU-Parlament als offizielle Regierung anerkannt ist. Die tatsächlich herrschende Militärregierung steht Kryptowährungen deutlich weniger positiv gegenüber: Die Zentralbank von Myanmar hatte im Mai sämtliche Digitalwährungen für illegal erklärt.

Bei Tether wird man sich dennoch über die Meldung freuen. Positive Nachrichten kommen sicher gelegen, zumal erst diese Woche in New York eine Sammelklage gegen das Stablecoin-Unternehmen eingebracht wurde, wie Decrypt berichtete. Es geht dabei wieder einmal um die Frage, ob der Stablecoin tatsächlich 1:1 mit Dollar-Reserven hinterlegt ist.



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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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