04.06.2021

Crypto Weekly #13: Musk twittert wieder – aber interessiert es noch jemanden?

Außerdem: Warum Vitalik Buterin den Begriff Ethereum 2.0 immer weniger verwendet. Coinbase verschenkt Dogecoin für 1,2 Mio. Dollar. Ein Zwischenerfolg im Ripple-Rechtsstreit. Und News von Bitpanda.
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Krypto
Foto: Adobe Stock/24K-Production

Unser Rückblick auf die Krypto-Woche: Die neuesten Tweets von Tesla-CEO Elon Musk haben zwar eine leicht negative Kursreaktion ausgelöst – allerdings keinen größeren Abverkauf. Dogecoin ist diese Woche auf Coinbase gestartet und die US-Kryptobörse verschenkt dazu DOGE im Wert von 1,2 Mio. Dollar. Ripple hat einen weiteren kleinen Zwischenerfolg im Rechtsstreit mit der US-Börsenaufsicht erzielt. Vitalik Buterin hat erkärt, warum er den Begriff Etherum 2.0 immer weniger verwendet. Und Bitpanda stellt nun seine Infrastruktur anderen Fintechs und Finanzinstituten zur Verfügung. Aber zuerst, wie immer, der Blick auf die Kursbewegungen von ausgewählten Kryptowährungen seit vergangenem Freitag:

Die Kurstafel:

  • Bitcoin (BTC): ~ 36.900 Dollar / +2 % gegenüber Freitagmittag der Vorwoche
  • Ethereum (ETH): ~2.600 Dollar / +6 %
  • Binance Coin (BNB): ~380 Dollar / +16 %
  • Cardano (ADA): ~1,70 Dollar / +10 %
  • XRP: ~ 0,9 Dollar / +8 %
  • Dogecoin (DOGE) / ~0,37 Dollar / +16 %
  • Polkadot (DOT) / ~25 Dollar / +15 %
  • Internet Computer (ICP): ~ 114 Dollar / -7 %
  • Uniswap (UNI) / ~26 Dollar / +/-0 %

Alle Daten stammen von Coinmarketcap und sind am Stand von Freitagmittag.

Für Bitcoin war es eine unspektakuläre Woche – der Kurs bewegt sich in einer Range zwischen gut 33.500 Dollar und knapp 39.500 Dollar seitwärts. Verglichen mit Freitagmittag der Vorwoche ist dies ein leichtes Plus von 2 Prozent. Bei den größten Altcoins ging es da durchaus stärker aufwärts – so verzeichneten etwa BNB, DOGE und DOT Kursgewinne im Bereich von rund 15 Prozent. Am Freitag zeigte sich der Kryptomarkt allerdings in eher schwacher Verfassung – und mitverantwortlich war wieder einmal ein alter Bekannter und sein Twitter-Account.

Musk twittert – Markt nicht mehr besonders beeindruckt

Ja, Elon Musk hat wieder einmal zu Bitcoin getwittert – und natürlich keine tiefgehende technische Abhandlung, sondern Memes. Zunächst postete er ein Linkin-Park-Meme, das er mit dem Hashtag #Bitcoin und einem gebrochenen Herzen unterlegte. Dies löste unter anderem Spekulationen aus, ob der Tesla-CEO damit andeute wolle, dass das Unternehmen nun seine Bitcoin-Bestände verkauft habe. Dann folgte zwei weitere Memes, eines zum Bitcoin-Kursrückgang und eines – wie könnte es anderes sein – zu Dogecoin.

Der Bitcoin-Kurs rutschte nach Absetzen des ersten Tweets tatsächlich etwas ab – von 38.600 auf 37.800 Dollar. In weiterer Folge fiel der Bitcoin-Kurs dann bis auf 36.300 Dollar. Dies war der tiefste Stand seit… ganz genau zwei Tagen.

Für einen größeren Abverkauf sorgte der Tesla-CEO diesmal also nicht. Am Freitag zu Mittag lag der Bitcoin-Kurs gegenüber dem Vortag vergleichsweise moderate 5 Prozent im Minus. In der Vergangenheit hatte Musk mehrfach deutlich stärkere Kursbewegungen sowohl in die eine als auch in die andere Richtung ausgelöst. Allerdings ist er für seine Tweets in der Krypto-Community teilweise auch stark in die Kritik geraten.

Coinbase listet Dogecoin und verschenkt DOGE im Wert von 1,2 Mio. Dollar

Bleiben wir gleich bei Musk: Die von ihm immer wieder gepushte Meme-Kryptowährung Dogecoin weist diese Woche mit plus 16 Prozent eine der stärksten 7-Tages-Performance unter den Top-10-Coins laut Coinmarketcap auf. Mit Musk selbst hat dies aber nicht unmittelbar zu tun. Zwar hat der Tesla-CEO in der Nacht auf Freitag auch ein DOGE-Meme gepostet, aber Auswirkungen auf den Kurs hatte dies nicht. Tatsächlich gehörte Dogecoin am Freitag zu Mittag mit einem Minus von 14 Prozent zu den größten Kursverlierern unter den Top-10-Coins – auf Tagessicht.

Auf Wochensicht blieb dennoch ein deutliches Plus. Hintergrund des Anstiegs: Die US-Kryptobörse Coinbase hat Dogecoin in ihr Angebot aufgenommen. Am Dienstag hatte das Unternehmen zunächst angekündigt, ab Donnerstag Dogecoin auf Coinbase Pro verfügbar zu machen – also der Plattform, die sich an erfahrendere Trader richtet. Allerdings ist der Zugang zu Coinbase Pro keineswegs nur professionellen Anlegern vorbehalten. Auch mit einem herkömmlichen Coinbase-Account hat man Zugriff auf die Plattform.

Allerdings folgte dann bereits am Donnerstag die nächste Ankündigung, dass Dogecoin nun auch auf der herkömmlichen Handelsplattform von Coinbase verfügbar ist. Coinbase startete anlässlichs des Launchs auch ein Gewinnspiel, bei dem insgesamt 1,2 Mio. DOGE im Wert von 1,2 Mio. Dollar verschenkt werden sollen. Um teilzunehmen, muss man mindestens 100 Dollar in Dogecoin investieren.

Ripple mit weiterem Teilerfolg im Rechtsstreit mit US-Aufsichtsbehörde

Im Rechtsstreit zwischen Ripple und der US-Börsenaufsicht (SEC) hat das Unternehmen hinter der Kryptowährung XRP einen weiteren kleinen Erfolg erzielt. Kern des Streits: Die SEC hält XRP juristisch gesehen für ein Wertpapier – und wirft Ripple daher vor, gegen die entsprechenden Vorschriften für die Ausgabe und den Verkauf von Wertpapieren verstoßen zu haben. Ripple dagegen steht auf der Position, dass XRP kein Wertpapier ist.

Nun wollte die SEC herausfinden, ob das Unternehmen möglicherweise von seinen Anwälten anderslautende Einschätzungen dazu erhalten hat – und forderte Einsicht in entsprechende Memos. Richterin Sarah Netburn lehnte dieses Ansinnen jedoch ab. Schon in den vergangenen Woche hatte Ripple immer wieder einzelne kleine Teilerfolge erzielt. Der Ausgang des Rechtsstreits ist aber natürlich weiterhin offen. Jedenfalls aber gilt eine Beilegung als Voraussetzung für einen Börsengang, über den immer wieder spekuliert wird.

Buterin: “Verwenden Begriff Ethereum 2.0 immer weniger”

Ebenfalls noch in der Zukunft liegt der Übergang zu Ethereum 2.0 – und dazu äußerte sich Ethereum-Gründer Vitalik Buterin diese Woche ebenfalls wieder einmal. In einem Interview am Rande eines Startup-Festivals in Hongkong sagte er unter anderem, dass seiner Einschätzung nach viele der größten Probleme von Ethereum weniger auf technische Ebene auftreten – als vielmehr auf der menschlichen: “Ethereum ist jetzt in einer besseren wirtschaftlichen Position, aber es hat fünf Jahre gedauert, bis wir hierher gekommen sind. Wir hatten in diesen fünf Jahren viele interne Konflikte im Team. Wenn man ein Team aufbaut, ist es wichtig, dass man weiß, mit wem man arbeitet”.

Zu Ethereum 2.0 sagte Buterin, dass die Entwickler diese Namen immer weniger verwenden würden: “Wir nennen es eigentlich ein bisschen seltener Ethereum 2.0, weil wir betonen wollen, dass wir damit nicht die existierende Ethereum-Plattform wegwerfen und eine völlig neue bauen. Es ist eher eine Reihe von schrittweisen Veränderungen”.

Bitpanda stellt Infrastuktur Fintechs und Banken zur Verfügung

Auch in Österreich gab es diese Woche News – und zwar von Bitpanda. Dass das Trading-Fintech seine technische Infrastruktur anderen Unternehmen zur Verfügung stellen will, hatte Co-CEO Paul Klanschek bereits im brutkasten-Talk Anfang Mai angekündigt. Nur wenige Wochen danach ist es bereits umgesetzt: Bitpanda ist mit einer „White Label“-Lösung gestartet, mit der Finanzinstitute die Infrastruktur von Bitpanda über eine Programmierschnittstelle (API) nutzen können, um ihren Kunden ein ähnliches Angebot selbst zur Verfügung stellen können.

Das Angebot richtet sich laut Bitpanda an „Neobanken, Multi-Banking-Apps sowie traditionelle Unternehmen“. Zum Start nehmen das Angebot drei Unternehmen aus Spanien, Italien und Frankreich in Anspruch. Mehr dazu in unserem Artikel zu dem Thema.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglichder persönlichen Information und geben ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von derbrutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

DisclaimerDie Bitpanda GmbH ist mit 3,9849 % an der Brutkasten Media GmbH beteiligt.

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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
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“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr erwirkte das Finanzministerium, eine vorübergehende Pause, indem es die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr bearbeitete – brutkasten berichtete. Die Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos. Doch das wird er bzw. sein Rechtsbeistand nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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